Indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative „gegen die Abzockerei“
Zanetti Roberto in der Ständeratssession vom 16. Dezember 2010:
Lieber Kollege zur Linken, von mir aus gesehen, lieber Kollege Jenny: Da liegt einfach ein Grundlagenirrtum vor. Kein Mensch beschneidet die Freiheit der Unternehmen, hohe oder sehr hohe Vergütungen auszurichten. Die Frage ist bloss, ob sie steuerlich abgesetzt werden können oder nicht. Ein ganz banales Beispiel: Ich behaupte nicht, der Staat verbiete mir, eine Haushalthilfe zu beschäftigen. Jeder im Saal hat seine Stärken und seine Schwächen. Meine Schwächen liegen bei der Ordnung und Reinlichkeit. Ich habe deshalb eine Person angestellt, die mir hilft, die mir wöchentlich einmal aufräumt und ein bisschen putzt, weil ich das eben nicht so gut kann. Ich bezahle diese Person selbstverständlich, zwar mit deutlich unter 3 Millionen Franken, aber ich bezahle sie. Ich bezahle auch Sozialversicherungsbeiträge, aber ich kann diese steuerlich nicht absetzen. Ich würde doch nie sagen: Der Staat, der Gesetzgeber verbiete mir, eine Putzfrau anzustellen. Nein, ich kann sie anstellen. Aber der Gesetzgeber, also Sie, findet, dass das ein Luxus ist und dass ich das steuerlich nicht soll absetzen können.
Damit kann ich bestens leben. Ich bin zufrieden mit der Leistung meiner Haushalthilfe; daraus mache ich keine Grundsatzfrage.
Diese Bestimmungen haben mit Ideologie gar nichts zu tun, sie haben mit einer Schamgrenze zu tun; davon haben wir vorgestern gesprochen. Was über 3 Millionen Franken ist, ist jenseits der Schamgrenze. Das können Sie als Unternehmer machen, aber wir als öffentliche Hand sind nicht bereit, das steuerlich noch absetzen zu lassen und ihm damit gewissermassen eine öffentliche Legitimation zu verschaffen. Nur darum geht es; es geht nicht um irgendwelche Verbote unternehmerischen Handelns.