Roberto Zanetti zu ausgewählten Themen der Herbstsession 2010

Sollen künftig Bundesräte nur noch per Ende Legislatur zurücktreten dürfen?
Bundesräte sind für eine vorgegebene Amtsperiode gewählt. Daran sollen sie sich in der Regel denn auch halten. Es kann aber gute Gründe geben, vor Ablauf der ordentlichen Amtsdauer zurückzutreten. Es macht wenig Sinn, ein unmotiviertes oder überfordertes Bundesratsmitglied zum Verbleib im Amt zu zwingen. Bei offensichtlicher Überforderung oder offensichtlicher Lustlosigkeit müsste sogar ein Amtsenthebungsverfahren möglich sein.

Rüstungsprogramm: Begrüssen Sie den Entscheid des Bundesrates, keine neuen Kampfjets für die Luftwaffe zu kaufen?
In Zeiten knapper Mittel müssen Prioritäten gesetzt werden. Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid, den Tiger-Teilersatz zeitlich nach hinten zu verschieben, genau diese Prioritäten gesetzt. Das ist gut so. Bezüglich Ausrüstung und Organisation der Armee sind zurzeit dringendere Vorhaben zu realisieren.

Wolf und Bär halten auch das Parlament auf Trab. Haben diese Tiere in der Schweiz wieder Platz?
Ja. Bär und Wolf gehörten schon in der Vergangenheit zur Tierwelt der Schweiz. Der gesetzliche Schutz darf nicht geschwächt werden. Natürlich treten mit dem Auftauchen dieser Tiere auch Probleme auf. Diese Probleme sind aber lösbar. So sollen beispielsweise Schäden an Nutztieren abgegolten und Präventionsmassnahmen (z.B. mit Herdenschutzhunden) gefördert werden. Damit sind Abschüsse nicht nötig.

Die Fragen beantwortete Roberto Zanetti der Solothurner Zeitung in der Rubrik „Sessionsvorschau“ (11. September 2011)

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