FS13: Kartellgesetz. Änderung

Zanetti Roberto (S, SO): Auf den ersten Blick wirkt die Sache tatsächlich kompliziert, und auf den zweiten Blick sieht man, dass sie nicht nur kompliziert wirkt, sondern dass sie es auch ist. Ich muss versuchen, die Sache einfach darzustellen, damit ich selbst überhaupt noch verstehe, worum es geht. (Heiterkeit)
Ich habe vom Mehrheitssprecher gehört, mein Minderheitsantrag sei nicht zielführend, und Kollege Bischof hat gesagt, er sei sachfremd. Der Mehrheitssprecher hat auch gesagt, dass die einseitige Fokussierung auf die Konsumenten irritiere. Da muss ich sagen: Ich staune über die Selbstsicherheit meiner beiden Kollegen Graber und Bischof. Der ganze Artikel 5 entspricht – wir hatten vorhin Besuch aus Europa auf der Tribüne – dem EU-Recht, indem eben mehrere Bedingungen kumulativ erfüllt sein müssen. Hier geht es ja nicht darum, dass man nur auf die Konsumentinnen und Konsumenten fokussiert ist, sondern dass nebst der Effizienzgeschichte in Absatz 1 und 2 in Absatz 3 noch Buchstabe a, Buchstabe b und dann noch zusätzlich mein Buchstabe c erfüllt sein müssen. Es hier also um kumulative und nicht um fokussierte Bedingungen.
Jetzt haben wir am Anfang gehört, dass Wettbewerb grundsätzlich etwas Gutes sei, weil er die Effizienz erhöhe. Das heisst doch, dass er Vorteile für alle Marktteilnehmer bringen muss, denn sonst, bloss um seiner selbst willen, brauche ich nicht Wettbewerb.
Nun machen wir hier eine Ausnahme, indem Abreden zulässig sind, weil wir eben finden, dass dies wirtschaftliche Effizienz bringe. Nun aber sagt offenbar Europa, dass diese wirtschaftliche Effizienz, die z. B. in der Senkung von Vertriebs- oder Herstellungskosten dargestellt werden kann, nicht nur den Produzenten oder den Anbietern, sondern auch den Konsumenten und den Nachfragern zugute kommen soll. Da muss ich sagen: Das finde ich überhaupt nicht sachfremd; vielmehr wird da eigentlich die Raison d’être des Wettbewerbs realisiert, indem man sagt: Wir weichen von den Grundspielregeln ab, aber der Vorteil, der daraus resultieren soll, soll eben auf alle Marktteilnehmer, insbesondere eben auch auf Konsumentinnen und Konsumenten entfallen.
Von daher muss ich sagen: Wenn das wirklich so ein Geisterfahrer-Antrag wäre, der sachfremd und deshalb nicht zielführend ist, dann stellt sich die alte Geisterfahrer-Frage: Ist nur ein Geisterfahrer unterwegs – das wären wir -, oder sind mehrere Geisterfahrer – das wäre Rest-Europa – unterwegs? Da muss ich Ihnen sagen: So selbstsicher, dass wir da auf dem richtigen Weg sind, bin ich hier nicht. Da müsste mich der Bundesrat noch wirklich in der Sache überzeugen, und das wird ihm – unter uns gesagt – schwerfallen.

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