Parlamentarische Initiative Lustenberger Ruedi. Öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium

Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Die parlamentarische Initiative wurde am 20. Juni 2003 von Nationalrat Ruedi Lustenberger eingereicht, also vor fast gar elf Jahren. Sie fordert eine Anpassung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), damit die Ausbildung von Lernenden in der beruflichen Grundbildung durch einen Anbieter oder eine Anbieterin bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen positiv gewichtet werden kann. Da diese Initiative schon ein gewisses Alter hat, erlaube ich mir, Sie kurz über ihre Geschichte zu orientieren und dann, ebenso kurz, über die Verhandlungen in der Kommission.
Im Mai 2004 beantragte die WAK-NR mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Der Nationalrat folgte diesem Antrag im März 2005 mit 126 zu 49 Stimmen. Im April 2005 beschloss die WAK-NR mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, mit der Ausarbeitung einer Vorlage zuzuwarten, bis der Bundesrat eine Botschaft über eine Revision des BöB vorlegt. Da die Revision des BöB noch hängig war, verlängerte der Nationalrat in den Jahren 2007, 2009, 2011 sowie letztmals am 14. Dezember 2012 die Frist zur Ausarbeitung einer Vorlage um jeweils zwei Jahre. Die angekündigte Revision des BöB ist immer noch hängig.
An ihren Sitzungen vom 17. Januar und 5. Juli 2011 liess sich die WAK-NR von der Verwaltung unter anderem darüber informieren, dass die Revision des BöB verschoben worden sei und dass das Anliegen der parlamentarischen Initiative inzwischen auf Verordnungsstufe umgesetzt worden und am 1. Januar 2010 in Kraft getreten sei, soweit die aktuelle Gesetzesgrundlage dies überhaupt erlaube. Die WAK-NR begrüsste die Ergänzung der Verordnung um Absatz 3 von Artikel 27. Dieser Absatz sieht nämlich vor, dass bei gleichwertigen Angeboten schweizerischer Anbieter oder Anbieterinnen berücksichtigt wird, inwieweit diese Ausbildungsplätze anbieten.
Eine Mehrheit betrachtete diese neue Bestimmung aber lediglich als Etappenziel. Mit 19 zu 4 Stimmen wurde entschieden, die Arbeiten weiterzuführen und eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, die das Ziel der Initiative auf Gesetzesstufe vollständig umsetzt und die Ausbildung von Lernenden als zusätzliches Zuschlagskriterium eben im Gesetz festschreibt. Sie beauftragte die Verwaltung, einen Vorentwurf mit erläuterndem Bericht auszuarbeiten.
In der Novembersitzung 2012 hat die WAK-NR einen entsprechenden Vorentwurf geprüft, genehmigt und in die Vernehmlassung geschickt. In der Vernehmlassung stimmten 17 Kantone und die Mehrheit der teilnehmenden Verbände und Organisationen der Vorlage zu. Der Bundesrat schlug in seiner Stellungnahme vom 3. Juli 2013 eine andere Formulierung vor, welche aus seiner Sicht den Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der WTO oder der EU besser nachkommt und die Details auf Verordnungsstufe regeln sollte. Der Nationalrat hat allerdings den Erlassentwurf seiner Kommission in der Frühjahrssession 2014 angenommen, und zwar mit 166 zu 13 Stimmen bei 8 Enthaltungen, also mit einer sehr deutlichen Mehrheit. Der Antrag des Bundesrates auf eine Neuformulierung des Artikels und Detailregelung auf Verordnungsstufe wurde mit 160 zu 26 Stimmen bei 1 Enthaltung fast so deutlich abgelehnt. So weit die Vorgeschichte.
In unserer Kommission war der Wert unseres dualen Bildungssystems eigentlich unbestritten: Man war sich einig, dass das ein grosser Standortvorteil und auch ein Wettbewerbsvorteil unserer Volkswirtschaft ist. Trotzdem hat sich die Kommission sehr eingehend mit der Notwendigkeit und Nützlichkeit einer entsprechenden Regelung im Beschaffungsrecht auseinandergesetzt. Es wurde insbesondere gefragt, ob angesichts fehlender Lehrlinge und nicht fehlender Lehrstellen nicht eine völlig andere Ausgangslage vorliege als eben zur Zeit der Einreichung der Initiative. Weiter wurde gemahnt, dass damit allenfalls ein Präjudiz für weitere Begehrlichkeiten geschaffen werden könnte, zum Beispiel für die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmenden, von Behinderten, von Praktikanten usw.
Auch eine Frage, die in den Raum gestellt worden ist: Wie soll damit umgegangen werden, wenn ein Unternehmen zwar Lehrlinge ausbilden möchte, aber keine Lehrlinge findet? Diese grundsätzlichen Vorbehalte führten zu einem Antrag auf Nichteintreten, welcher dann allerdings mit 7 zu 3 Stimmen abgelehnt wurde. Es obsiegte die mehrheitliche Einsicht, dass dem Hohelied auf das duale Bildungssystem nach über zehn Jahren auch konkrete Taten folgen sollten und dass eine Ablehnung des Geschäfts nur sehr schwer zu erklären wäre, und zwar sowohl gegenüber der Öffentlichkeit wie auch gegenüber unserer Schwesterkommission und dem Nationalrat. Nach über zehn Jahren nichts vorliegen zu haben wäre etwas gar wenig gewesen. Nach dem Eintreten hat sich die Kommission einem weiteren Schwerpunkt der Diskussion zugewandt, nämlich der Verträglichkeit der nationalrätlichen Version mit international rechtlichen Verpflichtungen der Schweiz. Das wäre allenfalls ein Thema, das dann in der Detailberatung ausgeführt werden könnte. Ich kann das aber auch in einem Schwung machen. Das ist der einzig strittige Punkt, der zu Diskussionen Anlass gegeben hat; ich schliesse aus dem Schweigen des Präsidenten, dass er damit einverstanden ist, wenn ich das jetzt anschliessend mache.
Von der Verwaltung sind wir im Rahmen der Kommissionsberatungen darauf hingewiesen worden, dass vonseiten der EU grosse Vorbehalte gegenüber der nationalrätlichen Version bestünden. Mit der recht rigiden Formulierung des Nationalrates seien sowohl Konflikte mit WTO-Vorschriften als auch mit den bilateralen Verträgen mit der EU unausweichlich. Es sollte deshalb nach Meinung der Verwaltung eine Ausnahmemöglichkeit für Ausschreibungen gemäss WTO bzw. gemäss bilateralen Verträgen mit der EU vorgesehen werden. Dies betreffe allerdings lediglich eine Minderheit der Beschaffungen, das Gros befinde sich ausserhalb des Staatsvertragsrechts. Angesichts der klaren Ergebnisse im Nationalrat fand die Mehrheit der Kommission ein Einschwenken auf die bundesrätliche Version und somit eine Detailregelung auf Verordnungsstufe als nicht opportun. Aber aus der Debatte ergab sich glücklicherweise eine modifizierte Formulierung des strittigen Artikels 21 Absatz 1, welche nach Meinung der Kommissionsmehrheit den Bedenken des Bundesrates Rechnung trägt und mit den international rechtlichen Spielregeln kompatibel sein sollte. Die Sache wird erst noch auf Gesetzesstufe geregelt, so, wie es der Nationalrat und seine vorberatende Kommission ausdrücklich gewünscht haben. Die modifizierte Version obsiegte gegenüber der bundesrätlichen Version in der Detailberatung mit 6 zu 4 Stimmen. Die so bereinigte Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 5 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zuhanden des Plenums verabschiedet.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, auf das Geschäft einzutreten und in der Detailberatung dem Antrag der Kommission zuzustimmen. Damit würde eine Differenz zum Nationalrat geschaffen, und es bestünde im Bedarfsfall die Möglichkeit, einen redaktionellen Feinschliff der ständerätlichen Formulierung vorzunehmen, obwohl meines Erachtens eigentlich schon die Formulierung des Nationalrates klar ist; ausser für Filigranjuristen ist für alle klar, was gemeint ist. Deshalb erübrigt sich eine redaktionelle Nachbearbeitung unter Umständen, aber immerhin wäre die Möglichkeit offen.
Deshalb noch einmal meine Bitte: Treten Sie auf das Geschäft ein, und stimmen Sie dem Antrag der Kommission gemäss Fahne zu!

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