Revision des Zivildienstgesetzes. Erste Phase

Ziel der Parl. Initiative: „Es ist eine Revision des Zivildienstgesetzes anzugehen, damit möglichst schnell die Schlupflöcher von Gesuchstellern, die keinen Gewissenskonflikt haben, Militärdienst zu leisten, effizient gestopft werden.“

 

Zanetti Roberto, für die Kommission: Wenn man im Anschluss an eine so breite Debatte und zum Abschluss der Traktandenliste ein Geschäft vorzutragen hat, hat man zwei Möglichkeiten: Entweder man holt weit aus, analysiert tief, erklärt alle Details und macht sich höchst unbeliebt. Oder man fasst sich kurz, hat Mut zur Lücke, und dafür wird man dann ins Herz geschlossen. Ich habe die zweite Variante gewählt und erkläre Ihnen schnell die Ausgangslage:
Mit der Abschaffung der Gewissensprüfung ist eine markante Erhöhung der Anzahl Gesuche für Zivildienst eingegangen. Die Erwartung einer Erhöhung von 1800 auf rund 2500 Gesuche stellte sich als falsch heraus. In Tat und Wahrheit sind die Gesuche auf rund 8500 gestiegen. Die SiK beider Räten haben dieses Alarmzeichen richtig gedeutet und haben den Räten je eine gleichlautende Kommissionsmotion vorgeschlagen. In der Frühjahrssession 2010 sind diese Motionen in beiden Kammern angenommen worden. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert, einen Bericht zu erstatten und umgehend eine Änderung des Zivildienstgesetzes zu unterbreiten. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat von sich aus Massnahmen angeordnet, im Oktober 2009 und im März 2010, und dann mit Datum 23. Juni einen Bericht abgegeben, der folgendes Fazit zieht: Die verlangte Gesetzesrevision soll erst 2013, zusammen mit der Revision der Rechtsgrundlagen der Armee im Zusammenhang mit dem Armeebericht, vorgenommen werden. Kurzfristig dränge sich eine Gesetzesrevision nicht auf, es könnten auf Verordnungsstufe und im operativen Bereich entsprechende Massnahmen eingeleitet werden.
Die SiK unseres Rates hat diesen Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, und im Ratsplenum hat man in der Herbstsession den Bericht ebenfalls mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen und die Marschrichtung des Bundesrates unterstützt. Die SiK-NR hingegen hat sich immer noch für dringlichen Handlungsbedarf ausgesprochen und in der Folge eine parlamentarische Initiative lanciert, über die wir jetzt befinden müssen. Die SiK-SR hat der parlamentarischen Initiative der SiK-NR keine Folge gegeben, hingegen hielt die SiK-NR daran fest, und der Nationalrat hat in der Wintersession 2010 recht deutlich der parlamentarischen Initiative zugestimmt. Damit musste sich die SiK unseres Rates im Januar noch einmal mit dieser Angelegenheit befassen.
Inzwischen liegt allerdings wiederum ein Bericht des Bundesrates vor, der vom 10. Dezember datiert. In diesem Bericht werden 23 oder 24 Massnahmen, die bereits getroffen worden sind oder in Abklärung sind, aufgeführt; es sind 28 Verordnungsänderungen. 22 Änderungen hat man zwar geprüft, aber dann verworfen; ich kann Ihnen die gern im Einzelnen aufzählen, wenn Sie das wünschen.
Die SiK-SR hat eine summarische Prüfung dieses Berichtes vorgenommen und ist zum Schluss gekommen, dass der Bundesrat auf dem richtigen Weg ist. Deshalb ist sie auch zum Schluss gekommen, dass im Moment kein Handlungsbedarf besteht. Im Übrigen hat sie festgestellt, dass der Weg der parlamentarischen Initiative ein relativ zeitaufwendiger und nicht unbedingt zielführender Weg wäre, wenn Handlungsbedarf bestünde. Sie beantragt Ihnen deshalb mit 11 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Kurz und gut, sie findet, dass man damit offene Türen einrennen würde und über den beschwerlichen Weg der parlamentarischen Initiative diese Türe auch noch zu Kleinholz schlagen würde.
Deshalb unterbreitet Ihnen die SiK einstimmig den Antrag, der Initiative keine Folge zu geben. Der Bundesrat ist aktiv, um nicht zu sagen überaktiv, bei der Problemlösung. Und die SiK hat Vertrauen in den Bundesrat.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Antrag der Kommission folgen.

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