Motion Sommaruga Carlo. Keine Erzeugnisse aus illegaler Fischerei auf dem Schweizer Absatzmarkt

 

Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Die Motion will, dass durch eine angemessene Kontrolle der Beschaffungskette sichergestellt wird, dass keine Fischereierzeugnisse aus illegaler, nicht gemeldeter oder unregulierter Fischerei, der sogenannten IUU-Fischerei, in die Schweiz eingeführt werden. Bei eingeführten Fischereierzeugnissen soll die rechtmässige Herkunft ohne jeden Zweifel gewährleistet werden können.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen und so dem Nationalrat zu folgen, der die Motion deutlich, mit 121 zu 51 Stimmen, angenommen hat.
Worum geht es? Wir alle wissen, dass die Weltmeere zum Teil massiv überfischt werden. Offenbar werden rund 80 Millionen Tonnen Fisch, also deklarierter Fisch, aus dem Meer gezogen. Alleine das ist offenbar schon an der oberen Limite. Dann kommt noch die sogenannte IUU-Fischerei, eben die illegale, nicht gemeldete oder unregulierte Fischerei, hinzu. Wenn man dann noch den Beifang usw. mit einberechnet, kommt man auf rund 140 Millionen Tonnen Fisch pro Jahr, die aus den Meeren geplündert werden. Wenn da nichts passiert, werden die Meere innert relativ kurzer Zeit ohne Fische da sein, dann werden sie zu toten Gewässern.
Es sind zahlreiche internationale Übereinkommen zu dieser Thematik abgeschlossen worden, unter anderem die Verordnung Nr. 1005/2008 der EU. Damit sollen Wildfangfische in den EU-Häfen kontrolliert werden, und das, was bei diesen Kontrollen nicht durchkommt, quasi als unverkäuflich deklariert werden. Diese Verordnung ist am 1. Januar 2010 mit allen Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten, und damit sind rund 70 Prozent der schweizerischen Wildfischfangimporte abgedeckt – nämlich diejenigen, die über die EU reinkommen; diese werden an den EU-Häfen kontrolliert.
Damit, so könnte man meinen, sei das Problem gelöst. Aber rund 30 Prozent des Wildfischfangs kommen über Flughäfen rein, und da ist die Kontrolle zumindest nicht so lückenlos sichergestellt wie bei EU-Importen; darunter könnten sich auch Fische aus IUU-Fischerei befinden. Damit die Schweiz nun nicht zum „Fluchthafen“ für die IUU-Fischerei wird, müssen analoge Kontrollmechanismen geschaffen werden.
Eigentlich will die Motion genau dies sicherstellen. Betroffene haben sich zur Motion geäussert. Ich habe hier einen Brief sämtlicher Besitzer von Feinkostläden der Schweiz, ein Who’s who der Feinschmeckerei. Sie alle unterstützen diese Motion, weil sie sonst nicht sicherstellen können, dass ihre Importe unbedenklich sind. Im übertragenen Sinne könnte man sagen, dass wir damit eine Voraussetzung für eine „Weissfischstrategie“ der Schweiz schaffen. Ich möchte Sie gerne einladen, dieser Motion zuzustimmen. Der Bundesrat, Sie gestatten, Herr Bundesrat, ist auch Fischliebhaber – ich meine das nicht kulinarisch – und sieht die Notwendigkeit von Massnahmen eigentlich auch ein. Er macht ein paar technische Details als Vorbehalte geltend, über die wir grosszügigerweise hinweggehen können, sodass Sie die Wildlachsplatte an Heilig Abend ohne Gewissensbisse geniessen können.
Ich lade Sie deshalb ein, der Motion zuzustimmen, dies in Übereinstimmung mit der deutlichen Mehrheit der vorberatenden Kommission.

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