Bankengesetz. Änderung (too big to fail) 2

 

Zanetti Roberto (S, SO): Buchstabe d will dem Bundesrat ein zusätzliches Instrument in die Hände geben. Das hat damit zu tun, dass ich in den Bundesrat wesentlich mehr Vertrauen habe als in die Leitungsgremien der Banken. Das spricht nicht gegen die Banken, ist aber ein Kompliment an den Bundesrat.
Die Expertenkommission hat sich in ihrem Bericht schwergetan mit Fragen um den Eigenhandel. Sie haben eigentlich bereits bei der Definition aufgegeben. Ich verstehe das ein wenig, denn Eigenhandel ist offensichtlich schwierig zu definieren. Und immer wenn ein Sachverhalt schwierig zu definieren ist, macht mich das besonders vorsichtig – oder vielleicht auch besonders misstrauisch. Wir wissen alle, was damit gemeint ist: Eigenhandel ist eine Tätigkeit, mit der man innert sehr kurzer Zeit sehr viel Geld verdienen kann, mit der man aber ebenso schnell ebensoviel Geld verlieren kann. Schnelles Geld bei hohem Risiko: Das ist für Banker wie reife Früchte für Wespen oder, um es ein wenig charmanter zu sagen, für Bienen. Sie können einfach nicht widerstehen. Und dort wird quasi nur Banking gemacht, wie wir dies eben nicht wollen.
Würde bei diesem Casinobanking bloss die Bank gesprengt, dann könnten sie das meinetwegen tun, aber ich befürchte, dass da auch grösserer Schaden entstehen könnte. Deshalb soll der Bundesrat Möglichkeiten haben, diesen Bereich überwachen und auch steuern zu können. Das ist im Übrigen eine Variante, die auf Seite 126 des Expertenberichtes auch ins Auge gefasst wird. Die Expertenkommission schlägt vor, dass die Risiken aus den Trading-Aktivitäten entweder durch geeignete Risikosteuerungs- und Überwachungssysteme oder durch höhere Kapitalanforderungen verringert werden. Die Expertenkommission nennt hier ein Entweder-oder, und getreu der Maxime, dass Vorsicht die Mutter der Porzellankiste ist, sage ich: Ja, wieso eigentlich nicht ein Sowohl-als-auch, also sowohl höhere Kapitalanforderungen als auch Risikosteuerungs- und Überwachungssysteme? Das ist die Variante, die ich vorschlage, damit der Bundesrat über die Risikosteuerungs- und Überwachungssysteme die Möglichkeit hat, den Eigenhandel weniger risikogewichtet auszugestalten.
So kann er darauf gewisse Einflussmöglichkeiten geltend machen. Wenn ordnungspolitische Vorbehalte geltend gemacht werden, muss ich sagen: Jede Massnahme, die eine volkswirtschaftliche Unordnung verhindern hilft, scheint mir per se ordnungspolitisch akzeptabel zu sein.
Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat dieses zusätzliche Instrument in die Hand zu geben, dem Antrag zuzustimmen.

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