Postulat Zanetti Roberto. Reduktion des Mindestrückzahlungsbetrages gemäss Wohneigentumsförderungsverordnung

Das Geschäft ist einfacher als sein Titel, und das Geschäft ist auch leichtere Kost als das vorangegangene.
Worum geht es? Sie wissen, gestützt auf das Wohneigentumsförderungsgesetz können Sie Geld aus der beruflichen Vorsorge herausnehmen und als Eigenkapital für die Finanzierung von Wohneigentum einschiessen. Das ist an sich eine erfreuliche Sache, es hat aber die Nebenwirkung, dass der Vorsorgeschutz geschmälert wird. Deshalb sind wir alle daran interessiert, dass diese Vorsorgegelder möglichst einfach und schnell zurückbezahlt werden können.
Die Frage wird in der Wohneigentumsförderungsverordnung geregelt, die besagt: Der Mindestrückzahlungsbetrag ist 20 000 Franken. 20 000 Franken, das ist für viele Menschen eine rechte Stange Geld. Man muss über längere Zeit sparen, um dieses Geld zusammenzubringen, und während dieser Zeit gibt es natürlich Verlockungen, das Geld anderweitig auszugeben: Das Auto steigt aus, der Besuch der Fussball-WM in Brasilien wäre möglich. Das heisst, die Möglichkeit, dass dieses Geld dann plötzlich doch nicht für das Zurückzahlen der Vorsorgegelder gebraucht werden, ist relativ gross. Deshalb die Idee, die mir ein Versicherter unterbreitet hat, den Mindestrückzahlungsbetrag zu reduzieren, das heisst, die Möglichkeit der Rückzahlung und Wiederherstellung des Vorsorgeschutzes zu beschleunigen und damit soziale Risiken zu minimieren.
Ich schlage das in Form eines Postulates vor, möglichst offen formuliert. Der Bundesrat hat freie Hand, die Frage zu prüfen, ob es allenfalls Sinn macht, einen tieferen oder gar keinen Mindestbetrag festzulegen oder diese Frage den Vorsorgeeinrichtungen zu überlassen. Der Bundesrat hat also die volle Handlungsmöglichkeit. Ich bin froh, dass er die Idee aufgenommen hat und als prüfenswert ansieht. Ich bin ebenfalls froh, dass aus der Mitte des Rates kein Antrag auf Ablehnung gestellt worden ist. So kann ich mich einerseits beim Bundesrat für die wohlwollende Entgegennahme bedanken und andererseits bei den Mitgliedern für ihr Ausharren, und ich kann meinen Kolleginnen und Kollegen und insbesondere dem Bundesrat ein fröhliches und sonniges Wochenende wünschen.

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