Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes! Volksinitiative

Roberto Zanetti am 6. März: Es ist die Wirtschafts- und damit auch die „Gastwirtschaftskommission“, die das Geschäft vorberaten hat. Sie sehen allein schon aus dieser Bezeichnung, dass die Initiative in der Kommission sehr grosse Sympathien gefunden hat.
Die Volksinitiative heisst „Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!“. Im Titel der Initiative steht also ein Ausrufezeichen, und Ausrufezeichen sind ja quasi wie Schreie, aber weil ich Sie nicht anschreien will, erwähne ich dieses Ausrufezeichen.
Die Initiative wurde am 19. Oktober 2012 eingereicht, und sie ist mit 118 802 gültigen Unterschriften zustandegekommen. Es sei Ihnen geklagt: Ich kann nicht ganz ausschliessen, dass ich auch einer dieser Unterzeichner bin, denn seinerzeit haben mich natürlich all die Wirtinnen und Wirte der Lokale, die ich gelegentlich frequentiere, darauf angesprochen, und die Initiative ist auf den ersten Blick wirklich sehr sympathisch. Aber eben: Der zweite Blick fällt dann etwas kritischer aus.
Mit der Initiative soll in der Bundesverfassung verankert werden, dass Restaurationsleistungen künftig dem gleichen Mehrwertsteuersatz unterliegen wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Damit sind insbesondere Take-away-Leistungen gemeint. Man will mit der Initiative also eine Gleichstellung von Restaurants, deren Leistungen zum normalen Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent besteuert werden, und Take-aways, deren Leistungen gemäss geltendem Recht als Lieferungen von Nahrungsmitteln gelten und somit unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent fallen.
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative in seiner Botschaft vom 14. September 2012 ohne direkten oder indirekten Gegenentwurf zur Ablehnung. Das ist die auf den ersten Blick einfache Ausgangslage.
Die WAK des Nationalrates hat sich bei der Beratung der Initiative sehr lange und in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung mit einem möglichen direkten oder indirekten Gegenentwurf auseinandergesetzt.
Schlussendlich hat die WAK-NR eine Kommissionsinitiative 13.435, indirekter Gegenentwurf zur Volksinitiative „Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!“, eingereicht. Die WAK unseres Rates hat diesen Vorentwurf im Juli 2013 beraten und hat ihm zugestimmt. In diesem Vorentwurf ging es darum, dass ein Grossteil der Leistungen von Take-aways zum Normalsatz besteuert werden sollten. Der Gesetzentwurf schlug nämlich vor, dass die bisher zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuerten Lieferungen im Falle von warmen Nahrungsmitteln zum Normalsatz besteuert worden wären. Damit hätte ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil oder, genauer, eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Gastgewerbe- und Take-away-Branche verringert werden können. Aber Sie sehen, dass natürlich allein schon die Umschreibung der „warmen Nahrungsmittel“ von Take-aways – wir haben das damals auch in der Kommission gesagt – den Schnitzelbankdichtern im ganzen Land willkommene Munition geliefert hätte: Was macht man z. B. mit einem kalt gewordenen Kaffee oder mit einem Salat, der von der Sonne erwärmt wurde? Ab wann wäre dann ein Nahrungsmittel zum normalen oder zum reduzierten Steuersatz zu besteuern gewesen? Entsprechend kann man sagen, dass die Vernehmlassungsergebnisse nicht nur negativ, sondern desaströs ausgefallen sind. Die Vernehmlassungsteilnehmer haben einerseits die Komplexität der Umsetzung wie auch die Willkürlichkeit der Unterscheidung zwischen warm und kalt moniert. Deshalb hat schlussendlich die WAK-NR auf den Gegenentwurf verzichtet.
Das Ratsplenum, also der Nationalrat, hat schlussendlich im Dezember 2013 nur über die Volksinitiative und nicht über den indirekten Gegenentwurf seiner WAK beraten und hat mit 94 zu 78 Stimmen empfohlen, die Initiative abzulehnen. Ein Einzelantrag im Nationalrat, der genau den gleichen Inhalt hatte wie der seinerzeitige indirekte Gegenentwurf der Kommission, ist im Ratsplenum mit 163 zu 18 Stimmen abgelehnt worden.
Unter diesen Voraussetzungen hat sich die WAK Ihres Rates an die Behandlung der Initiative gemacht. Während der ganzen Dauer der Beratung war wirklich unschwer zu erkennen, dass die Initiative im Schosse der Kommission eigentlich sehr viele Sympathien genoss und dass man den Initiantinnen und Initianten auch Verständnis entgegenbrachte.
Ich habe es erwähnt, die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat auch wirtschafts- und somit gastwirtschaftsfreundlich zu sein. Theoretisch bieten sich drei mögliche Lösungen an:
1. Der Mehrwertsteuersatz für gastgewerbliche Leistungen wird dem Satz für Nahrungsmittel angepasst, also auf 2,5 Prozent reduziert. Das hätte Einnahmenausfälle in der Höhe von rund 700 bis 750 Millionen Franken zur Folge gehabt, davon 75 Millionen Franken zulasten des AHV-Fonds und rund 40 Millionen Franken zulasten des IV-Fonds. Die Kommission befand das als finanzpolitisch nicht zu verantworten und hat deshalb diese Variante ausgeschlagen.
2. Hier wäre die Lösung gewesen, den Mehrwertsteuersatz für die Lieferung von Nahrungsmitteln auf den Normalsatz anzuheben. Dies hätte erst noch Mehreinnahmen des Bundes zur Folge gehabt. Und genau deshalb wäre dies für Staats- und Fiskalquotenfetischisten ein Graus gewesen und wäre wohl nicht mehrheitsfähig geworden, ganz abgesehen davon, dass dies eine überproportionale Mehrbelastung von Haushalten mit bescheidenen Einkommen zur Folge gehabt hätte. Auch deshalb wäre es ein politisches No-go gewesen.
Eine Klammerbemerkung: Nach dem Wortlaut der Initiative wären alkoholische Getränke, Tabak- und Raucherwaren von der Gleichbehandlung auszuschliessen. Wenn man also nicht noch einen zusätzlichen vierten Steuersatz hätte einführen wollen, hätte man Raucherwaren und Alkoholika tiefer besteuern müssen als Lebensmittel und Gastrodienstleistungen. Mir persönlich, unter uns gesagt, wäre das nicht ganz unsympathisch gewesen, aber aus Sicht des Gesetzgebers wäre das zweifellos nicht besonders schlau gewesen.
3. Man hätte alle verschiedenen Steuersätze neu austariert. Es wäre eine Rechnungsaufgabe gewesen, diese Steuersätze so anzusetzen, dass eine ertragsneutrale Umsetzung der Initiative möglich geworden wäre. Es wäre rechnerisch eine gewisse Herausforderung gewesen, wäre aber zu machen gewesen. Der Bundesrat hat drei entsprechend ertragsneutrale Umsetzungsvarianten aufgezeigt; ich will nicht im Einzelnen darauf eingehen. Damit hätte man zumindest die Staats- und Fiskalquotenfetischisten ruhigstellen können, aber es hätten sich natürlich unheilige Allianzen der betroffenen Mehrwertsteuerpflichtigen ergeben, die ja alle ihre Leistungen den neuen Mehrwertsteuersätzen hätten anpassen müssen. Ganz abgesehen davon wäre damit die Abgrenzungsproblematik, die im Laufe der ganzen Debatte jeweils erwähnt worden ist, nicht beseitigt worden.
Der Bundesrat erwähnt in der Botschaft das Beispiel mit dem Weggli und dem Schoggistängeli. Wenn Sie das Weggli und das Schoggistängeli in der Bäckerei kaufen und damit nach Hause gehen, so ist das eine Lieferung von Lebensmitteln. Wenn das Schoggistängeli in das Weggli reingeschoben wird und damit zum Verzehr bereit ist, dann ist es plötzlich Take-away. Man kann unendlich viele Beispiele nennen, bei denen man sieht, dass da einfach keine befriedigende Abgrenzung vorgenommen werden kann. Für die Kommission hätte das geheissen, dass man eine allfällige Unebenheit bei der Besteuerung durch eine andere Unebenheit, vielleicht auch eine Ungerechtigkeit durch eine andere Ungerechtigkeit hätte ersetzen müssen, was aus gesetzgeberischer Sicht einfach ausserordentlich unerfreulich wäre.
Kurz und gut, Ihre Kommission hat angesichts der zwar einfachen Ausgangslage, aber doch eher komplizierten Lösungsmöglichkeiten das Handtuch geworfen. Deshalb beantragt sie Ihnen, mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Dies, obwohl man – wie gesagt – viel Verständnis für die Initiative aufbrachte. Unter uns gesagt: Ohne eine grundlegende Reform des Mehrwertsteuersystems lässt sich schlicht und einfach keine finanzpolitisch vertretbare Lösung finden. Ich weiss, dass Wirtinnen und Wirte von dieser Analyse nicht allzu begeistert sein werden, sie werden sogar ziemlich frustriert sein. Im Sinne einer Motivation würde ich ihnen einfach sagen, dass ihre Dienstleistung eben wesentlich mehr als nur die Verabreichung von Nahrungsmitteln ist – sie umfasst auch eine freundliche Bedienung, ein erfreuliches Lokal usw. In diesem Sinn würde ich als Wirt sagen: „8 Prozent Mehrwertsteuer – weil wir es uns wert sind.“ Sie kennen diese Kampagne eines Schönheitsproduktekonzerns. Unsere Gastronomie soll es uns wert sein, auch 8 Prozent Mehrwertsteuer zu bezahlen, weil sie schliesslich einen höheren Wert an Dienstleistung leistet als eine banale Take-away-Bude.
Deshalb lade ich Sie im Namen der Kommission noch einmal ein, dem Nationalrat zu folgen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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