Armeebericht 2010
Zanetti Roberto (S, SO): Wir haben es gehört, die Kommission schlägt eine Armeevariante mit 100 000 Angehörigen vor anstelle der 80 000, die der Bundesrat fordert. Begründet wird das insbesondere auch damit, dass das Gros dieser Armee und eine Ablösung subsidiär die zivilen Behörden unterstützen soll. Die Hauptaufgabe dieser Armee wäre demnach der Schutz der Bevölkerung und der Infrastruktur mit rund 37 000 AdA. Diese wären speziell ausgebildet, ein bisschen polizeiähnlich ausgebildet. Der Präsident der Kommission hat vorhin erwähnt, das würden sonst rund 20 000 Polizisten machen müssen. Diese Zahl müsste wahrscheinlich noch plausibilisiert werden. Es ist klar, dass allenfalls eine höhere Anzahl Polizistinnen und Polizisten eingesetzt werden müssten, aber 20 000 scheint mir doch ein bisschen hoch gegriffen. Es wird auch begründet mit der Durchhaltefähigkeit. Nach drei, vier Monaten müssten die Leute wieder zurück in die Wirtschaft und zu ihren Familien. Ich sehe, ehrlich gesagt, im Moment keine reale Bedrohung, die über eine Zeit von mehr als drei oder vier Monaten hinausgehen würde. Wenn eine solche Bedrohung denn wirklich eintreten würde, dann bin ich überzeugt, dass sowohl die Wirtschaft als auch die Gesellschaft Verständnis dafür hätten, wenn die Soldatinnen und Soldaten länger als drei oder vier Monate im Einsatz wären.
Am Tag unserer Kommissionssitzung, am 19. Mai, stand in der „NZZ“: „Grünes Licht für eine effizientere Bundeswehr“. Da wurde dargelegt, dass das Bundeskabinett in Berlin Reformpläne gebilligt hat, die ein Bundesheer mit einer Stärke von bis 185 000 Soldaten vorsehen. Ich habe dann mal aufgrund dieser beabsichtigten Zielgrösse des Heers in Deutschland ein paar Rechnungen gemacht und einen Vergleich mit unseren Nachbarstaaten angestellt. Das muss halt einfach erlaubt sein, dieser Vergleich, Benchmarking nennt man das auf Neudeutsch, das wird in jedem anderen Politikbereich auch gemacht. Ich habe mal gewissermassen die Soldatendichte pro Einwohner und die Soldatendichte pro Quadratkilometer verglichen. Bei uns gibt es einen Soldaten auf 76 Einwohner, nach der Bundeswehrreform in Deutschland einen Soldaten auf 445 Einwohner, und wenn ich den Durchschnitt unserer Nachbarn Frankreich, Deutschland, Österreich und Italien nehme, dann gibt es einen Soldaten auf 278 Einwohner. Wir haben also eine rund vierfach höhere Soldatendichte pro Einwohner.
Wenn wir es auf den Quadratkilometer beziehen, ist es ähnlich: In der Schweiz sind es 2,42 Soldaten pro Quadratkilometer, in Österreich 0,41, also sechsmal weniger; bei der Gesamtheit unserer Nachbarn sind es rund viermal weniger.
Der Präsident der Kommission hat als Begründung auch die Anzahl der Polizisten beigezogen. Ich nehme wiederum einen Vergleich: In der Schweiz sind es 212 Polizisten pro 100 000 Einwohner, also mehr als in Schweden, wo es 192 Polizisten pro 100 000 Einwohner hat. In Schweden umfasst die Armee rund 27 000 Soldaten – ohne Marine, aber ich glaube, es ist bei aller Rüstungseuphorie kein Thema, dass wir jetzt noch Seestreitkräfte aufbauen müssen. Immerhin hat Schweden auch 9,5 Millionen Einwohner; es ist rund zehnmal so gross wie die Schweiz. Dänemark weist vergleichbare Zahlen auf; dort sind es 165 Polizisten pro 100 000 Einwohner, gegenüber 212 bei uns, und es sind 18 000 aktive Soldaten plus 12 000 Reservisten gegenüber den von uns geplanten 100 000 Soldaten.
Sie sehen, nicht nur die Armeen sind drei- bis viermal kleiner als die Armee bei der von der Mehrheit der SiK vorgeschlagenen Variante, sondern auch die Polizeikorps. Offenbar sind die Sicherheitskräfte in diesen Ländern besser organisiert als bei uns. Der Ansatzpunkt wäre vielleicht, dass wir die Zusammenarbeit dieser Sicherheitskräfte optimieren müssen. Die Armee ist im internationalen Vergleich deutlich zu gross – das ist erwähnt worden -, sie ist massiv überrüstet. Wir haben eine hohe Dichte an Kampfpanzern, Radpanzern – ich habe nie verstanden, ob es „Radschützenpanzer“ oder „Radschürzenpanzer“ heisst; auf jeden Fall sind es Panzer. All diese Kennzahlen sind um Faktoren höher als in unseren Nachbarstaaten.
Mir scheint es wichtig zu sein, dass insbesondere auch bei der Grösse der Armee – der Präsident der Kommission hat es auch mehrmals erwähnt – die Bestandesgrösse, die Ausrüstung und die Finanzen deckungsgleich sein müssen. Es kann nicht sein, dass wir eine zu grosse Armee modellieren, die dann nicht adäquat ausgerüstet werden kann und deshalb dauernd mit Mängellisten daherkommen muss.
Aus diesem Grund hat die SiK des Ständerates einen Finanzbedarf gefordert, der deutlich über den vom Bundesrat festgelegten Zahlen liegt, plus noch die Sonderfinanzierung von 5 Milliarden Franken für die Kampfflugzeuge und 1,2 Milliarden Franken für die Beseitigung von Ausrüstungslücken. Dazu muss ich sagen: Das scheint mir finanzpolitisch doch reichlich verwegen zu sein; im Zusammenhang mit militärischen Debatten mag Verwegenheit und Mut angemessen sein, im Zusammenhang mit finanzpolitischen Debatten wäre wahrscheinlich ein bisschen mehr Zurückhaltung am Platz gewesen.
Immerhin fordert der Bundesrat 300 Millionen Franken mehr, als es der aktuelle Armeeplafond vorsieht. Wenn man den Entscheid der Kommission in die politische Landschaft einbettet, so möchte ich erinnern, dass sich massgebende Bundesratsparteien – die ich nicht nennen möchte – schon verlauten liessen. Eine Partei hat im Juli 2007 gefordert, dass der Armee ein jährlicher Durchschnitt im Bereich von 4 Milliarden Schweizerfranken zur Verfügung zu stellen sei. Eine andere Bundesratspartei, die dem Departementschef sehr nahe steht, hat mal gesagt, die richtige Höhe des für die Armee notwendigen finanziellen Betrages bestimme sich nicht nach der Wunschliste des Militärs, sondern der Auftrag sei mit den vorhandenen Mitteln, rund 4 Milliarden, zu erfüllen. Eine dritte Bundesratspartei hat ebenfalls im letzten Jahr gesagt, mittel- bis längerfristig müssten 4 Milliarden ausreichen.
Wir sehen, dass alle massgebenden, politisch relevanten Kräfte im Land von 4 Milliarden sprechen. Plötzlich sollen wir mindestens eine Milliarde mehr in Betracht ziehen. Das scheint mir, wie gesagt, ein bisschen allzu verwegen zu sein. Das in Ziffer IIbis vorgesehene besondere Finanzierungsmodell, das der Bundesrat vorlegen soll, macht mich ehrlich gesagt ein bisschen stutzig. Ich will nicht gerade von einem finanzpolitischen Putschversuch reden – aber immerhin, ein bisschen handstreichartig mutet es an. Ich bin der Meinung, dass auch bei Rüstungsgeschäften die finanzrechtlichen Spielregeln eingehalten werden müssen. Es gilt auch da das Primat der Politik und des Rechts und somit auch das Primat der Finanzpolitik und des Haushaltsrechts vor der Rüstungsbeschaffung.
Ein weiterer Punkt: Dass die Wahrung der inneren Sicherheit grundsätzlich Sache der Kantone ist, da stimmen wir überein. Das ist gut so und soll so bleiben. Einsätze der Armee können immer nur im äussersten Notfall zum Zuge kommen. Deshalb bin ich der Meinung, dass bei nächster Gelegenheit die Schnittstelle zwischen Bevölkerungsschutz und Armeeaufgaben genauer angeschaut werden muss. Ich bin eigentlich der Meinung, dass die Grenze eher in Richtung Bevölkerungsschutz verschoben werden soll. Ich hoffe, Herr Bundesrat, dass Sie das im Rahmen des Berichtes zum Bevölkerungsschutz in Ihre Überlegungen einbeziehen. Das würde dann bedeuten, dass wir sehr bald wieder eine nächste Armeereform auf dem Tisch hätten, wo die Schnittstelle von kantonalen Aufgaben und Bundesaufgaben – besser gesagt: Armeeaufgaben – genauer geklärt wird. Dort kann dann allenfalls auch angeordnet werden, dass die Kantone ihre Anstrengungen ein bisschen vergrössern müssen, allenfalls unter finanzieller Mithilfe des Bundes.
Wenn nämlich die subsidiären Assistenzdienste wegfallen, dann kann einiges an Armeebeständen eingespart werden. Ich gehe deshalb davon aus, dass das künftige Erscheinungsbild des Wehrmannes sich vom jetzigen ziemlich unterscheiden wird. In der Armee von 2020 wird der durchschnittliche Soldat nicht mehr mit Kampfstiefeln, Helm und Gewehr daherkommen, sondern vielleicht trägt er dann eine Baseball-Mütze und Turnschuhe und hat sich einen Laptop unter die Arme geklemmt. Die Kampfkraft wird nicht mehr an der Feuerkraft gemessen, sondern eher an Terabytes; nicht mehr die Tarnnetze werden das Mass aller Dinge sein, sondern irgendwelche Wireless-Netze. Das trägt der realen Bedrohungslage sehr viel mehr Rechnung als die Bilder, die wir jetzt gelegentlich sehen. Ich muss sagen: Ich bin ein Kind der Armee 61. Der Bundesrat ist auf dem richtigen Weg. Er geht gemessenen Schrittes voran, und ich möchte Sie ermuntern, sich von dem richtigen Weg der Mehrheit der Kommission nicht abbringen zu lassen. Das möchte ich anfügen, und ich bin gerne bereit, Sie zu begleiten, wenn Sie die richtige Richtung künftighin mit etwas forscherem Marschtempo in Angriff nehmen.
Noch zwei, drei Worte zu den Kampfflugzeugen: Wir haben es gehört, dass an sich, um eine Dauerpräsenz im Luftraum sicherstellen zu können, 66 Maschinen nötig sind. Die Überflugszeit über die Schweiz in der Nord-Süd-Ausrichtung beträgt ungefähr zehn Minuten. Unter uns gesagt: Ein Luftpolizeidienst in ausserordentlichen Lagen ist damit schlicht nicht zu machen, das ist lediglich in Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten möglich. Deshalb meine ich, dass die Zusammenarbeit vertieft und intensiviert werden muss, damit der Luftraum Mitteleuropa gemeinsam gesichert werden kann. Solange diese Zusammenarbeitsmodelle nicht stehen, hat es auch keinen Sinn, voreilig sehr teure Donnervögel zu beschaffen. Ich würde deshalb beliebt machen, am Fahrplan des Bundesrates festzuhalten.
Zum Schluss noch ein Blumenstrauss an die Kommission, auch an die Mehrheit der Kommission, mit der ich ein paar Differenzen habe: Es hat mich sehr gefreut, dass das Postulat 11.3469, „Verstärkte Mitwirkung der Schweiz bei der europäischen Sicherheitsarchitektur“, einstimmig verabschiedet worden ist. Das ist die Zukunft einer wirklich angemessenen Sicherheitspolitik, nämlich die internationale Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. Das freut mich, und ich werde der Sache mit Überzeugung zustimmen, wenn ich entweder der Variante Bundesrat oder der Variante der Minderheit II zum Durchbruch verhelfen kann; sollte der Mehrheitsantrag oder die Minderheit I zum Zug kommen, was ich ehrlich gesagt nicht hoffe, dann hätte ich beträchtliche Mühe, der Sache zuzustimmen, dann müsste ich mir ein anderes Abstimmungsverhalten vorbehalten.