Personenfreizügigkeit. Flankierende Massnahmen. Bundesgesetz. Anpassung

Zanetti Roberto (S, SO): Die Personenfreizügigkeit, das wissen wir, hat unserem Land viele Vorteile gebracht, aber es ist ein Bereich, der auch Risiken und Nebenwirkungen aufweist. Die flankierenden Massnahmen haben sich wohl insgesamt bewährt, aber wir haben gesehen, dass doch Defizite bestehen und Löcher zu stopfen sind. Der Bundesrat hat uns meines Erachtens ein Massnahmenpaket unterbreitet, das man als zielführend beurteilen kann. Das Paket ist dann in der WAK-NR noch ein bisschen mit bemerkenswerten Koalitionen angereichert worden. Ein paar Sachverhalte sind auch in der WAK-SR nicht bestritten worden. Ein Kernelement, die Solidarhaftung, hat zu Diskussionen geführt, und da haben Sie, Herr Bundesrat, zumindest für mich erkennbar durchaus Sympathien durchscheinen lassen. Sie haben aber auch Bedenken geäussert, die eher technischer und filigran juristischer Natur waren. Sie sagten, da wären noch ein paar Dinge abzuklären. Ich habe dann in meiner Funktion als Mitglied der Redaktionskommission gesehen, dass es auch noch Definitionsprobleme in diesem Bereich gibt, aber alles immer unter der Prämisse, die ganze Angelegenheit möglichst schnell über die Runden zu bringen, damit die festgestellten Missstände bekämpft werden können. Ich habe deshalb gesagt – ich bin in einem Stahlarbeiterdorf aufgewachsen, da operiert man nicht so filigran, da misst man in Tonnen und Metern -: Gut, wir schliessen uns der WAK-NR an, denn der Begriff Solidarhaftung ist keine neue Erfindung, da wissen die Juristen, was in etwa gemeint ist. Ich habe daher eine Minderheit deponiert, wonach man in dieser Frage der WAK-NR folgen soll. Der Herr Bundesrat und die Mehrheit der Kommission haben hingegen den eher vorsichtigen Weg gewählt, sie sagen – und das haben sie für mich glaubhaft dargelegt -, man bringe eine Vorlage bis möglichst nach der Sommersession, also möglichst ohne Zeitverzug, in der die ganzen Fragen sehr sorgfältig abgeklärt werden. Als eher forscher Typ habe ich gedacht, ja, meinetwegen, das ist nicht die schlechteste Variante. Aber es gibt immer noch den direkten Weg. Deshalb habe ich die Minderheit deponiert. Nachdem nun gestern im Nationalrat diese doch rasante Fahrt zumindest in diesem Bereich so oder so unterbrochen worden ist, hat nun der Minderheitsantrag, der eigentlich bloss dem Zeitgewinn und selbstverständlich auch der inhaltlichen Forderung gedient hat, eine andere Funktion erhalten. Ich schliesse mich deshalb der Mehrheit an – ich werde das dann noch in der Detailberatung sagen.
Das tönt einfach besser, als zu sagen, man ziehe einen Antrag zurück, aber im Effekt ist es dann das Gleiche. Ich erwarte allerdings, Herr Bundesrat, dass wirklich innert kurzer Frist, innert nützlicher Frist Papiere auf dem Tisch sind, sodass sich unsere WAK der Frage noch einmal widmen kann und dann allenfalls in einer zweiten Runde sogar mit dem Schwesterrat eine Einigung gefunden werden kann.
Mit diesem Vorgehen ist es möglich, die unbestrittenen Punkte der Vorlage bereits in dieser Session über die Runden zu bringen. Da besteht eine grosse Einigkeit, dass wir erstens handeln müssen, zweitens schnell handeln müssen, und dann hat man in einem für mich wirklich zentralen Punkt dieser Vorlage noch ein bisschen Abklärungsbedarf. Man kann sich dann vielleicht auch mental mit diesem Institut auseinandersetzen. Aber ich erwarte sowohl vom Bundesrat und dann auch von der von Kollege Graber zitierten zweiten Gruppe, dass da ein bisschen Bewegung reinkommt. Bei der dritten Gruppe habe ich ehrlich gesagt nicht allzu grosse Hoffnungen. Aber vielleicht können auch da, wenn man die Koalitionen im Nationalrat anschaut, gewisse – wie soll ich dem sagen? – dogmatische Scheuklappen abgelegt werden.
Deshalb beantrage ich Ihnen ebenfalls Eintreten auf die Vorlage und Zustimmung zur Mehrheit der Kommission. Dort, wo noch abweichende Minderheiten Zanetti im Raum stehen, würde ich dann einen Rückzug dieser Minderheiten ankündigen, wenn es so weit ist.

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