Parlamentarische Initiative RK-SR. Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“
Zanetti Roberto in der Ständeratssession vom 14. Dezember 2010:
Einiges ist gesagt worden, ich werde deshalb versuchen, es möglichst kurz zu machen.
Wir haben vor Kurzem die Vorlage 1 beraten. Das war juristische Feinmechanik oder juristisches Kunsthandwerk. Das wird zu angeregten Diskussionen in den Fachkreisen führen; das wird in der entsprechenden Literatur zu sehr interessanten Aufsätzen führen; es wird Professoren geben, die das toll finden, und Professoren, die das Quatsch finden – das sind wir uns gewohnt. Aber ich stelle mir vor, mit einer solchen Vorlage in den kommunikativen Nahkampf im Säli, im Leuen oder im Bären zu gehen – dazu taugt sie nicht allzu sehr. Sie werden in einer Abstimmungskampagne mit einer solchen juristischen Filigranarbeit nicht punkten können – und darum geht es ja. Deshalb bin ich felsenfest überzeugt, dass es noch etwas Handfestes, etwas Konkretes braucht. Es spielt gar keine Rolle, ob Herr Minder oder der engere Kreis um Herrn Minder das wünscht oder nicht. Herr Minder wird längst von einer Welle des Protestes und des Zorns überrollt, von Leuten, die seiner Initiative zustimmen werden, und die kann er gar nicht mehr stoppen. Ich habe gestern Abend ein paar Online-Kommentare gelesen. Die Frage, ob Herr Minder das toll findet, ist völlig irrelevant. Wenn wir eine Mehrheit gegen die Minder-Initiative finden wollen, braucht es einfach noch ein paar handfeste Sachen.
Das Kombinationsmodell, wie es uns der Bundesrat innerhalb sehr kurzer und in einer wirklich eleganten Umarmung präsentiert hat, das geht ja auf die Tantiemenidee zurück, und das Tantiemen-Modell geht ja zurück auf Kollege Graber in der WAK. Ich fand diese Idee von Anfang an faszinierend. Mit diesem Modell wird gar nichts verboten. Ich bin ein libertärer Linker, wenn man das so sagen will. Ich finde nicht, dass der Staat überall reinschwatzen soll, aber der Staat soll eine paar Fingerzeige geben. In diesem Modell wird gar nichts verboten. Jede Firma kann Vergütungen entrichten, wie sie will. Aber wir als Exponenten dieses Staates sagen: Es gibt irgendwo eine Schamgrenze. Und diese Schamgrenze wird bei 3 Millionen gezogen, was darüber ist, kann nicht mehr steuerlich abzogen werden. Ich finde das eine ausserordentlich elegante und auch systemverträgliche Lösung. Diese Abzugsbegrenzungen, die treffen wir überall an. Wenn ich meine Steuererklärung ausfülle, kann ich den Krankenkassenabzug geltend machen. Also so eine billige Krankenkasse, wie der Abzug vorzugeben scheint, finde ich nirgends.
Der Staat sagt mir nicht, wie ich zur Arbeit gehen soll oder wie ich mich an einem Werktag verpflegen darf – ich kann mit dem Taxi zur Arbeit gehen, ich kann in ein Gourmetrestaurant gehen, wenn ich das wünsche -, aber die Abzüge für auswärtige Verpflegung oder Wegkosten sind ganz genau vorgegeben. Ich habe es extra nachgeschaut: Es sind zwischen 35 und 70 Rappen pro Kilometer – damit bezahlen Sie kein Taxi, wahrscheinlich nicht einmal den öffentlichen Nahverkehr. Die Mahlzeitenentschädigung beträgt Fr. 7.50 oder 15 Franken, je nachdem, ob ich in einer Kantine oder in einer Beiz esse – da ist nichts mit Gourmet. Ich finde es in Ordnung, dass diese Abzüge begrenzt werden; es soll auch weiterhin so sein, dass für Luxusabzüge kein Platz ist.
Deshalb verstehe ich die Aufregung um eine angebliche Strafsteuer nicht. Es soll weiterhin so sein, dass eine Unternehmung Lohnausgaben vom Gewinn abziehen kann, aber auch eine Unternehmung soll keine Luxusabzüge machen können, wie wir das als normale Steuerpflichtige eben auch nicht können. Unter uns gesagt, ich finde 3 Millionen Franken eine reichlich luxuriöse Entschädigung. Das entspricht immerhin knapp dem Bundesratslohn – allerdings nicht dem Lohn eines einzelnen Bundesrates, sondern dem des gesamten Bundesrates -, und kein Mensch in diesem Saal findet, der Bundesrat müsse am Hungertuch nagen. Wir sprechen da von einer Schamgrenze, die rund dem siebenfachen Lohn eines Bundesrates oder einer Bundesrätin entspricht. Ich gönne ihnen das von Herzen, aber es ist kein Hungerleiderlohn, deshalb muss ich sagen, da von Strafsteuern zu sprechen, ist leicht absurd. Wennschon wäre es eine Vergnügungssteuer, oder wenn man vom Tanz um das goldene Kalb spricht, dann wäre es – früher gab es noch das Tanzbändeli – das Tanzbändeli beim Tanz um das goldene Kalb.
Ich sage Ihnen, Probleme für unsere Wirtschaft entstehen nicht wegen dieser kleinen Vergnügungssteuer, die fällig wird, weil der Gewinn ein bisschen grösser ist. Das Problem für unsere Wirtschaft sind vielmehr die halsabschneiderischen Lohnerwartungen gewisser Abzocker, die uns alle ärgern – ich habe diesen Ärger in den Kommissionen über alle Parteigrenzen hinweg gespürt. Also machen wir da etwas, indem wir eine staatliche Schamgrenze ziehen und sagen: Von uns aus könnt ihr auch Entschädigungen jenseits der Schamgrenze zahlen, aber wir wollen solchen Entschädigungen nicht auch noch gewissermassen eine staatliche Legitimation geben, indem wir sie steuerlich absetzen lassen.
Das ist alles, was hier passiert. Ich finde das alles andere als schlimm und bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und der Kommissionsmehrheit zu folgen.