Roberto Zanetti beantwortet Fragen zu wichtigen Themen der Session
Die zweite Gotthardröhre steht auch in dieser Session auf der Traktandenliste. Sind sie für deren Bau?
Nein. Im Gesetz soll zwar festgeschrieben werden, dass die Kapazität nicht erweitert und pro Röhre nur eine Fahrspur betrieben werden darf. Wenn die zweite Röhre dereinst aber gebaut wäre, würde sie früher oder später sicher auch doppelspurig betrieben werden. Das würde eine zusätzliche Verkehrsflut auslösen. Dies wäre insbesondere für das Urnerland und das Tessin eine Zumutung und der Alpenschutzartikel in der Bundesverfassung wäre verletzt.
Neben allen privaten Haushalten sollen auch Unternehmen, die über 500000 Franken Umsatz machen, Radio- und TV-Gebühren bezahlen. Ist das sinnvoll?
Ja. Aufgrund der technischen Entwicklung ist der Systemwechsel bei den Radio-und Empfangsgebühren zwar unschön aber unvermeidlich. Und wenn schon jeder Haushalt zahlungspflichtig ist, sollen auch grössere Unternehmen ihren Beitrag leisten. Mit der Festlegung der Mindestumsatzgrenze auf 500’000 Franken wären im übrigen rund 70 Prozent aller Unternehmen von der Abgabe befreit. Damit will man Klein- und Familienbetriebe schonen. Das ist gut so.
Zur Diskussion steht die Erbschaftssteuerinitiative, die Geld für Kantone und AHV eintreiben will. Nützt oder schadet die Initiative dem normalen Bürger?
Bei einem Freibetrag von 2 Millionen Franken und zusätzlichen Ermässigungen bei Unternehmen und Landwirtschaftsbetrieben wären nur ganz wenige, grosse Erbschaften von der Steuer betroffen. Von einer starken AHV (rund 2 Milliarden Franken) und finanzkräftigen Kantonen (rund 1 Miliarde Franken) profitieren alle! Es erscheint deshalb nichts als gerecht, wenn neben Löhnen und Lottogewinnen auch spektakulär hohe Erbschaften moderat besteuert werden