Ökologische Steuerreform. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 06.3190

Ich kann versuchen, es möglichst kurz zu machen. Die Motion 06.3190, „Ökologische Steuerreform“, wurde am 8. Mai 2006 eingereicht und am 21. März 2007 im Nationalrat gegen den Antrag des Bundesrates mit 90 zu 86 Stimmen angenommen. Sie beauftragte den Bundesrat im Wesentlichen, „den eidgenössischen Räten so bald wie möglich eine Vorlage für die Einführung einer ökologischen Steuerreform zu unterbreiten“.
Die UREK unseres Rates empfahl dem Ständerat am 20. April 2009 einen abgeänderten Wortlaut zur Annahme: „Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die Wirksamkeit bestehender Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie eine Vorlage zu unterbreiten, welche diese Rahmenbedingungen verbessert.“ Der Ständerat stimmte der so abgeänderten Motion am 27. Mai 2009 zu. Darauf beantragte die UREK-NR dem Nationalrat mit 12 zu 10 Stimmen die Ablehnung der abgeänderten Motion, aber der Nationalrat stimmte der abgeänderten Motion am 15. März 2010, entgegen der Empfehlung seiner Kommission, mit 90 zu 87 Stimmen knapp zu.
Gestützt auf diese Motion hat der Bundesrat am 14. Juni 2013 den von der Motion verlangten Bericht verabschiedet und gleichzeitig die Abschreibung der Motion beantragt. Der Bericht zeigt auf, dass „im bestehenden Steuer- und Subventionssystem des Bundes ein ökologisches Optimierungspotenzial vorhanden ist“ und dass verschiedene Korrekturmassnahmen bereits eingeleitet oder geplant bzw. geprüft und verworfen worden sind. Ich gehe nicht ins Detail, aber ich erwähne die Agrarpolitik, den Fahrkostenabzug im Rahmen von Fabi, den Einbezug der Luftfahrt ins CO2-Emissionshandelssystem und, und, und.
Auf die von der Motion verlangte Sammelvorlage will der Bundesrat aus zwei Gründen verzichten: „Neben den bereits beschlossenen oder geplanten Massnahmen ist das verbleibende Verbesserungspotenzial gering. Ausserdem ist er der Ansicht, dass die Fehlanreize im Rahmen separater Vorlagen zielgerichteter angegangen werden können, weil dies die Abstimmung mit anderen Reformen in den entsprechenden Politikfeldern erlaubt.“ Schliesslich appelliert der Bundesrat an uns, bei neuen Projekten darauf zu achten, dass keine neuen unerwünschten ökologischen Nebenwirkungen erzeugt werden. Mit diesen Bemerkungen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die vorliegende Motion 06.3190 als erledigt abgeschrieben werden kann.
Die WAK-SR teilt die Beurteilung des Bundesrates und beantragt Ihnen ebenfalls die Abschreibung der Motion, und das einstimmig und ohne Enthaltungen.

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