Steuererlassgesetz
Zanetti Roberto (S, SO), für die Kommission: Der Bundesrat beantragt mit der Botschaft vom 23. Oktober 2013 und dem vorliegenden Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses, dem Steuererlassgesetz, die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) aufzuheben. Alle Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer sollen künftig von den Kantonen beurteilt werden. Jetzt ist es so, dass Erlassgesuche für die direkte Bundessteuer bis zum Betrag von 25 000 Franken durch die Kantone und Gesuche für über 25 000 Franken durch die EEK behandelt werden.
Die Vorlage ist Teil der Bestrebungen des Eidgenössischen Finanzdepartementes, das Steuersystem zu vereinfachen. Die Kantone sollen neu die Kompetenz zur Beurteilung aller Erlassgesuche erhalten. Damit soll die EEK aufgehoben werden können. Die Kantone bestimmen die für den Erlass der direkten Bundessteuer zuständige kantonale Behörde. Die steuerpflichtige Person kann gegen den Entscheid der kantonalen Behörde über den Erlass der direkten Bundessteuer die gleichen Rechtsmittel ergreifen wie gegen den Entscheid über den Erlass der kantonalen Einkommens- und Gewinnsteuer. Die gleichen Rechtsmittel stehen auch der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu.
Damit in Grundsatzfragen eine schweizweit einheitliche Rechtsprechung gewährleistet ist, kann neu das Bundesgericht letztinstanzlich Erlassfälle beurteilen. Dies allerdings nur, wenn es sich um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung oder aus anderen Gründen um einen besonders bedeutenden Fall handelt. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird schliesslich auch zum Anlass genommen, gewisse Bestimmungen des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden formell an das im Obligationenrecht revidierte Rechnungslegungsrecht anzupassen. Die Vorlage hat weder auf den Bund noch auf die Kantone und Gemeinden nennenswerte finanzielle oder personelle Auswirkungen. Die Vorlage ist auch im Anhörungsverfahren auf ein insgesamt positives Echo gestossen und wird insbesondere von den Kantonen, vom Bundesgericht und sogar vom Präsidenten und Vizepräsidenten der abzuschaffenden EEK grundsätzlich begrüsst.
Der Nationalrat hat auf Antrag seiner einstimmigen Kommission am 11. März 2014 dem Gesetz bei 2 Enthaltungen einstimmig zugestimmt. Dies notabene ohne jegliche Diskussion. Das Geschäft wurde nämlich in der Kategorie V, schriftliches Verfahren, behandelt.
Nach der gestrigen Behandlung eines Geschäftes, das im Nationalrat ebenfalls diskussionslos und einstimmig verabschiedet worden ist, weiss ich nicht, ob das ein gutes Omen ist. Immerhin schlägt Ihnen die vorberatende Kommission unseres Rates ebenfalls einstimmig und ohne Enthaltungen Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates vor. Ich hoffe, dass wir ebenso schnell und schmerzlos entscheiden können wie der Nationalrat. Das ist eines der wenigen Geschäfte, bei dem die ständerätlichen Verhandlungen länger dauern als die nationalrätlichen. Allein schon mit meinem Votum ist das Zeitbudget überschritten worden.