Begrenzung des Steuerabzuges für Millionen-Boni
Roberto Zanetti in der Ständeratsdebatte vom 3. Juni 2010
Zanetti Roberto (S, SO): Gewissermassen für meinen „Jungfernsprung“ habe ich mir speziell ausgesucht, zu einem Geschäft sprechen zu können, wo ich die Haltung der Mehrheit der Kommissionsmitglieder vertreten kann. In einem Nebensatz werde ich noch erwähnen, dass ich für meinen Teil auch die Minderheit oder, besser gesagt, die Motion Fetz unterstützen werde. Aber die Kommission – das ist einfach so, das mag erstaunlich sein – unterbreitet Ihnen ja eine Kommissionsmotion. Bis heute Morgen hatte ich das Gefühl, es sei eine angenehmere Pflicht, die Mehrheit einer Kommission unterstützen zu können. Nachdem ich gesehen habe, wie Sie den Planungsbeschluss versenkt haben, muss ich mich da offenbar neu orientieren.
Wir haben es gehört, dreimal war die Geschichte in der Kommission, ein viertes Mal ist es angesetzt. Das zeigt, dass diese exorbitanten Entschädigungen offensichtlich grosses Interesse finden. Sie sind von öffentlichem Interesse, aber zusätzlich eben auch ein öffentliches Ärgernis. Ich bin der Meinung, dass gewisse Auswüchse den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaft sprengen, sie hebeln eigentlich das Leistungsprinzip aus, sie korrumpieren unsere Wirtschaft und Gesellschaft, sie schränken den arbeitsmarktlichen Wettbewerb ein und sind eigentlich, so gesehen, systemfremd und irgendwie auch wirtschaftsfeindlich.
Vielleicht zum öffentlichen Interesse: In der Botschaft zum Planungsbeschluss, der heute Morgen begraben worden ist, schreibt der Bundesrat: „Unangemessene Vergütungssysteme mit falschen Anreizen waren mitverantwortlich dafür, dass übersteigerte Risiken eingegangen wurden, die zur Finanzmarktkrise geführt haben. Sie sind deshalb auch im Hinblick auf die ‚Too-big-to-fail‘-Problematik relevant.“ Das zeigt das öffentliche Interesse, und ich würde sogar sagen, es wird sich auch in Zukunft zeigen, dass eben falsche Anreize zu übersteigerten Risiken führen, die dann nachher die Allgemeinheit, der Staat, die Nationalbank oder wer auch immer tragen muss, aber sicher nicht die dafür verantwortlichen Akteure. Es ist deshalb nichts als richtig, wenn sich die Politik da einmischt, wenn sie ordnend eingreift. Ich würde sogar sagen: Es ist die heilige Pflicht der Politik, da etwas zu machen.
Ich glaube, es geht Ihnen allen so: Der Herr Bundesrat klagte uns gegenüber in der Kommission ein wenig über die Reaktionen aus dem Publikum. Mir geht das auch so. Die Leute verstehen die Welt nicht mehr und sagen: Ja, könnt ihr da nichts machen? Es ist wirklich ein öffentliches Ärgernis. Wir haben vor Kurzem in der Kommission die Unterstellung der Sozialhilfeleistungen unter die Steuerpflicht beschlossen und das hier im Plenum auch nachvollzogen. Da musste ich ehrlich gesagt über meinen Schatten springen. Gleichzeitig, praktisch am gleichen Tag, wurde ruchbar, dass ein Bankengeneral nebst einer Jahresentschädigung von 20 Millionen Franken gewissermassen zum normalen Lohn hinzu noch 70 Millionen Franken aus früheren Programmen zugesprochen erhalten hatte. Das erfolgte praktisch zeitgleich zur Unterstellung der Sozialhilfeleistungen unter die Steuerpflicht – d. h. diese sollen nun steuerbar sein. Ebenfalls zur selben Zeit – eine persönliche Koinzidenz – wollte ich im Betrieb, in dem ich arbeite, für ein Arbeitsprojekt für randständige Personen deren verfügbares Einkommen von 4 Franken pro Stunde auf 5 Franken erhöhen. Leider ging das nicht; Skos-Fachleute sagten mir, Leistung müsse sich lohnen, und da gebe es falsche Anreize, das gehe nicht. Dies geschah praktisch zeitgleich mit dem Bekanntwerden der Jahresentschädigung in der Höhe von 90 Millionen Franken, von der wir gehört haben. Wir schlagen uns mit Abzocker-Initiative, direkten und indirekten Gegenvorschlägen herum, wir haben im Zusammenhang mit der Boni- und Abzockerproblematik Hunderte von Sitzungsstunden absolviert, Tonnen von Papier beschrieben. Deshalb ist das ein öffentliches Ärgernis, und zwar eines der allerersten Güte.
Ich habe aber auch das Gefühl, dass es gesellschaftliche und wirtschaftliche Implikationen gibt. Meines Erachtens ist das Erfolgsmodell Schweiz insbesondere erklärbar aus einer Kombination verschiedener Tugenden. Dazu gehören auch Augenmass und Ausgleich. Es gehören Leistungswille und Talent dazu, aber auch Risikobereitschaft und die Bereitschaft, die Folgen zu tragen, wenn sich das Risiko realisiert. Das alles ist wahrscheinlich für das Erfolgsmodell Schweiz grundlegend. Wenn nun angestellte Manager das Zweihundertfache eines Bundesratsgehalts beziehen, dann werden das Gleichgewicht, das Augenmass und der Ausgleich gestört. Bei allem Respekt, Herr Bundesrat, wenn Sie noch weitere 193 Jahre im Amt bleiben müssen, um auf den gleichen Betrag zu kommen wie ein Bankengeneral in einem Jahr, wäre das des Guten zuviel – obwohl ich Ihnen eine lange Amtsdauer gönne; das sage ich in aller Freundschaft und mit allem Respekt.
Es ist auch nicht eine Neiddebatte, wie gelegentlich dargelegt wird. Ich habe kein Problem, wenn der weltbeste Tennisspieler auch am weltbesten verdient. Ich habe auch kein Problem damit, wenn ein cleverer Unternehmer eine gute Idee zu Geld machen kann. Es ist also wirklich keine Neiddebatte. Ich ärgere mich aber ehrlich, wenn ich als Steuerzahler plötzlich mit meinen Steuern als Gegenposition in der Risikobuchhaltung eines Managers geradestehen muss, wenn Leute offenbar ohne Scham Risiken eingehen, die beim Unternehmer und seinen Managern liegen, schlussendlich aber mit der „Too big to fail“-Problematik, wie wir heute gehört haben, bei der Allgemeinheit landen. Da möchte ich nicht mehr mitspielen. Ich fühle mich in meinem Gerechtigkeitsempfinden ziemlich gestört; ich glaube, dass ich damit auch eine Mehrheit unserer Bevölkerung vertrete. Wenn das Gerechtigkeitsempfinden vieler Leute über zu lange Zeit verletzt wird, dann leidet die Glaubwürdigkeit dieses Staates; es leidet auch die Glaubwürdigkeit der Politik, wenn sie da nicht Remedur schafft und etwas dagegen unternimmt. Das war ein bisschen die Empörungsschiene, auf der ich jetzt gefahren bin.
Ich möchte aber noch etwas für die ordnungspolitischen Puristen sagen. Im Bericht der Experten zur „Too big to fail“-Problematik steht auf Seite 20: „Eigentum und Wirtschaftsfreiheit können materiell ohne ein Minimum an staatlichen Massnahmen nicht bestehen. Solche konstituierenden Massnahmen sind verfassungsrechtlich nicht nur unbedenklich, sondern Grundvoraussetzung für Eigentum und Wirtschaftsfreiheit.“
Eine sinnvolle und vernünftige Boni-Regulierung ist eine solche Massnahme. Ich behaupte nämlich, dass ohne eine minimale Regulierung die Wirtschaftsfreiheit der Realwirtschaft massiv eingeschränkt wird. Die Marktfähigkeit der Realwirtschaft, der produzierenden Industrien, der KMU, auf dem Arbeitsmarkt für tatsächliche oder vermeintliche Talente ist schlicht und einfach nicht mehr gegeben. Kein Produktionsunternehmen, kein mittleres Unternehmen kann mit den Fantasievergütungen mithalten, die die „Big Player“ und die Finanzwirtschaft anbieten können. Talentierte Nachwuchskräfte werden von der Forschung und aus der produzierenden Wirtschaft abgesaugt. Ich kenne das Beispiel eines Astrophysikers, der gelernt hat, mit komplexen Supercomputersystemen umzugehen. Er ist in Verhandlungen mit einer Grossbank getreten, weil diese auch komplexe Risikomodelle durchzurechnen hat. Diesem hochtalentierten jungen Forscher wird ein Lohn mit Faktor 10 angeboten, und er wird damit von der Forschung weggelockt. Ich befürchte, dass er statt der kosmischen schwarzen Löcher nun die schwarzen Löcher in den Bankbilanzen studieren und dabei wahrscheinlich auch ein bisschen versauern wird. Vor allem aber wird sein Forschertalent verkümmern.
Wenn wir uns also ernsthaft um die Wettbewerbsfähigkeit der Realwirtschaft kümmern wollen, dann müssen wir diese Vergütungsfrage endlich regeln, und dann müssen wir endlich Nägel mit Köpfen machen. Ich bin davon überzeugt, dass hier etwas passieren muss. Ich möchte Sie bitten, nachdem wir drei, vier, fünf Runden gedreht haben, Ihre Bedenken einmal beiseitezustellen.
Ich habe in anderem Zusammenhang einmal nachgeschaut, was in den USA seit dem 22. April 2010 passiert ist; da ist das Unglück im Golf von Mexiko passiert. In der Zwischenzeit hat Präsident Obama beziehungsweise seine Administration 33 laufende Bohrungen im Golf von Mexiko unterbrechen lassen und ein sechsmonatiges Moratorium für Bohrungen ausgesprochen. Die Chefin der Aufsichtsbehörde ist zum Rücktritt veranlasst worden, die Ölsteuer ist vervierfacht worden, und die Hilfskräfte in der Golfregion sind verdreifacht worden. Es ist also innerhalb knapp eines Monats ein ganzes Massnahmenbündel beschlossen und angeordnet worden.
Bei uns sind Tonnen von Papier beschrieben, Stunden von Sitzungen absolviert worden, und ganz konkret ist eigentlich herzlich wenig passiert. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen, dass mich das ein bisschen beelendet. Deshalb möchte ich Ihnen beliebt machen, mindestens der Kommissionsmotion zuzustimmen.
Deshalb noch ganz schnell die Frage: Ist sie überhaupt systemtauglich? Ich behaupte, dass das der Fall ist. Wir kennen in unserem Steuersystem Begrenzungen für Abzüge. Hier geht es darum, bei den geschäftsmässig begründeten Aufwendungen Grenzen zu setzen. In einem entsprechenden Artikel ist zum Beispiel geschrieben, dass nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand Zahlungen von Bestechungsgeldern gehören. Ich kann mir ganz gut vorstellen, dass wir da auch eine Regelung hineinnehmen, wo wir sagen, moralisch fragwürdige Vergütungshöhen sind auch nicht mehr absetzbar. Sie können zwar entrichtet, aber nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Ich erinnere Sie an Ihre persönliche Steuererklärung. Da finden Sie unter jeder Ziffer irgendeine Grenze. Sie können es also nicht steuerlich absetzen, wenn Sie ins Gourmetrestaurant gehen. Sie können mit dem Taxi zur Arbeit fahren, können aber nur die Abonnementsgebühren des öV absetzen. So gesehen ist diese Motion absolut systemkonform.
Ich möchte Sie deshalb bitten, der Motion der Kommission zuzustimmen. Wenn wider Erwarten beide Motionen angenommen werden sollten, dann werde ich meinen persönlichen Stichentscheid der Motion Fetz zukommen lassen.
Ich bitte Sie mit der Kommissionsmehrheit, insbesondere die Kommissionsmotion anzunehmen, und danke Ihnen herzlich für Ihre Geduld.