Bundesgesetz über die Weiterbildung

Votum vom 5. März 2014: Wir haben heute mehrmals gehört, dass es hier um ein Rahmengesetz geht. Ich möchte diesen Rahmen einfach ein bisschen stabilisieren, und zwar gewissermassen obligationenrechtlich stabilisieren. Dabei habe ich mich am Gesamtarbeitsvertrag der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) orientiert. Dort ist die doch recht forsche Handschrift des ehemaligen Präsidenten zu erkennen. Die MEM-Industrie schreibt nämlich fünf obligatorische Weiterbildungstage pro Vollzeitstelle vor. Ich habe dann allerdings gedacht, dass ich nicht allzu forsch und nicht so forsch wie der ehemalige MEM-Präsident sein will und beschränke mich deshalb auf den Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe. Das ist ja nicht unbedingt die revolutionärste Branche. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe schreibt nämlich drei obligatorische Tage vor. Im Gegensatz zu einem ähnlichen Antrag im Nationalrat, der ebenfalls eine Woche gefordert hat mit der Möglichkeit, nicht bezogene Weiterbildungstage kumulieren zu können, habe ich auf diese Anhäufungsmöglichkeit verzichtet. Es ist also ein relativ moderater Antrag, um zu versuchen, dem Rahmen, den wir jetzt da genäht haben, auch noch ein bisschen obligationenrechtlichen Inhalt zu verleihen.
Deshalb ersuche ich Sie höflich, dieser Änderung des Obligationenrechts zuzustimmen. Dort, wo Gesamtarbeitsverträge bestehen, ist das fast Courant normal, und ich finde, dass man gelegentlich auch gesetzgeberisch den Tendenzen der Gesamtarbeitsverträge nachkommen kann, um so den Nachzüglern der GAV-losen Branchen ein bisschen Dampf zu machen. Es geht also um nichts Weltbewegendes, sondern einfach um etwas mehr Stabilisierung in diesem Rahmen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diesem Antrag zustimmen.

Anmerkung: Antrag wurde mit 28 zu 12 Stimmen abgelehnt.

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