Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Volksinitiative)

„Für mich gehört die Pauschalbesteuerung abgeschafft, weil der vermeintliche Rechtfertigungsgrund des grossen volkswirtschaftlichen Nutzens sich eigentlich in Luft auflöst und deshalb die Beachtung der verfassungsmässigen Grundsätze eine weit höhere Priorität geniessen muss.“

Zanetti Roberto (S, SO): Herr Präsident, ich habe mich vorhin rechtzeitig gemeldet, aber Sie haben Ihren Blick nach Mitte-Rechts gerichtet und mich deshalb übersehen. Ich habe Verständnis dafür.
Kollege Levrat hat erklärt, wie es sich mit der horizontalen und der vertikalen Steuergerechtigkeit verhält. Eigentlich könnte man sagen: Hier geht es um die diagonale Steuergerechtigkeit. Die Pauschalbesteuerung ist nämlich in jede Richtung ungerecht; das ist von niemandem bestritten worden. Selbst das juristische Gewissen der Finanzdirektorenkonferenz hat uns im Rahmen der Anhörungen bestätigt, dass die Pauschalbesteuerung mit Steuergerechtigkeit auf Kriegsfuss stehe. Das hat uns auch die Finanzministerin bestätigt.
Es geht auch nicht um Föderalismus, sondern es geht darum, ob wir die Grundsätze unserer Verfassung einhalten. Föderalismus und Steuerhoheit der Kantone heisst nicht, dass die Kantone einen Freipass haben und unsere Verfassungsgrundsätze einhalten können oder nicht. In Artikel 127 Absatz 2 der Bundesverfassung steht klipp und klar, dass bei der Steuererhebung „insbesondere die Grundsätze der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten“ sind. Es ist ganz klar, dass die Pauschalbesteuerung in Opposition zu diesen Grundsätzen steht.
Jetzt stellt sich die Frage: Gibt es für diese Verfassungsverletzung Rechtfertigungsgründe? Der Rechtsberater der Finanzdirektorenkonferenz, Herr Professor Cavelti, hat uns dargelegt, dass in der Lehre die Pauschalbesteuerung insbesondere mit Praktikabilitätsüberlegungen, dann aber auch mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen begründet wird. Die Praktikabilitätsüberlegungen hat auch Kollege Föhn erwähnt. Er sagt, dass die Pauschalbesteuerung bürokratisch einfacher zu bewerkstelligen sei. Dazu sagt Herr Cavelti, dass die Praktikabilitätsüberlegungen in den Hintergrund getreten seien, weil es heute durchaus möglich sei, internationale Verhältnisse klarer und eindeutiger darzulegen, als das vielleicht in der Vergangenheit der Fall war. Es bleibt also der volkswirtschaftliche Nutzen oder die volkswirtschaftliche Bedeutung als möglicher Rechtfertigungsgrund für diese meines Erachtens doch eklatante Verfassungsverletzung.
Doch wie verhält es sich genau mit diesem volkswirtschaftlichen Nutzen? Gemäss den aktuellsten Zahlen – sie sind erwähnt worden – bringt die Aufwand- oder Pauschalbesteuerung für Bund, Kantone und Gemeinden rund 695 Millionen Franken. Das ist eine beeindruckende Zahl, ich gebe es zu. Wenn man sie aber mit dem gesamten Steueraufkommen der drei staatlichen Ebenen in der Höhe von rund 150 Milliarden Franken vergleicht, sieht man, dass es doch ein eher bescheidener Betrag ist. Er macht nämlich weniger als ein halbes Prozent aus. Mit anderen Worten: Pro Steuerfranken entfällt nicht einmal ein halber Rappen auf die Aufwandbesteuerung.
Ein halber Rappen pro Steuerfranken soll von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung sein? Da setze ich doch ein paar Fragezeichen. Selbst in den Kantonen, in denen die Aufwandbesteuerung einen relativ grossen Anteil am gesamten Steueraufkommen ausmacht, ist ihr Anteil weniger als zwei Rappen pro Steuerfranken. Im Kanton Wallis sind es 1,9 Rappen, im Kanton Waadt 1,8 Rappen, in den Kantonen Genf und Tessin 1,6 Rappen. Da muss ich doch die Frage stellen: Sind es uns diese paar Silberlinge wert, Verfassungsgrundsätze zu brechen und damit die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz unseres Steuersystems zu gefährden? Genau das tun wir nämlich mit diesen Ausnahmen.
Wenn man die Aufhebung der Pauschalbesteuerung im Kanton Zürich etwas genauer anschaut, sieht man, dass zwar rund die Hälfte der Pauschalbesteuerten weggezogen ist, dass sich die Steuereinnahmen aber praktisch nicht verändert haben, weil die Verbliebenen im Rahmen der ordentlichen Besteuerung höhere Beiträge leisten mussten als vorher und weil dann die leeren Appartements, Wohnungen und Villen von anderen, ebenfalls potenten Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bezogen wurden. Dieser Austausch innerhalb des Kantons ist bei den Zahlen gar nicht berücksichtigt worden. Allein die verbliebenen ehemals Pauschalbesteuerten haben das, was die weggezogenen nicht mehr bezahlten, über die ordentliche Besteuerung kompensiert. Also kann man als Fazit eigentlich sagen, dass eine allfällige Aufhebung der Pauschalbesteuerung im allerschlimmsten Fall ein halbes Prozent der gesamten Steuereinnahmen betreffen würde. Wir können aber mit Sicherheit davon ausgehen, dass nicht alle Pauschalbesteuerten die Schweiz verlassen würden und dass die verbleibenden Steuerpflichtigen über die ordentliche Besteuerung höhere Steuern entrichten würden, sodass deutlich weniger übrigbleiben würde als das maximal zu erwartende halbe Prozent.
Wenn man dann noch die Binnenauffüllung der Wohnungen und Villen in Betracht ziehen würde, könnte es sogar sein, dass insgesamt ein höherer Steuerertrag resultiert. Also wage ich doch immerhin die Frage zu stellen, ob dieser vermeintliche volkswirtschaftliche Vorteil, der eine Verfassungsverletzung rechtfertigen soll, nicht sogar ein Nachteil sein könnte. Ich stelle diese Frage in den Raum. Die kann mir leider niemand beantworten. Im Rahmen der Revision im September letzten Jahres waren in der Botschaft Szenarien über mögliche Folgen aufgeführt. Und diese Szenarien sind von plus x Prozent bis zu minus x Prozent gegangen. Sie haben eine sehr breite Spannweite aufgenommen. Genau gleich verhält es sich hier. Wir würden hier Kaffeesatzleserei machen. Aber immerhin muss gesagt werden, dass die schlimmstmögliche Variante minus 0,5 Prozent wäre und die bestmögliche Variante sogar eine Ausweitung der Steuereinnahmen wäre.
Kommt noch dazu, dass offensichtlich OECD-Empfehlungen bestehen, die der Schweiz empfehlen, eben dieses Steuerregime aufzuheben. Das schafft ziemlich viel Missmut bei den Ländern, die da ihre Steuertouristen in die Schweiz ziehen lassen müssen. Und ich frage, ob wir uns das leisten können, auch hier mit einer vermeintlichen Schlaumeierei – die vielleicht gar nicht so schlau ist, wie Sie alle meinen – nicht wieder sehr viel internationalen Goodwill verletzten.
Für mich gehört die Pauschalbesteuerung abgeschafft, weil der vermeintliche Rechtfertigungsgrund des grossen volkswirtschaftlichen Nutzens sich eigentlich in Luft auflöst und deshalb die Beachtung der verfassungsmässigen Grundsätze eine weit höhere Priorität geniessen muss.
Ich bitte Sie deshalb, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen und die entsprechende Abstimmungsempfehlung gemäss der Minderheit der Kommission zu verabschieden und also der Minderheit zuzustimmen.

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