Präimplantationsdiagnostik. Änderung der Bundesverfassung und des Fortpflanzungsmedizinalgesetzes
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Votum vom 11. März: „Es ist ausführlich und sehr kompetent dargelegt worden, wie wir in der Kommission alle mit uns gerungen haben. Ich will deshalb nicht noch einmal alles wiederholen. Ich versuche Ihnen vielmehr – auf einem abgekürzten Weg – darzulegen, wie ich zu meinem Entscheid gekommen bin.
Als erste Frage hat sich auch mir die Frage gestellt: Soll und darf ich der Schöpfung oder dem Schöpfer ins Handwerk pfuschen? Da komme ich zur Antwort: Nein, eigentlich nicht. Es ist kein absolutes Nein, es ist ein „eigentlich nicht“. Die zweite Frage war: Soll ich das Selbstbestimmungsrecht betroffener Eltern einschränken dürfen? Da komme ich zur gleichen Antwort: Nein, eigentlich nicht. Das erste „eigentlich nicht“ würde bedeuten, dass ich mit der Minderheit Häberli-Koller stimmen würde. Das zweite „eigentlich nicht“ würde bedeuten, dass ich mit dem Bundesrat beziehungsweise der Mehrheit der Kommission stimmen würde. Deshalb musste ich mir gewissermassen eine dritte Frage stellen, es ist für mich die Stichfrage, die entscheidende Frage: Darf ich als Mann betroffenen Frauen den Weg über die Präimplantationsdiagnostik verbauen und sie quasi auf den Weg der Pränataldiagnostik zwingen? Darf ich als Mann bestimmen, dass eine betroffene Frau im Rahmen einer Pränataldiagnostik diese schwerwiegenden Eingriffe und allenfalls die Konsequenzen daraus tragen muss? Da sage ich Ihnen ganz eindeutig, in dieser Frage konnte ich eine klare Antwort finden, nämlich ein klares Nein. Nein, das darf ich als Mann nicht. Das führt dazu, dass ich im Wesentlichen dem Bundesrat beziehungsweise der Mehrheit der Kommission zustimmen werde.
Die Diskussion, die wir in der Kommission geführt haben und die wir auch hier führen, zeigt, dass man in guten Treuen zu unterschiedlichen Schlüssen kommen kann. Es spricht für diesen Rat, dass er in dieser äusserst schwierigen Frage unterschiedliche Antworten findet. Es gibt aber etwas, und das finde ich eigentlich toll, das mögliche Kritikerinnen und Kritiker, die sich grosse Sorgen machen, auch ein wenig beruhigen soll. Wie Kollegin Fetz erwähnt hat, haben wir seinerzeit gemeinsam eine Motion von 44 Mitgliedern dieses Rates an den Bundesrat geleitet, die genau diese gesellschaftliche Verantwortung für Menschen mit gewissen Einschränkungen stipuliert hat. Bei allen Differenzen in der jetzt zur Diskussion stehenden Frage ist die beruhigende Botschaft, dass dieser Rat geschlossen ist, wenn es darum geht, Menschen mit Einschränkungen gesellschaftliche Solidarität zukommen zu lassen.
Das sind meine kurzen Überlegungen, wieso ich, nachdem ich drei Grundsatzfragen gestellt habe, eindeutig zum Schluss komme, auf diese Vorlage einzutreten und mit der Mehrheit der Kommission zu stimmen.“
„Mir liegt daran, ein mögliches Missverständnis aus der Welt zu schaffen. Frau Diener hat vorhin gesagt, es sei ja wohl klar, dass da Mann und Frau beteiligt seien. Genau deshalb bin ich eben für Eintreten, das ist für mich klar. Pränataldiagnostik, das betrifft vor allem die Frau, da können wohl beide Verantwortung tragen, aber die Konsequenzen trägt die Frau, die da schwerwiegende Eingriffe vornehmen lassen muss. Und deshalb bin ich der Meinung, dass ich als Mann Ja zur Präimplantationsdiagnostik sagen muss, obwohl ich genau wie Sie, wie viele in diesem Saal, gewisse Vorbehalte habe, der Natur ins Handwerk zu pfuschen. Aber da kann ich mich nicht einfach nobel zurückziehen und sagen, ich fahre jetzt die reine Linie, und dann soll schlussendlich die Frau die Konsequenzen tragen, wenn Pränataldiagnostik vorgenommen wird. Ich möchte Ihnen ganz klar sagen: Ich bin überzeugt, dass das wirklich eine verantwortungsvolle Aufgabe beider Partner ist, und genau deshalb votiere ich für Präimplantationsdiagnostik. Ich wollte einfach dieses Missverständnis aus der Welt schaffen.“