Rede zum 1. Mai 2010 „Ich habe also die Wahl zwischen Pest und Cholera!“
Gemäss Ansage soll ich zur Bedeutung des 1. Mai sprechen.
Früher war der 1. Mai in erster Linie Grosskampf- und Gedenktag der Arbeiterbewegung. Heute soll und darf der 1. Mai auch ganz einfach ein fröhliches Fest sein. Wir sprechen denn auch von Maifeiern!
Beachtliche Erfolge der Arbeiterbewegung sollen gewürdigt werden. Das Andenken an unsere Vorkämpfer soll hoch gehalten werden. Deren Mut und Unerschrockenheit haben wir viel zu verdanken.
Im Rahmen der Maifeiern soll auf die Verteidigung und Weiterentwicklung des Erreichten gepocht werden.
Der 1. Mai soll aber auch Gelegenheit zur Reflexion bieten.
Wie wollen wir unsere Welt in Zukunft aktiv gestalten?
Wie wollen wir auf gesellschaftliche und politische Herausforderungen der näheren und ferneren Zukunft reagieren?
Zahllose grosse Fragen drängen sich auf:
Globale Wohlstandsverteilung
Wohlstandsverteilung und soziale Gerechtigkeit in unserem Land
Ökologie und Nachhaltigkeit.
Chancengleichheit innerhalb und ausserhalb unserer Gesellschaft.
Ich erlaube mir, nicht auf all die grossen Fragen der Zukunft einzugehen. Ich möchte vielmehr auf eine topaktuelle Frage hinweisen:
Im Verlauf der kommenden Sommersession wird sich das Parlament mit dem UBS / USA-Abkommen befassen müssen. Das Geschäft füllt seit einiger Zeit die Zeitungsspalten und beflügelt die PolitikerInnen-Fantasien.
Zur Ausgangslage:
Die UBS (und wohl nicht nur sie!) hat offensichtlich in gravierender Art und Weise amerikanisches Recht verletzt. Das wird nicht einmal von ihr selbst bestritten! Die UBS (und wohl nicht nur sie!) hat steinreiche amerikanische Steuerpflichtige zu massiven Steuervergehen angestiftet und sie dabei unterstützt. Sie hat nach eigenem Bekunden den amerikanischen Staat betrogen.
In den USA gelten Steuervergehen nicht einfach als schlaumeierische Kavaliersdelikte. Sie gelten vielmehr als unpatriotische und unsolidarische massive Vergehen gegen den Staat und die Gesellschaft und werden mit der ganzen Härte des Gesetzes verfolgt. Dabei trifft die Härte des Gesetzes nicht bloss die fehlbaren Steuerpflichtigen, sondern auch deren Helfershelfer.
So ist die UBS in die Mühlen der amerikanischen Justiz geraten.
Ausgewiesene Fachleute, zu denen ich ausdrücklich nicht gehöre, waren sich einig, dass der Würgegriff der amerikanischen Justiz die UBS wohl stranguliert hätte.
Die UBS hatte also nicht bloss ein existenzbedrohendes ökonomisches Problem mit ihren Schrottpapieren (die nun bei der Nationalbank vor sich hin modern) – nein, sie stand auch juristisch mit dem Rücken zur Wand. Und zwar aus eigenem Verschulden.
Um einen für die schweizerische Volkswirtschaft fatalen Zusammenbruch der UBS zu verhindern, musste ihr der Staat (und somit wir alle) nicht bloss mit massiven finanziellen Stützungsmassnahmen und Garantieleistungen beistehen. Die Eidgenossenschaft musste die UBS auch rechtlich aus der Schusslinie nehmen.
Zu diesem Zweck hat der Bundesrat im August 2009 mit den USA einen völkerrechtlich verbindlichen Vertrag abgeschlossen, welcher im Wesentlichen die Herausgabe von über 4‘000 Kundendossiers mutmasslicher amerikanischer Steuerbetrüger regelt. Ursprünglich forderte die amerikanische Steuerbehörde von der UBS sogar die Herausgabe von über 50‘000 Dossiers.
In einem Beschwerdeverfahren eines betroffenen amerikanischen UBS-Kunden hat dann allerdings das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Rechtsgrundlage für die Herausgabe der Kundendaten fehle. Dazu bedürfe es einer robusteren Rechtsgrundlage.
Daraufhin hat der Bundesrat die ursprüngliche technische „Verständigungsvereinbarung“ über die Anwendung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA mit ein paar formellen Kunstgriffen zu einem Staatsvertrag umgewandelt. Ein Staatsvertrag ist durch das Parlament zu genehmigen. Damit wäre den Vorbehalten des Bundesverwaltungsgerichtes Genüge getan.
Was heisst das für das Parlament und welche Konsequenzen ergeben sich aus der Ablehnung bzw. Genehmigung des Staatsvertrages?
Der Staatsvertrag regelt eigentlich die Folgen strafbaren Verhaltens eines schweizerischen Rechtssubjektes im Ausland. Man stelle sich das mal an einem anderen Beispiel vor:
In den nächsten Ferien fahre ich mit dem Auto in Italien stockbesoffen und mit massiv übersetzter Geschwindigkeit jemanden zu Tode und gerate dadurch in die Mühlen der örtlichen Strafjustiz. Für mich persönlich wäre das ausserordentlich unangenehm aber für das normale Rechtsempfinden völlig normal. Kein Mensch, nicht einmal ich als Direktbetroffener, würde nun erwarten, dass sich der Bundesrat an den Verhandlungstisch setzt und mit Italien eine „Verständigungsvereinbarung“ sucht, um mich der italienischen Strafverfolgung zu entziehen. Erst Recht erwartet man nicht, dass das Parlament nachträglich einem Staatsvertrag mit Italien zustimmt, bloss um mich vor Strafe zu bewahren.
Im Falle UBS/USA sollen wir das machen?
Ein eherner Grundsatz unserer Rechtsordnung und Ausdruck unserer Rechtssicherheit ist das Rückwirkungsverbot von Rechtsnormen, die einem Rechtssubjekt zum Nachteil gereichen.
Mit dem Abkommen UBS / USA kriegen über viertausend amerikanische Steuerpflichtige ein massives Problem für ihr Verhalten in der Vergangenheit. Mit einem gewissen Recht können sie für sich in Anspruch nehmen, von der Schweiz getäuscht worden zu sein. Das schweizerische Recht hat bis vor kurzem Steuerhinterzieher geschützt. Das haben wir zwar immer kritisiert und mit der seinerzeitigen Bankeninitiative zu ändern versucht. Leider erfolglos.
Ich hab absolut kein moralisches Problem, amerikanische Steuerhinterzieher zur Verantwortung zu ziehen, Aber dürfen wir zu diesem Zweck einen ehernen Grundsatz unserer Rechtsordnung brechen?
Der Preis wäre hoch und der Reputationsschaden gross. Der Ruf der Schweiz als Hort der Rechtssicherheit wäre futsch!
Ob das Wett gemacht werden kann, durch die Tatsache dass wir nicht mehr die globale Kläranlage für schmutziges Geld sein wollen, bleibt offen.
Was wären die Folgen einer plausibel begründbaren Ablehnung des Staatsvertrages?
Die USA berufen sich zu Recht auf einen völkerrechtlich verbindlichen und vorbehaltlosen Vertrag mit der schweizerischen Regierung. Die USA werden auf die Herausgabe der Dossiers bestehen. Falls der Vertrag nicht erfüllt wird, könnten die USA mit grobem Geschütz auffahren. Das sistierte Strafverfahren gegen die UBS wird dann wohl reaktiviert werden, das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen dürfte ins Wanken geraten, handelsrechtliche Nadelstiche dürften sich zu Hammerschlägen entwickeln – kurz und ungut: Das ganze Karussell einer heftigen Handelskrise käme wohl ins Drehen.
Die Existenz der UBS wäre einmal mehr akut gefährdet, mit allen Folgen für die Schweizerische Volkswirtschaft! Amerikanische Firmen in der Schweiz und schweizerische Firmen in den USA kämen in arge Schwierigkeiten. Die Folgen, insbesondere auch bezüglich Arbeitsplätzen, sind für mich unabsehbar!. Eine Krise unbekannter Intensität könnte drohen!
Ob das alles so heiss angerichtet würde, wie es gekocht wurde, wissen wir nicht. Aber wir können es auch nicht ausschliessen!
So präsentiert sich für mich die Ausgangslage für den Entscheid zum Staatsvertrag:
Entweder muss ich ja sagen zur Verletzung elementarer Grundsätze unserer Rechtsordnung und zu einem beträchtlichen Reputationsverlust unseres Staates und seiner Institutionen.
Oder ich muss ja sagen zum Risiko eines möglichen Handelskrieges mit den USA, ich muss ja sagen zum Verlust der Glaubwürdigkeit der Schweiz als verlässlicher völkerrechtlicher Vertragspartner und schliesslich muss ich ja sagen zum Schutz amerikanischer Steuerkrimineller!
Ich habe also die Wahl zwischen Pest und Cholera!
Oder aber verantwortliche Player in diesem Spiel nehmen ihre Verantwortung tatsächlich wahr:
Der Bundesrat, in dem er sich gestützt auf seine verfassungsmässigen Aufgaben auf Notrecht beruft, Schaden von Land und Leuten abwendet und den Vertrag von sich aus erfüllt; oder die UBS-Verantwortlichen, in dem sie die Suppe, die sie sich und dem Land eingebrockt haben, auch selber auslöffeln und die Daten von sich aus herausgeben. Das hätte beträchtliche persönliche Risiken der Verantwortlichen zur Folge. Aber dafür sind sie ja in der Vergangenheit mit üppigen Risikoprämien entschädigt worden.
Eines scheint klar:
Es darf nie mehr geschehen, dass eine Grossbank die schweizerische Volkswirtschaft, die Regierung und das Parlament in Geiselhaft nehmen kann.
Es darf nie mehr geschehen, dass Fundamente unserer staatlichen Ordnung zur Disposition stehen, bloss weil ein paar hemmungs- und schamlose Zocker den Hals nicht voll kriegen.
Dafür können wir im Inneren sorgen.
Es darf aber auch nicht mehr sein, dass eine neue globale Feudalschicht von Finanzmanagern und ihrer Helfershelfer in Ratingagenturen und Hedge-Founds die Welt an und einzelne Volkswirtschaft in den Abgrund drängen! Es darf nicht sein, dass diese anonymen Gnomen die Welt aus den Angeln heben können.
Da bedarf es internationaler Zusammenarbeit und internationaler Solidarität!
Genau deshalb ist der 1. Mai heute genauso wichtig wie vor 120 Jahren!
In der Zwischenzeit ringe ich immer noch mit mir selber um einen guten Entscheid.