Motion Galladé Chantal. NSA-Affäre.
Der Sprecher der Kommissionsmehrheit hat den Auftrag, wie er im Motionstext definiert worden ist, selbstverständlich wie immer korrekt vorgetragen. Damit man es richtig versteht: Das ist nicht ein Einzelauftrag an den Bundesrat, sondern gewissermassen ein Dauerauftrag. Das versteht der Bundesrat auch so. In der Stellungnahme schreibt er nämlich: „Der Bundesrat versteht das Anliegen der Motionärin in dem Sinne, dass er seine Bemühungen zur Stärkung des Datenschutzes gegenüber den USA fortsetzen und die Entwicklungen auf europäischer Ebene mit Aufmerksamkeit verfolgen wird.“
Wenn Sie jetzt diese Motion ablehnen, dann ist das meines Erachtens nicht bloss ein falsches Signal, sondern eine falsche Botschaft, und zwar sowohl an den Bundesrat wie auch an die staunende Öffentlichkeit! Was soll also jetzt der Bundesrat daraus schliessen? Was bedeutet es, wenn er jetzt sagt, er wolle das weiterhin verfolgen? Bedeutet das Übungsabbruch, wird also der Auftrag gewissermassen storniert? Oder ist es eine Aufforderung zu einer Geschäftsführung ohne Auftrag? Das ist ja auch irgendein Konstrukt, das es gibt.
Ich gehe vertrauensvoll davon aus, dass der Bundesrat da seine richtigen Schlüsse ziehen und den Beschluss zur Motion wahrscheinlich gemäss der zweiten Variante als Aufforderung zur Geschäftsführung ohne Auftrag interpretieren wird.
Aber wie würde da die Öffentlichkeit staunen! Das würde heissen, dass sich der Bundesrat jetzt bei den USA nicht mehr dafür einsetzen muss, dass der Datenschutz hochgehalten wird, dass er nicht mehr beobachten muss, was in Europa läuft, obwohl dort einiges im Fluss ist. Ich sage Ihnen: Das wäre eine fatale Botschaft mit Blick auf künftige Gesetzesrevisionen! Ich bin da einfach nicht allzu optimistisch: Wenn wir derart leichtfertig mit diesen schwierigen Fragestellungen umgehen, wird sich das spätestens dann rächen, wenn wir dem Nachrichtendienstgesetz oder allenfalls dem Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in einer Referendumsabstimmung zum Durchbruch verhelfen wollen.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion anzunehmen. Dann passiert tatsächlich nicht wahnsinnig viel. Aber wenn wir sie ablehnen, könnte ein kommunikativer Kollateralschaden entstehen, den wir alle hier im Saal nicht wollen. Weil Sie sich deswegen nicht allzu sehr verbiegen müssen, bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen. Damit erteilen Sie dem Bundesrat auch weiterhin den Auftrag, den er mit seinem Antrag auf Gutheissung der Motion ja bereits angenommen hat.