Energie- statt Mehrwertsteuer. Volksinitiative

„Ich äussere mich jetzt bloss zum Rückweisungsantrag: In der Kommission wurde der Antrag auf Formulierung eines direkten Gegenentwurfes in der Form eines neuen Artikels 89a, Energielenkungsabgabe, mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Ablehnung wurde nicht nur, aber insbesondere mit dem engen Terminplan begründet. Eine fundierte und seriöse Prüfung der Folgen eines allfälligen Gegenvorschlages wäre nach Meinung der Kommissionsmehrheit nicht oder nicht in ausreichendem Masse möglich gewesen.
So hat denn auch der Bundesrat darauf verzichtet, der Initiative das von ihm vorgesehene Lenkungssystem mit Energieabgabe als direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Nach Meinung des Bundesrates hätte dafür das Prüf- und Konsultationsverfahren deutlich beschleunigt werden müssen, was eine gründliche Untersuchung der komplexen ökonomischen und rechtlichen Fragestellungen praktisch verunmöglicht hätte; dies notabene bei einem deutlichen Zeitvorsprung gegenüber der Behandlung eines allfälligen Gegenvorschlages in der Kommission und in unserem Rat.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit um Ablehnung des Minderheitsantrages.“

___________________

Für die Kommission: „Die Volksinitiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ verlangt die Einführung einer Steuer auf die Einfuhr und inländische Erzeugung von nichterneuerbaren Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kohle oder Uran. Zur Vermeidung wesentlicher Wettbewerbsverzerrungen soll die Besteuerung grauer Energie ermöglicht werden. Aus demselben Grund – die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen – und zur Vereinfachung der Steuererhebung sollen Ausnahmen von einer vollständigen Besteuerung möglich sein. Für die einzelnen Energieträger sollen aufgrund ihrer ökologischen Gesamtbilanz unterschiedliche Steuersätze festgelegt werden können, wobei der Steuersatz so festzulegen sei, dass der Steuerertrag einem festen Prozentsatz des Bruttoinlandprodukts entspricht. Die steuerliche Mehrbelastung des Energieverbrauchs soll durch die Abschaffung der Mehrwertsteuer kompensiert werden. Das heisst also, dass der Steuerertrag der Energiesteuer dem durchschnittlichen Ertrag der Mehrwertsteuer in den letzten fünf Jahren vor ihrer Aufhebung entsprechen soll. Mit diesen Forderungen wollen die Initiantinnen und Initianten die Energieeffizienz erhöhen, erneuerbare Energien fördern, den Ausstoss von CO2-Emissionen reduzieren und zu einem klima- und wirtschaftsverträglichen Ausstieg aus der Kernenergie beitragen. 
Die Volksinitiative wurde am 17. Dezember 2012 in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eingereicht. Sie ist mit 108 018 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 20. November 2013, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen; wir haben die Begründung in den wesentlichen Punkten soeben von der Frau Bundesrätin gehört. Die Bundesversammlung hat nach Artikel 100 des Parlamentsgesetzes innert 30 Monaten nach der Einreichung, das heisst bis zum 17. Juni 2015, über die Abstimmungsempfehlung zu entscheiden; fasst ein Rat den Beschluss zu einem Gegenentwurf, kann die Behandlungsfrist um ein Jahr, also bis zum 17. Juni 2016 verlängert werden; das wäre genau heute in einem bzw. in zwei Jahren. 
Herr Kollege Engler hat erwähnt, was im Moment auf diesem Gebiet auch noch in der Pipeline ist. Es sind dies diverse Geschäfte, die zurzeit oder dereinst in der UREK und in der WAK behandelt werden oder bald zu behandeln sein werden: Da haben wir erstens das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050. 
<pd_text style=“color: rgb(0, 0, 0); font-family: Arial, Helvetica; font-size: small;“>Das hängt damit zusammen, dass der Entscheid zum Atomausstieg sowie weitere tiefgreifende Veränderungen insbesondere im internationalen Energieumfeld bedingen, einen sukzessiven Umbau des schweizerischen Energiesystems bis ins Jahr 2050 vorzunehmen. Hierfür hat der Bundesrat die Energiestrategie 2050 erarbeitet. In einem ersten Massnahmenpaket geht es insbesondere um den Ausbau erneuerbarer Energien und um die Senkung des Energieverbrauchs. Das Paket soll der Atomausstiegs-Initiative als indirekter Gegenvorschlag entgegengestellt werden. Das Paket wird zurzeit in der UREK-NR als Kommission des Erstrates beraten; im Nationalrat wird es frühestens in der Herbstsession, wahrscheinlich sogar erst in der Wintersession 2014 behandelt werden. Dann haben wir zweitens das zweite Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050. Dieses befasst sich mit der ökologischen Steuerreform. Zu diesem Zweck hat die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) einen Grundlagenbericht mit dem Titel „Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem. Varianten eines Energielenkungssystems“ verfasst. Dieser Bericht war Ende letzten Jahres in der Anhörung. Die EFV rechnet damit, bis Ende 2014 oder Anfang 2015 eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet zu haben. Die Botschaft zum zweiten Massnahmenpaket wird voraussichtlich nicht vor 2016 vom Bundesrat verabschiedet werden – dazu kann allenfalls Frau Bundesrätin Angaben machen. Drittens haben wir in der WAK-SR diverse Vorstösse hängig im Bereich steuerliche Erleichterungen bei energetischen Gebäudesanierungen. Es sind insgesamt vier Vorstösse hängig. Die Kommission hat anlässlich ihrer Sitzung von Mitte Oktober 2013 beschlossen, die Geschäfte zu sistieren, bis die UREK-SR zur Beratung des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 zum Thema Gebäudesanierung vorgerückt ist. Viertens haben wir eine Volksinitiative „für eine sichere und wirtschaftliche Stromversorgung (Stromeffizienz-Initiative)“ vorliegen. Die Initiative fordert substanzielle Verbesserungen der Stromeffizienz. Obwohl der Bundesrat die wachsende Bedeutung der Stromeffizienz anerkennt, lehnt er die Initiative ab, da sie im Gegensatz zur Energiestrategie 2050 zu einseitig auf den Energieträger Strom fokussiert. Diese Initiative ist Ende März 2014 von der UREK-NR als Kommission des Erstrates behandelt worden. Die UREK-NR wird die Beratung der Initiative in Koordination mit der Vorlage zur Energiestrategie 2050 wieder aufnehmen. 
<pd_text style=“color: rgb(0, 0, 0); font-family: Arial, Helvetica; font-size: small;“>Schliesslich haben wir die Volksinitiative „für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)“ und den entsprechenden Gegenvorschlag. Diese Initiative will die Grundlage für eine Wirtschaft schaffen, die das Potenzial der natürlichen Ressourcen nicht beeinträchtigt. Der Bundesrat teilt dieses Anliegen, erachtet die Initiative aber als nicht umsetzbar. Er schlägt als indirekten Gegenvorschlag eine Revision des Umweltschutzgesetzes mit konkret fassbaren und umsetzbaren Massnahmen vor. Die Initiative ist im April in unserer UREK als Kommission des Erstrates behandelt worden. In der ersten Runde wurden das Initiativkomitee angehört und der Gegenvorschlag vorgestellt. Die weitere Behandlung der Initiative steht noch aus. 
Sie sehen also: Die vorliegende Initiative „Energie- statt Mehrwertsteuer“ bildet ein weiteres Element in einer sich im Umbruch befindenden, äusserst vernetzten energiepolitischen Landschaft. Die vielfältigen energiepolitischen Aktivitäten auf verschiedenen Ebenen lassen erahnen, wie schwierig eine synchrone und koordinierte Behandlung der vorliegenden Initiative mit anderen Projekten sein dürfte. So weit zum energiepolitischen Umfeld dieser Initiative. 
Anlässlich unserer Kommissionssitzung vom 27. März dieses Jahres sind Vertreter der Initianten angehört werden. Dabei wurden von ihrer Seite insbesondere folgende positiven volkswirtschaftlichen Effekte der Initiative erwähnt – ich wiederhole also jetzt die Argumente der Vertreter des Initiativkomitees: Mit dem heutigen System besteuern wir eigentlich Wertschöpfung und somit letztlich Arbeit. Mit einem Wechsel zur Besteuerung von Energie wird es zu einem Rückgang des Energieverbrauchs und zu einer Zunahme der Beschäftigung kommen. Ausserdem kann die Auslandabhängigkeit der Energieversorgung der Schweiz stark reduziert werden, wenn wir vermehrt auf erneuerbare Energie setzen und die nichterneuerbare Energie, die fast vollumfänglich aus dem Ausland importiert wird, besteuern. Damit wird die Produktion von erneuerbarer Energie in der Schweiz gefördert, wobei aktuelle Produktionsformen wie die einheimische Wasserkraft wieder an Wettbewerbsfähigkeit gewinnen. Durch eine ökologische Steuerreform kommt es auch zu positiven Anreizen für Investitionen in die Energieeffizienz und in die erneuerbare Energie, was der Schweizer Wirtschaft und insbesondere dem Schweizer Forschungsstandort neue Chancen eröffnet. 
<pd_text style=“color: rgb(0, 0, 0); font-family: Arial, Helvetica; font-size: small;“>Schliesslich wurde vonseiten der Initianten erwähnt, dass im Jahr 2020 bei der Inkraftsetzung der Initiative mit einer Benzinpreiserhöhung von rund Fr. 1.20 zu rechnen sei. Bis im Jahr 2050 sei mit einem Zuschlag von rund 4 Franken zu rechnen. Dabei sei allerdings der Wegfall der Mehrwertsteuer in Betracht zu ziehen, was nebst den finanziellen Entlastungen auch eine wirkungsvolle Bürokratieabbauübung wäre. 
Im Rahmen der Diskussion in der Fragerunde wurde vonseiten der Initianten mehrmals betont, dass man nicht stur an der Initiative festhalten wolle; das hat uns Kollege Stadler auch dargelegt. Man sei sehr offen und gesprächsbereit für andere Modelle mit ähnlicher Stossrichtung. Falls ein valabler Gegenentwurf erarbeitet oder eine Synchronisierung mit hängigen parlamentarischen Vorstössen möglich wäre, sei man gar zum Rückzug der Initiative bereit. 
Die Diskussionen in der WAK zeigten, dass die Initiative auf sehr viel Sympathie gestossen ist. Die Zielsetzungen der Initiative fanden eigentlich alle in der WAK durchaus sympathisch, und ich glaube, aus der Botschaft des Bundesrates ist eine ähnlich wohlwollende Haltung zu spüren. 
Der Weg zum Ziel erscheint der Kommission allerdings mit zu vielen Unwägbarkeiten gepflastert. Schliesslich müsste bei Annahme der Initiative die ergiebigste und stabilste Einnahmequelle des Bundes, nämlich die Mehrwertsteuer, gestrichen werden. Das macht zurzeit immerhin den Betrag von rund 22 Milliarden Franken pro Jahr aus. Würde die Initiative die gewollte Wirkung erzielen, nämlich dass weniger nicht erneuerbare Energie verbraucht wird, fielen auch die entsprechenden Energiesteuererträge weg. Der Staat würde durch den neuen Meccano nach und nach sein Steuersubstrat verlieren. Um nicht auszubluten und um der Vorgabe der Initiative von einem Ertrag in der Höhe eines definierten festen Prozentsatzes des BIP zu genügen, müsste sich der Energiesteuersatz umgekehrt proportional zum Verbrauch nicht erneuerbarer Energie verändern. Das würde heissen: weniger Verbrauch gleich höherer Energiesteuersatz. In die Ökonomensprache übersetzt, hiesse das in letzter Konsequenz: Ceteris paribus nähert sich der Verbrauch nicht erneuerbarer Energie in einer asymptotischen Kurve – an so viel aus dem Mathematikunterricht erinnere ich mich noch – der Zahl null an, im Gegenzug nähert sich der Preis einer Kilowattstunde nicht erneuerbarer Primärenergie ebenfalls in einer asymptotischen Kurve 22 Milliarden Franken an. 
<pd_text style=“color: rgb(0, 0, 0); font-family: Arial, Helvetica; font-size: small;“>Das mag abenteuerlich klingen, aber in einem statischen, ökonomischen, theoretischen Modell sähe es so aus. So schreibt denn auch Ecoplan in einem Kurzbericht zuhanden der Eidgenössischen Finanzverwaltung, die Initiative führe noch vor dem Jahr 2035 „zu einem weitgehenden Ersatz der fossilen Energieträger und damit einer fast vollständigen Dekarbonisierung“. Und weiter: „Damit würde das gesamte Steuersubstrat wegfallen.“ 
Diese fiskalischen Unwägbarkeiten, verbunden mit unabsehbaren wirtschaftlichen und arbeitsplatzmässigen Folgen, haben die Kommission heftig irritiert und haben sie dazu bewogen, Ihnen mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit die Ablehnungsempfehlung an Volk und Stände zu beantragen. Ich wiederhole: 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Ablehnungsempfehlung an Volk und Stände. „

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert