Motion Zanetti Roberto. Berücksichtigung übermässiger Vergütungen bei der steuerrechtlichen Behandlung von Verlustvorträgen

Sie wissen, dass Verluste aus Vorjahren vorgetragen werden können und so Gewinne steuerlich gewissermassen neutralisiert werden können. Wenn höhere Gewinne erzielt werden, kann die Tilgung der Verlustvorträge schneller erfolgen. Damit kann die steuerliche Erfassung von Gewinnen ebenfalls beschleunigt werden. Wenn nun steuerfreie Gewinne infolge Verlustvorträgen gleichzeitig mit überrissenen Bonizahlungen erfolgen, verletzt das schlicht und einfach mein Gerechtigkeitsgefühl. Ich finde es stossend, wenn eine Firma Milliardengewinne ausweist, ebenso Milliardenboni auszahlt und aufgrund dieser Verlustvortragsmechanik keinen Rappen Steuern bezahlt. Das finde ich – und mit mir wohl auch andere Steuerpflichtige – stossend.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion und weist auf verschiedene Beispiele hin, die im Zusammenhang mit der Abzocker-Initiative diskutiert worden sind. Ich widerspreche Ihnen nicht gerne, Frau Bundesrätin, aber in diesem Fall finde ich den Verweis auf diese Beispiele nicht ganz zutreffend. Damals ging es um irgendeinen moralischen Positionsbezug bei allzu überrissenen Vergütungen. Die Initiantinnen und Initianten der Abzocker-Initiative hatten nie einen staatlichen Einfluss auf die Lohnfestsetzung im Visier, sondern die wollten einfach die Eigentumsrechte der Eigentümer stärken. Zum Eigentumsrecht eines Eigentümers gehört auch das Recht, sich von seinen Managern ausplündern zu lassen.
Hier geht es darum, den Staat quasi vor missbräuchlichen Bonizahlungen zu schützen. Wenn im Zusammenhang mit der Abzocker-Initiative gewisse Vorkehrungen zur Minimierung der überrissenen Bezüge diskutiert worden sind, handelt es sich eher um eine fiskalische Moralkeule des Staates. Wenn bei dieser Verlustvortragsgeschichte interveniert wird, dann ist es für mich gewissermassen ein fiskalisches Notwehrrecht des Staates. Deshalb bin ich der Meinung, dass die Behandlung dieser Motion argumentativ von der seinerzeitigen Diskussionen zur Bonibesteuerung oder was da sonst alles in der Landschaft herumschwirrte, getrennt werden müsste. Für mich ist es schlicht und einfach eine Frage der Gerechtigkeit und irgendwo auch des Steuerfriedens. Wenn Milliardengewinne nicht versteuert werden und gleichzeitig Milliardenboni ausgerichtet werden können, ärgert das die Leute, und es ist nicht besonders motivierend für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Deshalb bitte ich Sie – und dies ausnahmsweise entgegen dem Antrag des Bundesrates -, die Motion anzunehmen.

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