HS12: Kollektivanlagengesetz. Änderung

Zanetti Roberto (S, SO): Ich bin ja, wenn es technische Fragen betrifft, nicht immer mit Kollege Föhn einverstanden. Doch heute haben er, das muss ich sagen, und auch mein Standeskollege zu hundert Prozent Recht. Dieses Gesetz ist wirklich schwerverdauliche Kost. Das ist für uns Milizparlamentarier an der Grenze dessen, was verarbeitet werden kann. Ich jedenfalls verstehe mich als relativ durchschnittlich begabten Menschen und hatte gelegentlich Mühe. Ich bin überzeugt, dass ich nicht der Einzige hier im Saal bin.
In einem sind wir uns einig: Die Revision will unterschiedliche Ziele erreichen. Egal, ob es nun zwei sind oder vier: Wir sind uns einig, dass ein verbesserter Anlegerschutz nötig ist; dass wir internationale Standards, insbesondere EU-Standards, einhalten müssen; dass wir Reputationsrisiken für den Finanzplatz vermeiden wollen und dass die Wettbewerbsfähigkeit der Branche erhalten oder allenfalls sogar verbessert werden soll. Ich glaube, dass diese zu erreichenden Ziele eng zusammenhängen und gar nicht so widersprüchlich sind, wie es zum Teil dargelegt worden ist – insbesondere die Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Anlegerschutz.
Ein hoher Anlegerschutz heisst, dass man auch die internationalen Standards einhält. Die Einhaltung internationaler Standards ist Voraussetzung für den Zugang der schweizerischen Finanzdienstleister insbesondere zu den europäischen Finanzmärkten. Die Einhaltung internationaler Standards ist auch ein Schutzwall zur Abwehr von Akteuren, welche die internationalen oder insbesondere die EU-Anforderungen nicht einhalten können und deshalb versucht sein könnten, in die Schweiz auszuweichen, und so zu einem beträchtlichen Reputationsrisiko für unseren Finanzplatz werden könnten. Die Schaffung des Zugangs zu den EU-Finanzmärkten in der Zukunft sowie eben die Abwehr dieser Reputationsrisiken sind für mich die mittel- und langfristigen Ziele zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Wettbewerbsfähigkeit steht also nicht im Widerspruch zu einem hohen Anlegerschutz. Ich sage sogar: Ein hoher Anlegerschutz ist eigentlich die Voraussetzung für die mittel- und langfristige Wettbewerbsfähigkeit unserer Finanzbranche.
Deshalb ist eine zweckmässige, strenge, aber nicht übersteuerte Regulierung im langfristigen Interesse dieser Branche. Ich wäre froh, wenn die Branche das auch mal erkennen und nicht immer bloss auf äusseren und massiven Druck hin reagieren würde. Das haben andere Player offenbar bereits gemerkt. Kollege Schmid hat das „Handelsblatt“ zitiert. Der Artikel ist den Mitgliedern der WAK zugestellt worden. Es wird darin von einer Gefahr für den Finanzplatz Schweiz gesprochen – der Gefahr nämlich, dass gemäss einer Studie von Price Waterhouse Coopers „mehrere Hundert Manager von Hedge-Fonds oder Risikokapitalgesellschaften aus der Schweiz nach Liechtenstein wechseln“ könnten. Dabei geht es gemäss diesem Presseartikel um geschätzte 870 Milliarden Franken an verwalteten Vermögen, die da mitwandern würden. Es wird erwähnt, dass Liechtenstein die EU-Richtlinien sehr schnell umgesetzt hat. Sie haben in Liechtenstein eben nicht über die EU-Regulierungswut gejammert, sondern die entsprechenden Richtlinien umfassend umgesetzt und damit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der Schweiz geschaffen.
Offenbar hat Liechtenstein aus der Geschichte gelernt und gemerkt, dass nicht Schlaumeiereien und mehr oder weniger elegante Tricks ein nachhaltiges Geschäftsmodell sind, sondern die Einhaltung internationaler Spielregeln, gepaart mit handwerklichem Können und hoher Qualität. Da könnte der Finanzplatz Schweiz nachziehen und diese EU-Richtlinien ebenso unverzüglich und integral implementieren. Ich bin überzeugt, dass wir damit nicht ein Huhn schlachten, das goldene Eier legt, sondern dass wir im Gegenteil durch geschickte und international kompatible Regulierung das Huhn hegen und pflegen würden. Das hat der Bundesrat meines Erachtens in seinem Entwurf in ganz wesentlichen Teilen erreicht. Er hat ein fein austariertes, hochkomplexes und technisch anspruchsvolles Modell vorgelegt. Ich bin der Meinung, dass wir möglichst wenig daran herumdoktern sollten.
Ich habe es zu Beginn gesagt – ich wiederhole mich da -: Ich habe nicht alle technischen Details in ihrer vollen Wirkungsweise und mit allen Nebenwirkungen durchdrungen. Das haben wahrscheinlich die wenigsten hier im Saal getan. Deshalb finde ich, dass wir gut beraten sind, wenn wir uns an die bundesrätliche Vorlage halten. Ich für meinen Teil werde das jedenfalls tun. Wenn wir den Aufweichungstendenzen vonseiten der Mehrheit der WAK folgen, schliesse ich nicht aus, dass wir in sehr naher Zukunft einmal mehr dem Hilferuf der Branche folgen müssen; die Politik wird dann einmal mehr in einer Feuerwehrübung die Kastanien aus dem Feuer holen müssen. Ich muss Ihnen sagen: In gewissen Fragen traue ich dem Bundesrat – und gewissen Marktplayern traue ich allerhand zu.
In diesem Sinn beantrage ich Ihnen, einzutreten und in den wesentlichen Punkten dem Bundesrat bzw. den Minderheitsanträgen zu folgen.

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