FS13: Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht. Volksinitiative

Zanetti Roberto (S, SO): Mein Vorredner hat ein paar Sachen erwähnt, die ich durchaus mitunterzeichnen könnte. Es ist tatsächlich so, dass mich diese Initiative ziemlich umgetrieben hat. Ich tue mich mit dieser Initiative auch schwer; das gebe ich gerne zu. Ich kann das aber in aller Gelassenheit ausführen und muss nicht so stark Gas geben, wie das mein Vorredner gemacht hat. Vor allem spreche ich für mich, es sind meine Überlegungen; ich zerbreche mir nicht den Kopf für andere Leute. Bis vor Kurzem – das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen – hätte ich zu diesem Initiativbegehren spontan Nein gesagt. Ich bin ein Kind der Armee 61; ich bin also in der Armee 61 militärisch sozialisiert worden. Das war eine Armee, in der 600 000 bis 800 000 Mann eingeteilt waren. Da musste man solche Massenaushebungen machen; sonst wäre man gar nicht auf diese Bestände gekommen. Ich bin nie gerne ins Militär gegangen; da muss ich Ihnen leider, Herr Bundespräsident und Vorsteher des VBS, ein Geständnis ablegen.
Ich bin immer bloss ungern und unter Zwang eingerückt. Trotzdem fand ich es gut, dass eine allgemeine Wehrpflicht stipuliert war. Da war ich nämlich gezwungen einzurücken – und mit mir andere kritische Geister, die meines Erachtens die Armee und gewisse Offiziere vorangebracht haben. Offenbar ist das bei den Militärpolitikern nicht gelungen, aber ich behaupte, dass sich die Armeeführung und die Truppenführer seit meiner Zeit als Soldat tüchtig geändert haben. Ich war für meine Vorgesetzten ein Problemsoldat – um nicht zu sagen: ein Risikosoldat. Aber ich war wirklich überzeugt: Wenn schon Militärdienst geleistet werden muss, dann soll er von allen geleistet werden. Ich wollte eine Volksarmee – oder ein Bürgerheer, wenn das ein bisschen weniger provokativ tönt. Ich wollte damit unter allen Umständen verhindern, dass sich nur noch wild gewordene Rambos oder eine abgehobene Militaristenkaste in der Armee breitmachen können. Es war zwar ein individuelles Ärgernis, einrücken zu müssen, aber staatspolitisch fand ich es notwendig. Ich erachtete diese allgemeine Wehrpflicht als ein demokratiepolitisches Sicherheitsnetz gegen Militarismus. Irgendwie war diese Frage deshalb für mich in Stein gemeisselt.
Die vorliegende Initiative – wir sprechen bloss über diese Initiative zur Aufhebung der Wehrpflicht und nicht über etwas anderes – hat mich gezwungen, die Frage unvoreingenommen und befreit von historischem und biografischem Ballast neu zu beurteilen.
Erfreulicherweise hat sich unsere Armee in der Zwischenzeit grundlegend geändert. Wir sprechen heute von Armeebeständen von 80 000 Mann. Das war einmal eine Idee des Bundesrates. Diese wurden dann auf 100 000 Mann erweitert. Wir sprechen also von Armeebeständen von 80 000 bis 100 000 Leuten. Es wird weniger sinnlos „gefüselt“, auf Kampfbahnen trainiert und exerziert, in der Armee wird nun anspruchsvollere Arbeit geleistet. Nehmen wir die Dienstzeit; diese ist massiv verkürzt worden, und zwar nicht auf Betreiben der GSoA, sondern dies ist eigener Erkenntnis erwachsen. Wenn wir also die Dienstzeit betrachten, kommen wir auf durchschnittliche Mannschaftsanforderungen von 10 000 Mann pro Jahr. Im Rahmen der Kommissionsberatungen ist uns eine Folie abgegeben worden, wo ein Jahrgang exemplarisch durchgespielt worden ist. Da war von 37 700 Stellungspflichtigen die Rede – ich hoffe, dass ich keine Kommissions- oder Militärgeheimnisse verrate, sonst muss man dann im Amtlichen Bulletin die Zahlen streichen -; da war von einer Tauglichkeitsquote von 67 Prozent die Rede. Das ergibt rund 25 200 diensttaugliche Stellungspflichtige bei einem Bedarf von 10 000 Mann. Da gibt es ein mathematisches Problem. Der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft, dass rund 45 Prozent eines Jahrganges die Militärdienstpflicht vollständig erfüllen. Wenn ich 10 000 Armeeangehörige pro Jahr nehme und mit den 37 700 Stellungspflichtigen verrechne, komme ich nach meinen Berechnungen auf 26,5 Prozent. Unlängst konnte man in der Sonntagspresse von einer ähnlichen Zahl lesen. Deshalb ist die Zahl von 45 Prozent, die in der Botschaft erwähnt wird, aufgrund der Recherchen dieser Zeitung hinsichtlich der Vergangenheit, aber erst recht hinsichtlich der Zukunft, erklärungsbedürftig. Da kommt man auf einen Anteil von einem Drittel, oder vielleicht sogar bloss einem Viertel, der tatsächlich die vollständige Dienstpflicht erfüllt. Wenn wir einen Verfassungsanspruch haben, der von einer allgemeinen Pflicht spricht, und diese wird dann bloss von einem Drittel oder einen Viertel erfüllt, stellt sich bei mir die Gerechtigkeitsfrage. Haben wir dann noch Wehrgerechtigkeit? Welcher Viertel dieses Jahrganges soll dann die sogenannte allgemeine Wehrpflicht noch erfüllen?
Sind es die übermotivierten Rambos? Sind es die besonders Pflichtbewussten und Gemeinschaftsorientierten, die bereit sind, ihren Dienst an der Gemeinschaft zu leisten? Sind es Perspektivenlose, die keine andere Perspektive haben? Sind es einfach die Gutmütigen und Tollpatschigen? Und sollen die Schlaumeier, die Unsolidarischen und die Drückeberger einfach so davonkommen können? Es stellen sich also bei dieser bloss noch formal gegebenen Wehrpflicht die genau gleichen Fragen bezüglich problematischer Selektion wie bei einer Freiwilligenmiliz.
Für mich stellt sich dann auch eine Frage nach der Redlichkeit: Wenn eine Verfassungsbestimmung real nicht mehr erfüllt werden kann, dann soll sie, wie es im vorliegenden Fall versucht wird, auf demokratisch unbedenkliche Art und Weise über eine Teilrevision der Bundesverfassung geändert werden. Es kann doch nicht sein, dass Verfassungsbestimmungen über Aushebungsoffiziere, Militärärzte und Waffenplatzpsychiater elastisch ausgelegt und damit faktisch ausser Kraft gesetzt werden. Ich sage Ihnen das als Verfassungspatriot. Da ist mir die erste Variante wahrlich lieber.
Ich hätte es geschätzt, wenn der Bundesrat mit der Botschaft auch eine Alternative, einen Gegenvorschlag mit einem klug konzipierten Dienstpflichtmodell offeriert hätte. Offenbar – das haben wir uns in der Kommission sagen lassen – ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nach Alternativen zu einem Dienstpflichtmodell sucht und diese dann präsentieren soll. Ich hoffe, dass diese Arbeitsgruppe dereinst ein gutschweizerisches Modell präsentieren wird – ein Modell, in dem jede und jeder einen Beitrag im Rahmen ihrer oder seiner Möglichkeiten, Talente und Neigungen leisten kann. Dann wird es Aufgabe der Armeespitze sein, Sinnhaftigkeit und kollektiven sowie individuellen Mehrnutzen der Armee ins beste Licht zu rücken. Wenn ihr das gelingt, wird sie auf dem Markt der Dienstpflichtigen den ihr zustehenden Teil rekrutieren können. Das wird zwar eine Herausforderung für die Armeespitze sein, doch ich traue das der heutigen Armeeführung zu. Um ehrlich zu sein: Zu meiner Zeit hätte ich ihr das nicht zugetraut; das können Sie durchaus als Kompliment an die Armeespitze verstehen. Das ist der Grund, weshalb ich heute Ja zur Initiative sage. Verfassungsanspruch und Realität sollen einfach wieder zur Deckung kommen.
Jetzt noch eine Schlussbemerkung, nicht zuletzt mit Blick auf meinen Vorredner. Ich habe vollstes Verständnis, wenn man in dieser Frage zu anderen Antworten kommt. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich bis vor Kurzem auch Nein gesagt hätte. Ich sage auch nicht, dass, wer Nein zur Initiative sagt, einfach eine Kriegsgurgel ist, nehme aber für mich in Anspruch, dass ich, auch wenn ich Ja sage zu dieser Initiative, nicht einfach in die Armeegegner-Ecke gestellt gehöre. Es gibt meines Erachtens für beide Positionen gute und achtbare Gründe; dies sollten wir uns eigentlich gegenseitig zugestehen.
Das ist für mich der Grund, wieso ich die Annahme der Initiative empfehlen und gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit stimmen werde.

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