Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer. Änderung (Belebung des schweizerischen Kapitalmarktes)
Zanetti Roberto (S, SO): Heute haben wir zu Beginn der Sitzung über eine relativ banale Geschichte eine ausführliche Diskussion geführt, weil nicht überall Klarheit herrschte. Ich bin mir fast sicher, dass für das vorliegende Geschäft die Erkenntnislücke einiges breiter ist als heute Morgen.
Die Vorlage, die uns der Bundesrat präsentiert hat, habe ich als ausgewogen empfunden. Auf der einen Seite waren Einschränkungen der Verrechnungssteuerpflicht, auf der anderen Seite wurde die Verrechnungssteuerpflicht ein bisschen ausgeweitet. Die Einschränkungen waren für die Cocos, und es wird von niemandem bestritten, dass das so geregelt werden soll. Der Bundesrat hat eine equilibrierte Vorlage präsentiert, und er hat für die finanziellen Auswirkungen einen Saldo von minus 20 bis plus 900 Millionen Franken dargelegt. Das ist für den Fiskus verträglich. Ich finde, es ist nicht furchtbar schlimm, wenn der Fiskus nach einer Revision ein bisschen mehr Geld einnimmt als vor der Revision. Ich kann damit auf jeden Fall besser leben als mit Steuergesetzrevisionen, bei denen sich im Nachhinein herausstellt, dass riesige Finanzierungslücken entstehen könnten.
Der Entwurf des Bundesrates hat genau diesen fiskalischen Zielsetzungen Rechnung getragen, indem in Artikel 4 der Gegenstand der Verrechnungssteuer definiert wird und, durch Nichterwähnung, eigentlich auch die Verrechnungssteuerbefreiung. Nun definieren der Nationalrat und die Mehrheit unserer Kommission in Artikel 5 die Befreiung von der Verrechnungssteuer, und da werden sämtliche Cocos gemäss der „Too big to fail“-Vorlage der Verrechnungssteuerpflicht entzogen – aber ohne die so entstehenden Einnahmenausfälle zu kompensieren.
Und ich behaupte, auch ein weiteres wichtiges Ziel der Verrechnungssteuer, nämlich der Sicherungszweck, ist jetzt zu einem schönen Teil aufgehoben. Er soll, nach der Mehrheit und nach dem Nationalrat, in einer zweiten Vorlage geregelt werden. Ich bin überzeugt, Kollege Schmid, dass die Frau Bundespräsidentin und der Bundesrat tatsächlich nicht auf Zeit spielen werden. Ich bin überzeugt, dass sie sehr schnell mit einer Vorlage kommen, aber ich würde jetzt einmal den parlamentarischen Gremien unterstellen, dass sie diese Frage dann nicht mit allererster Priorität behandeln – aus den Gründen, die Hans Stöckli erwähnt hat.
Für mich sind drei Sachen im Gesamtkontext störend:
1. Jedes Mal wenn es um irgendwelche Geschäfte im Zusammenhang mit den Grossbanken geht, ist immer höchste Dringlichkeit gegeben. Wir müssen immer unter Zeitdruck entscheiden. Es ist eine alte Erfahrung, dass es gelegentlich besser ist, sich ein bisschen Zeit zu nehmen und dafür richtig zu entscheiden, als einfach rasch etwas übers Knie zu brechen und falsche Entscheide zu fällen.
Gestern war in der „Neuen Zürcher Zeitung“ zu lesen, dass es bezüglich Notfallplanung im Zusammenhang mit der „Too big to fail“-Vorlage ein paar Jahre dauern wird, bis das unter Dach und Fach ist. Bei allem, was den Banken nicht ins Konzept passt, wird auf Zeit gespielt, da geht es Jahre, bis es geregelt werden kann. Wenn die Banken profitieren können, muss es im Expresstempo über die Bühne gehen. Das ist für mich nicht ganz einsichtig. Deshalb kein Grund zur Eile! Ich plädiere hier für eine sorgfältige Legiferierung.
2. Wenn jetzt das Geld im Markt privilegiert aufgesogen werden kann – das soll im Ständerat wirklich erwähnt werden, das hat auch Kollege Stöckli angeschnitten – , dann entsteht ein „Staubsauger-Effekt“. Im Nationalrat war von einem Kapitalbedarf von einer Mindestgrösse von 70 Milliarden Franken die Rede; diese Mindestgrösse ist eben nach oben offen. Jede Finanzmarktaufsicht ist daran interessiert, ein möglichst fettes Polster zu haben. Wenn also die Banken kommen und sagen, wir wollen da nicht 19 Prozent sondern wir wollen soundsoviel Prozent, dann wird die Finma das bewilligen und dann werden diese 70 Milliarden noch einmal überschritten. Diese 70 Milliarden verursachen ein Vakuum auf dem Anleihen-Markt. Die Kantone, der Bund, die Gemeinden, der Werkplatz, die sich da auch finanzieren wollen, werden dann die Nase platt drücken, weil sie, um konkurrenzfähig zu sein, teurere Produkte anbieten müssen, weil ihnen sonst die Grossbanken einfach alles wegschnappen. Das finde ich etwas Stossendes: Ausgerechnet die Branche, die uns in der letzten Zeit am meisten Probleme verursacht hat, soll von der Problemlösung als Einzige am meisten profitieren, und zwar zulasten der Konkurrenz auf den Finanzmärkten. Das finde ich einfach störend! Das widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden.
3. Ich bin wirklich überzeugt, dass Sie mit diesem Instrument ein neues Steuerschlupfloch schaffen. Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ein Schweizer Steuerpflichtiger, der die verrechnungssteuerfreien Obligationen im Ausland platziert hat, dieselben schön elegant repatriieren, als Cocos zeichnen und dann die Verrechnungssteuerfreiheit, die er bis jetzt im Ausland genossen hat, im Inland geniessen.
Der inländische – ich sage jetzt einmal: nicht allzu steuerehrliche – Vermögenshalter hat das nicht deklariert. Er wurde bestraft, indem ihm die Verrechnungssteuer abgezogen wurde. Das hat er in Kauf nehmen müssen. Wenn er jetzt sein Vermögen in Cocos umplatziert, dann ist er verrechnungssteuerbefreit. Im Grunde genommen machen wir damit eine Altlastenregulierung – auch zulasten des Fiskus -, die mir einfach unsympathisch ist.
Das sind für mich die Gründe, wieso ich sage: Wir fahren nach Konzept Bundesrat; ein paar negative Aspekte der ganzen Problematik werden damit aufgefangen. Das muss jetzt auch nicht in der Sommerssession erledigt werden. Das kann ohne Weiteres noch ein, zwei Sessionen warten. Dann haben wir ein abgerundetes Paket, mit dem auch die Steuergerechtigkeit – das ist für mich ein ganz wichtiges Anliegen – besser berücksichtigt werden kann, mit dem allenfalls Marktverzerrungen auf dem Anleihenmarkt verhindert werden können. Es werden alle bei dieser Coco-Privilegierung mitmachen können, ohne ein schlechtes Gewissen zu haben.
Deshalb plädiere ich für die Anträge der Minderheit und damit für das Konzept des Bundesrates.