Motion Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. Investmentbanking von systemrelevanten Funktionen loslösen
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Votum vom 12. März 2014: „Ich erlaube mir als Präsident der vorberatenden Kommission, der zwar nicht Berichterstatter war, noch zwei, drei Sachen zu sagen. Das Argument der Rechtssicherheit ist ein schwergewichtiges Argument. Aber wir bewegen uns hier auf einem Feld, auf dem die Randbedingungen fast wöchentlich ändern: Was heute Rechtssicherheit herstellt, wird bis zur nächsten Session wahrscheinlich von der Bankenbranche selbst zur Disposition gestellt. Wir bewegen uns im Moment also auf ziemlich wackligem Terrain. Wir sind gestern orientiert worden: Was in gewissen Bereichen im Moment abgeht, das hätte bis vor wenigen Monaten noch niemand für möglich gehalten.
Ich will ja das Kommissionsgeheimnis nicht ritzen. Aber das Postulat, das verabschiedet worden ist, das habe ich nicht als ein Entgegenkommen an die Minderheit empfunden. Das war ein Entgegenkommen an die Mehrheit. Man hat gesagt: Ja gut, wir wollen nicht einfach gestützt auf nationalrätliche Postulate abwarten, wir machen jetzt selbst noch ein Postulat und warten dann ab, und damit geben wir dem Rat auch die Gelegenheit, eine politische Grundbeurteilung der Vorstösse vorzunehmen. Das war der Argumentationsstrang. Und nachdem sich dann, auch in einem etwas komplizierten Abstimmungsverfahren, plötzlich neue Mehrheiten ergaben, wurde der Ordnungsauftrag auf Sistierung in der Kommission dann sehr, sehr knapp abgeschmettert.
Und ich sehe die Praxis in andern Kommissionen, in denen ausstehende Berichte in absehbarer Zeit zur Verfügung gestellt werden; ich sehe, wie andere Kommissionen mit offenen Fragen umgehen: Es ist selbstverständlich, dass man eine materielle Frage aussetzt, bis dieser erläuternde Bericht auf dem Tisch ist. Das ist das absolut normale und gängige Verfahren in den Kommissionen.
Rechtssicherheit im Übrigen: Wenn der Nationalrat jede Session entsprechende Vorstösse macht, der Ständerat sie dann sistiert oder ablehnt oder was auch immer, dann glaube ich nicht, dass damit für die Branche sehr viel mehr Rechtssicherheit hergestellt wird. Es wäre vermutlich auch da nicht schlecht und würde der Seriosität unseres Rates entsprechen, wenn wir die üblichen Verfahren einhalten würden, nämlich abwarten, bis die Fakten auf dem Tisch sind, nicht schon entscheiden, wenn es erst um Signale und Machtfragen geht.
In diesem Sinn beantrage ich Ihnen, den Ordnungsantrag Janiak zu unterstützen.“
„Herr Kollege Luginbühl irrt sich da. Es geht in diesen Motionen genau nicht darum, das einfach umzusetzen. Vielmehr wird der Bundesrat beauftragt, Lösungen vorzuschlagen. Vorgeschlagene Lösungen kann man zurückweisen oder anpassen. Im zweiten Vorstoss wird der Bundesrat aufgefordert, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit die jeweiligen Vor- und Nachteile verglichen werden können. Mit diesen Vorstössen wird überhaupt nichts präjudiziert, vielmehr wird der Bundesrat aufgefordert, uns Alternativen zu unterbreiten, so wie wir das jetzt auch mit diesem Postulat machen, das eine Evaluation verlangt.
Es geht da nur um Haarspalterei, Wortklauberei und um Macht, die ausgespielt werden soll, und um Signale, die gesendet werden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, diese Signalabstimmungen sind, ich möchte es einmal so sagen, relativ heikel.“