Motion Zanetti Roberto angenommen: Trisomie 21 soll auf der Liste der Geburtsgebrechen aufgeführt werden
Zanetti Roberto (S, SO): Die Stellungnahme des Bundesrates umfasst sechseinhalb Zeilen – das ist kurz. Der Bundesrat beantragt Annahme der Motion – das ist gut. Kurz und gut: Die Antwort des Bundesrates ist kurz und gut. (Heiterkeit) Ich möchte aber die Gelegenheit benützen, dem Bundesrat ganz herzlich zu danken. Er erfüllt damit den Eltern betroffener Menschen einen langgehegten Wunsch, und dies in der Adventszeit. Damit schenkt er gewissermassen diesen Eltern auf Weihnachten die Möglichkeit, einen Weg, den sie schon lange beschritten haben, nun auch bis zum Ende gehen zu können.
Es ist wohl kein Zufall, dass der Entscheid des Bundesrates am 6. Dezember gefällt worden ist: Der 6. Dezember ist der Tag des heiligen Nikolaus, und Nikolaus ist der Schutzpatron von Stadt und Kanton Freiburg, und Sie, Herr Bundesrat, konnten eigentlich gar nicht anders, als im Sinne des Samichlaus zu entscheiden! Ich bin auch überzeugt, dass der heilige Nikolaus seine helle Freude am Bundesrat hat.
Vielleicht einen kleinen Hinweis zu den Umsetzungsarbeiten: Ich schliesse nicht ganz aus, dass der Nationalrat dem Vorstoss ebenfalls zustimmen könnte. Wenn das Geschäft zügig an die Hand genommen wird, wäre es möglich, wiederum an einer Freitagssitzung des Bundesrates, nämlich am 21. März 2014 die Umsetzung formell zu beschliessen. Der 21. März ist der internationale Tag der Trisomie 21. Wenn ich schon den 6. Dezember erwähnt habe, Sehen Sie, Herr Bundesrat, dass ich auf die Daten ein gewisses Gewicht lege. Ich möchte Sie keinesfalls drängen oder stressen – das lassen Sie sich ja eh nicht! -, aber es wäre doch eigentlich ein schönes Symbol, wenn Sie am internationalen Tag der Trisomie 21 die entsprechenden Verordnungsänderungen beschliessen könnten. Ich möchte Sie in diesem Sinn ermuntern, die Sache wirklich zügig an die Hand zu nehmen und mit Bedacht, mit Reflexion, aber doch ohne allzu grossen Verzug dieses Weihnachtsgeschenk an die Eltern betroffener Kinder wirklich auch noch schön zu verpacken.
Noch einmal ganz herzlichen Dank, Herr Bundesrat, und auch herzlichen Dank den Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern – vielleicht hat es ja auch ein bisschen eine Rolle gespielt, dass wir doch eine recht ansehnliche Anzahl Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner waren. Kurz gesagt: Freude herrscht!