Umweltschonender Ausbau der A1 zwischen Luterbach und Härkingen auf sechs Spuren
Votum vom 20. März 2014: „Unter uns gesagt: Ich habe ja nicht erwartet, dass der Bundesrat sagt, dass das einmal mehr wieder eine Superidee der Solothurner Ständeräte sei. Das wäre wirklich ein bisschen vermessen gewesen. Wenn Sie den Text auch aufmerksam durchlesen, sehen Sie, dass der Bundesrat beauftragt wird, eine teilweise Untertunnelung „vorzusehen“. Das ist zwar ein bisschen mehr als „zu prüfen“, aber ein bisschen weniger als „zu beschliessen“; es ist also gewissermassen ein Appell an die Vorsehung.
Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme, dass das Projekt „die Umwelt und das Kulturland so weit wie möglich schonen“ soll. Ein bisschen weiter unten heisst es: „Das Astra prüft nun die Machbarkeit der geforderten Tunnel und wägt deren Vor- und Nachteile mittels einer Kosten-Nutzen- und einer Nachhaltigkeits-Analyse gegeneinander ab, wobei die nichtmonetären Nutzen zur Schonung der Umwelt und des Kulturlandes angemessen beachtet und einbezogen werden.“ Ehrlich gesagt: Sehr viel mehr kann ich ja vom Bundesrat gar nicht erwarten. Wenn man den Begriff „vorsehen“ ein bisschen flexibel interpretiert, könnte man sogar sagen, dass dem Vorstoss ja entsprochen werde. Nach üblicher Praxis würde das bedeuten, dass man ihn ablehnt, weil er erfüllt ist. Und weil ich kein Masochist bin und die Ablehnung meines eigenen Vorstosses beantragen will, ziehe ich die Motion zurück. Jedenfalls – Frau Bundesrätin, ich nehme Sie beim Wort und habe auch grosses Vertrauen in Sie – freue ich mich auf die Eröffnungsfeier im solothurnischen Gäu und verspreche Ihnen, dass es ein fröhliches Fest geben wird. Ihre Worte in Gottes Ohr, dann kann es eigentlich gar nicht fehlgehen.
Wie gesagt: Ich ziehe die Motion zurück – nach Rücksprache mit dem Mitunterzeichner. Also auch hier: ungeteilte Standesstimme.“