HS12: Besteuerung nach dem Aufwand. Bundesgesetz

Zanetti Roberto (S, SO): Der Antrag lag, wie es der Präsident der Kommission erwähnt hat, nicht vor; deshalb hat er auch nicht für die Kommission sprechen können. Immerhin kann ich Ihnen aber mitteilen, dass ich die Beurteilung des Kommissionspräsidenten in allen Teilen unterstütze.
Erlauben Sie mir noch zwei Überlegungen: Die Frau Bundespräsidentin hat in einem anderen Zusammenhang mal erklärt, dass diese Revision rund 700 Millionen Franken Mehreinnahmen bringen sollte. Wir haben vorgestern über 20 Millionen Franken im Sport heftig debattiert, und wir haben über ein paar Millionen Franken im Bereich Bildung und Forschung heftig debattiert. Hier ginge es darum, 700 Millionen Franken Mehrertrag zu erzielen oder eben nicht zu erzielen. Wenn man das noch mit den 86 Prozent im Waadtland korrigiert, wäre es nach Variante Nationalrat allenfalls ein bisschen weniger. Das muss man also einfach auch mal in die Überlegungen einbeziehen!
Wenn diese Art der Gesetzgebung Schule machen würde, würde das ja Folgendes heissen: Wenn wir irgendwelche Massnahmen gegen die Raserei im Strassenverkehr ergriffen, hiesse dies also, dass überführte Raser von diesen neuen Regelungen ausgeschlossen sind. Oder denken wir an die gestrige Debatte zur Frage, ob eine Busse von 200 oder eine solche von 100 Franken für notorische Kiffer richtig sei: Diese wären davon befreit! Es ist einfach eine sehr komische Art der Legiferierung.
Deshalb bitte ich Sie, gemäss den einstimmigen Anträgen der Kommission zu verfahren und insbesondere auch den Antrag Niederberger abzulehnen. Ich kann es fast nicht fassen, dass man den doch frivolen Antrag des Nationalrates noch toppt und sagt, wir machen jetzt also ein Gesetz, das für die Betroffenen eigentlich gar nicht gilt. Das ist eine ziemliche mutige, um nicht zu sagen übermütige Art der Gesetzgebung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert