Nationalrat setzt Vorstoss von Roberto Zanetti um

Allmählich wird es enger für die Abzocker
VON ANDREAS TOGGWEILER

Was lange währt, wird – voraussichtlich – gut. Der Nationalrat hat am zweitletzten Tag der Dezembersession eine Vorlage überwiesen, die auf einen Vorstoss von Roberto Zanetti aus dem Jahr 2002 zurückgeht. Der damalige Solothurner Nationalrat regte unter dem Eindruck der Swissair-Pleite an, dass Löhne von Angestellten nicht mehr bis zu einer unbeschränkten Höhe unter das Konkursprivileg fallen sollen. Angestellte Chefs mit hohen Löhnen – die womöglich noch die Firma in den Ruin geritten haben – könnten so die Konkursmasse plündern; und das völlig legal. Lieferanten und andere Schuldner müssen nehmen, was übrig bleibt.

DER NATIONALRAT sah Handlungsbedarf und überwies die Parlamentarische Initiative Zanetti bereits im Jahr 2003. Weil in der Zwischenzeit Überlegungen angestellt wurden, das gesamte Schuldund Konkursrecht zu überarbeiten, verzögerte sich die Umsetzung des Vorhabens immer wieder (vgl. «Sonntag» vom 28. Juni 2009).
Im Sommer dieses Jahres beschloss die Rechtskommission des Nationalrats, beim Konkursprivileg für Löhne eine Obergrenze zu ziehen. Forderungen von Arbeitnehmern sollen nurmehr bis zur Grenze von 126000 Franken unter das Privileg fallen. Eine allenfalls über diesen Höchstbetrag herausgehende Forderung wäre zusammen mit den Forderungen der übrigen Gläubiger in der dritten Klasse einzuordnen.

DIE GROSSE KAMMER beschloss am 10. Dezember, den Artikel 219 des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) so zu revidieren. Initiant Roberto Zanetti zeigt sich erfreut, dass eine Umsetzung des Vorstosses endlich gelingen dürfte, auch wenn die SVP im Laufe der Verhandlungen versuchte, die Mittel für Sozialpläne ebenfalls einzuschränken, damit aber scheiterte. «Mit meinem Grundanliegen sind nach wie vor alle Fraktionen einverstanden», stellt Zanetti fest. Die Änderung passierte im Rat mit 117 zu 37 Stimmen. Im Frühjahr behandelt der Ständerat das Geschäft. Womöglich sitzt Zanetti, inzwischen Ständeratskandidat, dann bereits in diesem Gremium und kann seinen Vorstoss nach sieben Jahren beim «Zieleinlauf» beobachten.

Quelle: Sonntag vom 20. Dezember 2009, Seite 59

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