Für den Schutz vor Waffengewalt. Volksinitiative

Bericht Schweizer Fernsehen:

Tagesschau vom 13.09.2010

Video aus dem Ständerat:

 

Roberto Zanetti in der Ständeratsdebatte vom 13. September 2010: Das Geschäft ist in der SiK vorberaten worden, es ist also ein sicherheitsrelevantes Geschäft. Tatsächlich finde auch ich, dass es um die innere Sicherheit in unserem Land geht. Ich hoffe deshalb, dass Kollege Frick mich der zweiten Gruppe zuordnen würde, jenen Personen, die sich ernsthaft Sorgen um die Sicherheit machen – sonst können wir im Anschluss an die Sitzung noch miteinander klären, welcher Gruppe ich da angehören soll. Es geht also um innere Sicherheit.

Gemäss Todesursachenstatistik – ich erwähne jetzt auch eine Statistik – sind zwischen 1995 und 2007 pro Jahr durchschnittlich 390 Menschen durch Feuerwaffen zu Tode gekommen. Das sind mehr Feuerwaffen- als Verkehrstote. Im Jahr 2008 gab es 375 Verkehrstote und 2009 deren 348, Via sicura lässt also grüssen. Da könnte man ja bei den Waffen etwas Ähnliches machen.
Ein weiterer Vergleich, der mich wirklich schockiert und erschüttert hat, ist folgender: Ich habe in einem Internetportal, das ich als seriös betrachten würde, gesehen, dass im Jahr 2008 im Irakkrieg 314 und im Jahr 2009 im Afghanistankrieg 317 amerikanische Soldaten gefallen sind. In der Schweiz sind mit anderen Worten in den letzten Jahren durchschnittlich mehr Menschen durch Feuerwaffensuizid oder Feuerwaffentötungsdelikte ums Leben gekommen, als amerikanische Soldaten im Afghanistan- bzw. Irakkrieg gefallen sind. Das hat mich, ehrlich gesagt, wirklich ein bisschen aus dem Gleichgewicht geworfen. Von jedem verantwortungsvollen Heerführer oder von jeder verantwortungsvollen Staatsleitung eines kriegführenden Staates würde man erwarten, dass er oder sie alles Menschenmögliche macht, um die Zahl gefallener Soldaten möglichst tief zu halten. Meines Erachtens muss das auch für ein friedliebendes Land wie die Schweiz zutreffen, insbesondere wenn es die Zivilbevölkerung betrifft.
Der Weg ist uns vom Bundesrat aufgezeigt worden. So schreibt er in seiner Botschaft auf Seite 155: „Unbestritten ist, dass mit einer Reduktion der Verfügbarkeit von Feuerwaffen die Gesamtsuizidrate gesenkt werden kann.“ Er fährt dann auf Seite 156 fort: „Die Eindämmung der Verfügbarkeit von Feuerwaffen stellt jedoch eine gewichtige Massnahme dar, die insbesondere bei der Prävention von häuslicher Gewalt mit Todesfolgen entscheidend ist und das Droh- und Einschüchterungspotenzial mindert.“ Das sind die Worte des Bundesrates. Weiter sagt der Bundesrat auf Seite 157: „Es ist davon auszugehen, dass eine Reduzierung der Verfügbarkeit von Feuerwaffen sich positiv auf die Eindämmung und Prävention häuslicher Gewalt auswirken würde.“ Und um die Verfügbarkeit von Waffen geht es – und um nichts anderes!
Ich glaube, dass sich über die Definition staatlicher Aufgaben vortrefflich streiten lässt; das machen wir in diesem Saal auch. Aber in einem Punkt sollten sich die Anhänger des Fürsorge- oder Vorsorgestaats und die Anhänger des Nachtwächterstaats einig sein: Die nobelste und wichtigste staatliche Aufgabe ist der Schutz des menschlichen Lebens. Für den Schutz des menschlichen Lebens lohnt es sich auch, marginale Beschränkungen tatsächlicher oder vermeintlicher individueller Freiheiten in Kauf zu nehmen.
Mein Vorredner hat aufgezählt, was die Stossrichtungen der Initiative sind: Die Einführung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises ist für die Sportschützen kein Problem; das geht aus den Unterlagen hervor. 80 000 Sportschützen würden sowohl den Bedarfs- als auch den Fähigkeitsnachweis erbringen. Die Jäger haben sehr strenge Jägerprüfungen – das sage ich als Bündner, im Moment ist im Bündnerland das Halali im Gang -, sie haben damit ihre Kompetenz längstens auch unter Beweis gestellt. Man kann sagen: Die Freiheit verantwortungsbewusster und im Umgang mit Waffen vertrauter Sportschützen, Jäger, Sammler und Händler wird in keiner Art und Weise eingeschränkt.
Die Initiative fordert weiter das Verbot besonders gefährlicher Waffen; das sind Seriefeuerwaffen und sogenannte Pump Actions. Unter uns gesagt: Ich kann es mir fast gar nicht vorstellen, dass ernsthafte Schützen mit solchen Waffen herumhantieren. Ich glaube, da geht es wirklich darum, wild gewordene Rambos oder Risikopersonen – und damit auch ihr engeres und weiteres Umfeld – möglichst vor dem Waffenbesitz zu schützen.
Zur Sache mit der Ordonnanzwaffe: Militärisch gesehen – ich glaube, da sind wir uns einig – macht es absolut keinen Sinn mehr, diese Waffe mit nach Hause zu geben. Wer wirklich meint, damit könnte irgendwie ein Abschreckungspotenzial aufgebaut werden, der hat wahrscheinlich eine allzu hausbackene Vorstellung von Bedrohungslagen. In der Botschaft schreibt der Bundesrat: „Nebst dem Vertrauensverlust gegenüber unseren Angehörigen der Armee würde damit auch der Verlust der immer wieder zu trainierenden Kernkompetenzen eines Milizsoldaten, insbesondere eines Infanteristen, beim Umgang mit der persönlichen Waffe einhergehen.“ Dieses Training der Kernkompetenz würde wegfallen. Ich kann Ihnen sagen: Ich bin auch ehemaliger Infanterist. Ich habe meine Waffe schon vor einiger Zeit abgeben müssen. Ich würde jederzeit ein obligatorisches Programm oder ein Feldschiessen absolvieren. Ich hätte nicht die Ambition, einen Kranz zu schiessen; aber erfüllen würde ich das Obligatorische auf jeden Fall, obwohl ich seit Jahren keine Waffe mehr besitze.
Wenn man diese Idee konsequent zu Ende denkt – unsere Wehrmänner haben wesentlich komplexere Systeme zu bedienen -, käme es keiner vernünftigen Führungspersönlichkeit unserer Armee in den Sinn, einem Panzerfahrer einen Panzer oder meinem Nachbarn, der Artillerieoffizier ist, eine alte Artilleriekanone mit nach Hause zu geben, damit sie ihre Kernkompetenzen trainieren können. Dieses Argument scheint mir sehr weit hergeholt zu sein.
Die Frage des Registers ist vom Präsidenten der SiK angesprochen worden. Ich glaube, im Zeitalter der EDV und der Registerharmonisierung sollte das eigentlich zu machen sein.
Das wäre – je nach Departement, bei dem das Register dann angesiedelt wäre – eine weitere Informatikherausforderung, die allerdings erfüllt werden könnte. Zu den Einsammelaktionen muss ich Ihnen sagen: Was für Aludosen, abgelaufene Medikamente und ausrangierte Fernsehapparate gilt, sollte auch für Waffen möglich sein. Das wird zum Teil ja auch gemacht, da passiert eigentlich nichts Neues.
Die Initiative fordert, dass man sich auch auf internationaler Ebene entsprechend einsetzt. Ich glaube, diese Forderung würde mit einem beispielhaften Waffenrecht in der Schweiz ein bisschen plausibler, ein bisschen glaubwürdiger klingen und wäre zweifellos mit unserer humanitären Tradition bestens in Einklang zu bringen.
Sie sehen also: Ohne allzu weltbewegende Einschnitte in unser Waffenrecht könnte in unserem Land bedeutend mehr Sicherheit geschaffen werden. Wir könnten verhindern, dass mehr Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes durch Feuerwaffen als durch Verkehrsunfälle zu Tode kommen. Wir könnten auch bewirken, dass die Zahl der Feuerwaffen-Opfer unter die Zahl der gefallenen amerikanischen Soldaten im Afghanistan- oder Irak-Krieg zurückgehen würde.
Ich glaube, die Initiative ist es wert, dass ihr zum Durchbruch verholfen wird. Ich bitte Sie deshalb, bei Artikel 2 der Minderheit zuzustimmen.

Anmerkung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert