Vorstoss für die energieintensiven Betriebe
Wie ankgekündigt reicht Roberto Zanetti einen Vorstoss zugunsten der energieintensiven Betriebe ein – die Motion fordert gegenüber den ausländischen Betrieben konkurenzfähige Strompreise.
Motionstext
Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Versorgung von grossen bzw. besonders stromintensiven, im internationalen Wettbewerb stehenden Industrieunternehmungen mit elektrischem Strom zu international wettbewerbsfähigen Preisen sicherzustellen.
Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten:
1. Im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen der Basisindustrien (Chemie, Lebensmittel, Maschinen u.a.m.) wie auch besonders stromintensive Unternehmen (Papier, Karton, Stahl, Glas u.a.m.), die ihren Energieverbrauch nach dem Stand der Technik und der wirtschaftlichen Tragbarkeit nachweislich laufend optimieren, dürfen nicht durch Stromkosten benachteiligt werden, die deutlich über denjenigen ihrer ausländischen Konkurrenten liegen.
2. Die Regelung soll Verbrauchsstätten von Unternehmen betreffen, die vom Bundesrat festgelegte Kriterien erfüllen. Die Kriterien können insbesondere sein:
- Überschreiten eines bestimmten Masses der (Gesamt-)Stromintensität als Verhältnis der Stromkosten zu den Personalkosten und/oder zur Bruttowertschöpfung.
- Überschreiten eines bestimmten absoluten Masses der Kosten für Strom
- Bestimmte besonders gefährdete Branchen und Härtefälle
3. Der für den Betrieb der angeschlossenen Industrieunternehmen benötigte Strom ist durch einen Industriestrom-Pool zur Verfügung zu stellen, der durch sämtliche Stromproduzenten mit einer inländischen Produktionskapazität von mehr als 50 MW anteilsmässig alimentiert wird.
4. Die Abgeltung des an den Industriestrom-Pool gelieferten Stroms richtet sich nach den Gestehungskosten einer effizienten Produktion und beinhaltet einen angemessenen Gewinn für die Stromproduzenten.
5. Gleichwertige langfristige Lieferverträge bzw. eine Branchenvereinbarung sind zulässig.
Begründung:
In der Schweiz ist eine Reihe von Industrieunternehmen angesiedelt, die starkem internationalen Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind. Die Verfügbarkeit von Strom zu angemessenen, voraussagbaren und international wettbewerbsfähigen Preisen ist ein wichtiger Standortfaktor, mit dem Arbeitsplätze in der Schweiz gesichert werden können, ohne die Stromproduzenten übermässig zu belasten.
Von der neuen Regelung wären Verbrauchsstätten betroffen, die zusammen zwischen 6 – 10% des Stromverbrauchs ausmachen. Rund 6% sind es, wenn nur die energieintensiven Unternehmen berücksichtigt werden, rund 10% wären es, wenn auch grosse Verbrauchsstätten darunter fielen.
In einigen Nachbarländern wird die Industrie zu Vorzugsbedingungen mit Strom versorgt. Dadurch geraten insbesondere stromintensive Unternehmen in der Schweiz unter starken Kostendruck. Die seit der Strommarktöffnung stetig ansteigenden Strompreise gefährden vorab die Basisindustrien, die zudem in einigen Bereichen wichtige Recyclingfunktionen (Altpapier, Glas, Metall) erfüllen. Bei diesen meist internationalen Firmen werden die Standorte europa- und weltweit nach Kriterien der Wirtschaftlichkeit optimiert. Arbeitsrechtliche Kriterien spielen oft ebenfalls eine Rolle. Das liberale Arbeitsrecht erweist sich in dieser Situation als Nachteil für die Schweiz, weil Betriebsschliessungen vergleichsweise einfach abgewickelt werden können.
Die Motion will der Industrie in der Schweiz bei den Stromkosten gleich lange Spiesse wie denjenigen der europäischen Konkurrenten sichern. Das stärkt die Standortattraktivität der Schweiz für die Industrie und verhindert, dass Unternehmen mit ihren Arbeitsplätzen ins Ausland abwandern.