HS13: Postulat Zanetti Roberto. Prüfung von Strafbestimmungen für Verletzungen des Wirtschafts- und Steuerrechts ausländischer Rechtsstaaten durch Mitarbeitende und Kader schweizerischer Banken und anderer Finanzintermediäre
Zanetti Roberto (S, SO): Wie komme ich dazu, die Prüfung der Einführung von neuen Strafbestimmungen zu verlangen? Das ist für mich, würde ich sagen, eher aussergewöhnlich. Mit Strafrecht soll versucht werden, gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten möglichst zu verhindern. Das ist die berühmte generalpräventive Wirkung des Strafrechts. Wenn dieses verpönte Verhalten halt trotzdem eintritt, dann sollen die Übeltäter auch bestraft werden.
Wir sind uns wohl alle einig, dass die aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung nun endgültig vorbei sein muss. Ich denke an Stichworte wie Weissgeldstrategie, OECD-Standards, automatischer Informationsaustausch usw. Entsprechendes Verhalten wollen wir in Zukunft alle nicht mehr, und deshalb ist es eben als verpönt zu bezeichnen – zum einen, weil ein paar von uns erkannt haben, dass es gegenüber ausländischen Staaten schlichtweg unanständig und unsolidarisch ist, zum anderen, und das ist viel wichtiger, weil wir wohl alle erkannt haben, dass ein solches Verhalten, dass die aktive Beihilfe zu Steuerhinterziehung unser Land, unseren Wirtschaftsstandort und insbesondere unseren Finanzplatz und einzelne Unternehmungen in allergrösste Schwierigkeiten bringen kann.
Wir erinnern uns alle noch an die vergangene Sommersession und das Geschäft Lex USA. Der ganze Politbetrieb war im Alarmzustand. Kommissionen tagten von morgens früh bis spät in die Nacht. Die Finanzministerin hetzte von Kommissionssitzung zu Plenumssitzung und von Plenumssitzung zu Kommissionssitzung. Wenigstens auf der einen Seite des Politbetriebs war die Rede von existenzieller Bedrohung unseres Finanzplatzes und damit der ganzen Volkswirtschaft. Die anderen sahen in der Lex USA einen Knebelungs- oder Kolonialvertrag. Auf jeden Fall lagen die Nerven ziemlich blank. Es ist für uns alle selbstverständlich, dass wir, wenn es darum geht, Schaden von unserem Land abzuwehren, bereit sind, tagsüber und auch nachts zu tagen. Was aber wirklich ärgerlich ist – mich hat das geärgert -, ist, wenn sich die Verursacher der ganzen Aufregung ins Fäustchen lachen können und wissen, dass ihnen strafrechtlich eigentlich nichts passieren kann.
Es ist deshalb aus meiner Sicht nicht nur ein Recht, sondern die Pflicht eines Staates, seine wirtschaftliche und politische Integrität zu schützen, und wenn es anders nicht geht, dann eben auch durch Schaffung neuer Strafandrohungen. Genau das will dieser Vorstoss erreichen, und damit sind auch die zu schützenden Rechtsgüter umschrieben. Es geht also ausdrücklich nicht darum, mit unserem Strafrecht ausländische Staaten bei der Eintreibung ihrer Steuern zu unterstützen, wie dies der Bundesrat in seiner Stellungnahme moniert. Dafür haben wir andere Instrumente, die sind auch ausgiebig diskutiert worden. Es geht auch nicht darum, strafbares Verhalten im Ausland oder die Verletzung ausländischer Gesetze zu bestrafen, sondern es geht darum, unser Land vor politischen und wirtschaftlichen Retorsionsmassnahmen zu schützen. Wir wollen also Schaden von unserem Land abwenden. Dies soll dadurch geschehen, dass verantwortungslose Akteure auf den Finanzmärkten zur Rechenschaft gezogen werden, und zwar dann, wenn sie unser Land diesen Risiken aussetzen, ohne sich um die Folgen zu kümmern. Das ist eine relativ einfache Sache; man kann gut verstehen, dass der Staat hier ein Schutzinteresse hat. Mir ist selbstverständlich bewusst, dass die Umsetzung entsprechender Massnahmen nicht ganz einfach sein wird. Genau deshalb fordert der Vorstoss nicht einfach die Einführung einer entsprechenden Strafbestimmung, sondern bloss die vertiefte Abklärung und Prüfung möglicher Handlungsoptionen. Diese Abklärungen können selbstverständlich auch im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat 12.3980 der APK-NR erfolgen. Diese Möglichkeit zeigt immerhin auch die Stellungnahme des Bundesrates auf. In diesem Bericht wird sich der Bundesrat generell mit der Frage befassen, welche Konsequenzen gesetzeswidrige oder aus anderen Gründen fragwürdige Handlungen von in der Schweiz domizilierten Unternehmen im Ausland haben können. Der Vorstoss will die generelle Fragestellung des Bundesrates in einem ganz bestimmten Punkt ein wenig spezifizieren und konkretisieren; mehr hat er eigentlich gar nicht zum Ziel. Daher bin ich der Meinung, dass eigentlich nichts gegen einen entsprechenden Abklärungsauftrag spricht und deshalb dem Postulat zuzustimmen ist. Im Übrigen unterstützt das Postulat die Weissgeldstrategie des Bundesrates in einem ganz bestimmten Punkt, nämlich dort, wo es darum geht, diese „Hallodris“ auf den Finanzmärkten von den anständigen und seriösen Akteuren zu unterscheiden, und wo es darum geht, die Reputation des Wirtschafts- und Finanzplatzes zu schützen. Daher verstehe ich meinen Vorstoss als im besten Sinne wirtschaftsfreundlich, um nicht zu sagen wirtschaftspatriotisch.
Ich bitte Sie deshalb, dem Postulat zuzustimmen – es ist nur ein Postulat. Ich erwarte mit Spannung die Berichterstattung des Bundesrates.