Bankgeheimnis. Gleich lange Spiesse. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 09.3147
Votum vom 18. März 2014: Die Motion 09.3147, „Bankgeheimnis. Gleich lange Spiesse“, wurde am 18. März 2009 – das ist genau heute vor vier Jahren, stelle ich jetzt fest – von der CVP/EVP/glp-Fraktion im Nationalrat eingereicht. Sie forderte, dass Gesetzesänderungen vorgenommen werden sollten, welche die Schwächung kompensieren können, die das Bankgeheimnis durch die Erweiterung der Amtshilfe erfahren hat. In der Motion wurden als mögliche Alternativen auf in den USA oder im Vereinigten Königreich geltende Rechtsfiguren wie Trusts verwiesen, welche es ermöglichen, den wirtschaftlich Berechtigten eines Vermögenswerts nicht offenzulegen.
Die Motion wurde im Nationalrat am 7. März 2011 mit 81 zu 75 Stimmen und im Ständerat am 21. September 2011 mit 21 zu 12 Stimmen angenommen.
Mit dem vorliegenden Bericht beantragt der Bundesrat, von entsprechenden Gesetzesrevisionen abzusehen und somit die Motion abzuschreiben. Der Bundesrat will weiterhin nichts davon wissen, in der Schweiz Trusts oder ähnliche Gebilde mit anonymen Besitzern einführen. Diese Finanzvehikel können den wahren Berechtigten eines Vermögens verschleiern und damit der Steuerhinterziehung Tür und Tor öffnen. Trusts sind unter anderem in Grossbritannien und in den USA gängig, was ja ursprünglich dann auch zu dieser Motion geführt hat. Doch die Schweiz hat sich eben entschieden, den anderen Weg zu gehen und internationale Standards bezüglich der Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten einzuhalten. Die Einführung von Trusts oder ähnlichen Konstrukten würde in Widerspruch zu dieser Marschrichtung stehen und auch in Widerspruch zur Tendenz verstärkter Transparenz.
In internationalen Gremien werden Länder ermahnt, welche die vereinbarten Regelungen nicht einhalten. Das hat unter anderem bereits dazu geführt, dass im Vereinigten Königreich und in seinen Kolonien Gesetze angepasst worden sind oder dass die USA wegen ungenügender Massnahmen einer verschärften Prüfung unterzogen werden. Der Bundesrat schlägt eigentlich vor, bei der Forderung nach gleich langen Spiessen eben nicht den eigenen Spiess zu verlängern, sondern den Konkurrenzspiess zu kürzen – dies in Übereinstimmung mit den internationalen Gremien.
Der Nationalrat hat dementsprechend dem Antrag des Bundesrates entsprochen und auf einstimmigen Antrag der vorberatenden Kommission diskussionslos die Abschreibung der Motion beantragt. Unsere Kommission beantragt Ihnen ebenfalls einstimmig die Abschreibung der Motion, d. h. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates. Dieser einstimmige Entscheid ist mit unterschiedlicher Begeisterung der einzelnen Mitglieder gefällt worden. Da war von der normativen Kraft des Faktischen die Rede, dass man da also mit durchzogener Begeisterung zustimme. Ich kann Ihnen sagen, immerhin ohne das Kommissionsgeheimnis zu brechen, dass der seinerzeitige Sprecher der Motion im Nationalrat in der Zwischenzeit zum Ständerat gereift ist. Er ist Mitglied der vorberatenden Kommission. Die vorberatende Kommission hat einstimmig entschieden, und die vorberatende Kommission war zum Zeitpunkt des Entscheides vollzählig. Soweit alle öffentlich zugänglichen Informationen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen und dem Nationalrat zuzustimmen.