Bundesrat gleicher Meinung: Trisomie 21 soll als Geburtsgebrechen gelten

In der Motion „Trisomie 21 auf der Liste der Geburtsgebrechen aufführen“ fordert Roberto Zanetti, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass Trisomie 21 (Down Syndrom) auf der Liste der Geburtsgebrechen aufgeführt wird.

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort: „Der Bundesrat teilt die Anliegen des Motionärs. Der Bereich der medizinischen Massnahmen der IV wird derzeit überprüft, um den Schlussfolgerungen der Berichte Folge zu leisten, die die Eidgenössische Finanzkontrolle und das BSV zu den medizinischen Massnahmen erarbeitet haben. Die Konkretisierung der Motion wird somit im Rahmen dieser Arbeiten erfolgen können. Das bedeutet, dass die Trisomie 21 entweder als solche auf die Liste im Anhang zur Verordnung über die Geburtsgebrechen aufgenommen wird oder es werden deren Komponenten integriert, die noch nicht auf dieser Liste stehen.“

=> Bericht 20 Minuten online

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