Konkursprivileg beschränken

Ja zur Parlamentarischen Initiative Zanetti Im Juni 2002 reichte Roberto Zanetti , damals Solothurner SP-Vertreter in der grossen Kammer, ein Parlamentarische Initiative ein.
Diese verlangte, dass bei Konkursverfahren nur jene Arbeitnehmerforderungen als Erstklassforderungen berücksichtigt werden, die den doppelten Höchstbetrag des gemäss Unfallversicherungsgesetz versicherten Verdienstes nicht übersteigen. Zanetti wurde dann Regierungsrat und verliess den Nationalrat, welcher dem Vorstoss im Dezember 2003 Folge gab und sechs Jahre später eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs mit 117:37 Stimmen guthiess. Bei der Behandlung nun im Zweitrat war Roberto Zanetti , inzwischen Ständerat geworden, wieder dabei. Im Ständerat erwuchs der Gesetzesänderung keine Opposition. Die vorberatende Kommission, erklärte Hermann Bürgi (SVP, Thurgau), sei ohne Gegenstimme auf die Revision eingetreten, habe sich den Beschlüssen des Nationalrates angeschlossen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig verabschiedet. Das Plenum möge der Kommission folgen. Auch der Bundesrat sei einverstanden, sagte Eveline Widmer-Schlumpf. Dies, zumal das Anliegen der Landesregierung, Ansprüche aus Sozialplänen dieser Beschränkung nicht zu unterstellen, aufgenommen worden sei. Der Ständerat folgte oppositionslos seiner Kommission. (uw)
Oltner Tagblatt / MLZ; 2010-06-03