Motion Rechsteiner Paul. Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit
Die materiellen Gründe, wieso Ihnen die Minderheit Zustimmung zur Motion beantragen wird, hat der Kommissionssprecher eigentlich bestens dargelegt. Ich kann das inhaltlich nicht besser darlegen. Die Diskussion wurde am 3. Dezember 2013 geführt, und wir wissen, dass die Cyber-Welt seit Edward Snowden ein bisschen aus den Fugen geraten ist. Für mich sind es eher Verfahrensüberlegungen, die mich veranlassen, den Minderheitsantrag ins Plenum zu bringen. Ich habe den Eindruck, dass die Kommission in einer solchen Situation eher die Rolle einer Treuhänderin des Plenums spielen sollte. Sie hat zu prüfen, ob die ergänzte Motion, wie sie aus dem Nationalrat kommt, mit der seinerzeitigen Absicht des Plenums kompatibel ist, ja oder nein. Wenn sie nicht kompatibel ist, soll man sie zur Ablehnung empfehlen. Wenn sie den Kerngehalt der seinerzeitigen Absicht des Plenums nicht touchiert, dann soll man im Verfahren gemäss dem seinerzeitigen Entscheid des Plenums fortfahren. Ich sage Ihnen das als ehemaliger Infanterist. Irgendwie kommt mir das Verhalten der SiK wie Insubordination vor. Wenn der Kommandant einer Kompanie einen Befehl gibt, und das ist hier das Plenum, dann kann nicht irgendein Zugführer sagen, das passe ihm nicht, und da er sich nicht habe durchsetzen können, unterlaufe er nun den Befehl. Darum finde ich es eigentlich erstaunlich, dass die Sicherheitspolitische Kommission die Ablehnung der Motion mit einer solchen Argumentation beantragt. Das Plenum hat darüber befunden, und ich glaube nicht, dass es Aufgabe der Kommission ist, im Nachhinein eine inhaltliche Kritik des Plenums anzubringen, ohne die ordentlichen Verfahren mit Rückkommen usw. ins Feld zu führen. Ich finde das ehrlich gesagt nicht die feine Art gegenüber dem Plenum. Deshalb habe ich die Möglichkeit schaffen wollen, dass sich das Plenum, ohne dass der seinerzeitige Motionär den Antrag stellen muss, inhaltlich noch einmal zur Sache äussern kann. Deshalb dieser Minderheitsantrag.
Die inhaltlichen Argumente, weshalb man dieser Motion zustimmen sollte, hat der Präsident bestens ausgeführt. Vielleicht noch eine politische Überlegung: Wir werden uns in nächster Zeit mit dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs und dem Nachrichtendienstgesetz sowie mit anderen schwierigen Gesetzgebungsprojekten auseinanderzusetzen haben, vermutlich sogar in Referendumsabstimmungen. Da sind wir gut beraten, wenn das Parlament zum Ausdruck bringt, dass es solche Fragen mit grösster Sensibilität und grösster Sorgfalt prüft, sonst werden wir in einer Referendumsabstimmung ziemlich grosse Probleme kriegen. Aus politischer Taktik wären Sie gut beraten, dieser Motion zuzustimmen.