Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform). Volksinitiative

Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Ich hätte ausgeführt, dass wir Anhörungen gemacht haben. Ich hätte Ihnen dargelegt, was im Rahmen dieser Anhörungen gesagt worden ist. Und ich hätte insbesondere auch erwähnt, dass einzelne Anhörungsteilnehmer die Frage der Gültigkeit in den Raum gestellt haben und ein beauftragter Gutachter klipp und klar fand, die Initiative sei für ungültig zu erklären. Es wurde in der Kommission dann allerdings gesagt, dieser gute Mann sei Steuerrechtler, während es hier eben um staats- oder verfassungsrechtliche Fragestellungen gehe, was doch einiges, ich will nicht sagen komplexer, aber doch anders ist als steuerrechtliche Fragestellungen.
Ich habe mir für das Referat als Kommissionssprecher Folgendes aufgeschrieben: „Im Rahmen der Diskussionen in der Kommission wurde die Frage der Gültigkeit der Initiative mit Verweis auf die bisherige restriktive Praxis der Ungültigerklärung nicht vertieft diskutiert.“ In der Botschaft lesen wir, dass seit der Einführung der Volksinitiative im Jahr 1891 erst zweimal eine Volksinitiative für ungültig erklärt worden sei. In der Botschaft lesen wir auch von Beispielen, bei denen ich, der ich kein Spezialist für Verfassungsrecht bin, den Eindruck habe, die Vorgabe der Einheit der Materie sei weit weniger eingehalten als bei der vorliegenden Initiative. Weiter habe ich mir als Berichterstatter der Kommission notiert: „Auch die Vertreter der Kommissionsmehrheit, welche die Initiative inhaltlich ablehnt, haben auf einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung ausdrücklich verzichtet, und dies nicht zuletzt mit Verweis auf die ständerätliche Debatte zur Ecopop-Initiative.“ Das war der Verhandlungsstand in der Kommission.
Aber ich muss Ihnen wirklich gestehen, dass wir daraus kein staatspolitisches oder staatsrechtliches Seminar gemacht haben. Von daher wäre es vielleicht ein bisschen vermessen, einfach Nein zu sagen, wenn Sie der Kommission nahelegen, eine Frage noch vertiefter anzuschauen. Andererseits habe ich als Präsident dieser Kommission den Eindruck, wir hätten die Sache seriös angeschaut und auf die bisherige Praxis Bezug genommen. Ich werde mich also bei der Abstimmung zum Rückweisungsantrag der Stimme enthalten. Ich hoffe, dass Sie dafür Verständnis haben: Ich fühle mich gegenüber der Kommission auch ein bisschen zur Loyalität verpflichtet.

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