Zanetti ist am Ziel

Am 21. Juni 2002 hat der damalige Nationalrat Roberto Zanetti eine parlamentarische Initiative eingereicht. Gestern, ziemlich genau acht Jahre später, haben die eidgenössischen Räte mit der Schlussabstimmung Zanettis Anliegen umgesetzt. Dieser konnte nun dem geänderten Bundesgesetz zustimmen – jetzt als Ständerat.


Er hatte damals angeregt, das Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) dahingehend zu ändern, dass Löhne von Angestellten nicht mehr in unbeschränkter Höhe vom Konkursprivileg geschützt sein sollen. Gut verdienende (angestellte) Chefs, die womöglich noch verantwortlich für den Konkurs sind, sollen nicht mehr unbehelligt ihr Scherflein ins Trockene bringen können, während beispielsweise Lieferanten leer ausgehen.

Zanettis Vorstoss wurde im Nationalrat schon 2003 überwiesen. Da gleichzeitig eine (inzwischen ins Stocken geratene) Überarbeitung des ganzen SchKG eingeleitet wurde, verzögerte sich die Umsetzung aber immer wieder. Erst im Dezember 2009 beschloss der Nationalrat, die Lohnforderungen zu begrenzen beim maximalen von der Suva versicherten Jahresverdienst (126 000 Fr.).

Nur zwei Gegenstimmen
Der Ständerat hat nun in der gestern zu Ende gegangenen Session dieser Regelung ebenfalls zugestimmt. In der Schlussabstimmung hat er die Änderung des SchKG einstimmig mit 42 Stimmen beschlossen. Der Nationalrat sagte mit 192 Stimmen Ja. Nur Ruedi Noser (FDP/ZH) und Pirmin Schwander (SVP/SZ) lehnten die Vorlage ab. «Nach dem Spielchen der Räte mit der Minder-Initiative ist damit wenigstens etwas im Kampf gegen die Abzocker erreicht worden», kommentierte Zanetti gestern auf Anfrage. (at.)

Grenchner Tagblatt / MLZ; 2010-06-19

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