Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen. Volksinitiative
Roberto Zanetti in der Herbstsession 2014 für die Kommission: Wenn der Grundsatz gilt, dass eine Plenumsdebatte nicht länger dauern soll als eine Kommissionsdebatte, dann wird das nicht eine so wilde Sache sein, wie der Präsident befürchtet: In der vorberatende Kommission sind wir eigentlich relativ schnell zu den entsprechenden Schlüssen gekommen.
Ich führe aus, wie sich die Ausgangslage präsentiert: Die Volksinitiative 13.084 mit dem Titel „Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ fordert Vergünstigungen für Familien mit Kindern, und zwar durch die Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Dies soll mit der Initiative in der Bundesverfassung entsprechend verankert werden. Die Initiative wurde am 5. November 2012 in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes eingereicht, und sie war mit 118 425 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom Oktober 2013, die Initiative ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen.
Die vorberatende Kommission des Erstrates, also die WAK-NR, hat im Rahmen der Behandlung dieser Initiative Anhörungen mit Vertretern des Initiativkomitees, der Finanzdirektorenkonferenz, der Städtischen Steuerkonferenz und mit Experten aus der Wissenschaft durchgeführt und zusätzlich die Verwaltung beauftragt, eine Liste der bestehenden Entlastungen zugunsten von Familien sowie der dadurch verursachten Mindereinnahmen zu erstellen. Zuletzt ist die vorberatende Kommission des Erstrates zum Schluss gekommen, dass die Initiative nicht zielgerichtet sei, da vor allem besserverdienende Familien profitieren würden. Sie hat deshalb ihrem Rat die Volksinitiative zur Ablehnung empfohlen. Vielleicht ist für den Ständerat noch von Interesse, dass die Finanzdirektorenkonferenz sich im Rahmen der Anhörungen und anderer Stellungnahmen mit grossem Mehr gegen diese Initiative ausgesprochen hat.
Der Nationalrat ist der Empfehlung sowohl des Bundesrates wie auch seiner vorberatenden Kommission gefolgt und hat am 4. Juni dieses Jahres mit 131 zu 39 Stimmen bei 12 Enthaltungen, also mit einem relativ deutlichen Ergebnis beschlossen, die Volksinitiative ohne Gegenentwurf zur zur Ablehnung zu empfehlen. Immerhin hat die WAK-NR gleichzeitig mit diesem Antrag auf Ablehnung ein Kommissionspostulat verabschiedet, nämlich das Postulat 14.3292, „Finanzielle Entlastung von Familien mit Kindern“, das den Bundesrat beauftragt aufzuzeigen, wie Familien mit Kindern zielgerichtet entlastet oder gefördert werden können. Die alternativen Möglichkeiten, die dabei aufgezeigt werden, sollen in Bezug auf Kosten, Nutzen und Zahl der Begünstigten mit den Anliegen der Initiative verglichen werden. Der Nationalrat hat das Postulat ebenfalls am 4. Juni 2014 ohne Gegenstimme angenommen. Auch der Bundesrat hat die Annahme dieses Postulates beantragt und darauf hingewiesen, dass dieses Postulat im Rahmen einer grösseren Übung abgehandelt werden könne, die seit 2012 in der Verwaltung in Abklärung ist und wo gewisse Systemwechsel einmal geprüft werden sollen.
Als dann das Geschäft in unseren Rat kam, hat auch die Finanzkommission unseres Rates einen Mitbericht verfasst. Sie beantragte der vorberatenden Kommission, nämlich der WAK, mit 8 zu 5 Stimmen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Auch sie begründet ihren Antrag u. a. mit den Mindereinnahmen: rund 200 Millionen Franken auf Bundesebene und dann insbesondere rund 760 Millionen für die Kantone. Diese 200 Millionen müssten ja aufgrund der Schuldenbremse anderweitig kompensiert werden, also indem entweder Sparmassnahmen verabschiedet würden oder Mehreinnahmen generiert würden.
Weiter wies die Finanzkommission auch darauf hin, dass vor allem Familien mit höherem Einkommen davon profitieren würden. Die Initiative sei zwar verlockend, da es auf den ersten Blick schwer nachzuvollziehen sei, dass mit der einen Hand Geld gegeben werde, um es dann mit der andern Hand über die Steuern wieder zurückzunehmen. Aber, das war die Befürchtung oder die Einschätzung der Finanzkommission, indem man diese Initiative zur Annahme empfehlen würde, würde man dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht mehr nachkommen, da eben diese Kinderzulagen auch zu einer Verbesserung der Einkommenssituation führten. Im Übrigen seien Familien mit Kindern bereits heute ordentlich entlastet, und zwar sowohl über Steuern als auch im ausserfiskalischen Bereich. Ich denke da an Kinderabzüge, den Betreuungskostenabzug, dann im Rahmen der Familienbesteuerung an Abzüge vom Steuerbetreffnis; im ausserfiskalischen Bereich können Prämienverbilligungen bei den Krankenkassen, Beiträge an ausserfamiliäre Betreuungskosten – und, und, und – genannt werden.
Die ebenfalls zum Mitbericht eingeladene WBK hat auf einen Mitbericht verzichtet, da dieser erst nach Behandlung des Geschäfts in der WAK-SR eingegangen wäre. Aber aufgrund der kurzen Diskussion in der WBK kann davon ausgegangen werden, dass ein allfälliger Entscheid wohl nicht wesentlich anders ausgefallen wäre als in der ebenfalls mitberichtenden Finanzkommission.
Schliesslich ist dann das Geschäft am 30. Juni in die WAK gekommen. Dabei ist insbesondere die sehr selektive Wirkung der Initiative in den Diskussionen erwähnt worden. Bezüglich der Bundessteuern würde rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern nicht von der Initiative profitieren, und zwar weil sie schlicht und einfach keine Bundessteuer bezahlt. Und die andere Hälfte, die also von der Initiative betroffen wäre, würde direkt proportional begünstigt. Das heisst, je höher das Einkommen, umso höher wäre frankenmässig die Entlastung. Das hat mit der Progressionssystematik in unserem Steuersystem zu tun.
Das wäre also anders, als wir es sonst gewohnt sind, nämlich eine progressive Belastung. Das hätte zu einer degressiven Wirkung geführt. Vonseiten der Frau Bundesrätin wurde ausgeführt, dass bis zu einem Einkommen von 90 000 bis 100 000 Franken eine nur vernachlässigbare Wirkung erzielt würde; bezüglich der Bundessteuer gäbe es praktisch keine Wirkung, und bei den Kantonen je nach Ausgestaltung und Tarif eher geringe Auswirkungen, also Auswirkungen, die für Familien mit Kindern mit einem Einkommen bis zur genannten Grössenordnung nicht allzu scharf ausfallen. Die Argumentationslinien in der WAK-SR ähnelten den Argumenten in der Botschaft, in der nationalrätlichen Debatte und in der Debatte der Finanzkommission unseres Rates. Deshalb beantragt Ihnen die WAK – bei 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung -, die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Wenn man die Diskussion in einem Satz zusammenfassen will, dann würde der etwa wie folgt lauten – ich muss zu meiner Schande gestehen, dass dieser Satz nicht von mir ist, ich bedauere das, weil er in fast gar poetischer Schönheit aussagt, welches der Punkt ist. In der Finanzkommission ist der Satz gefallen: „Ich würde dieses Geld eher für die kinderreichen Familien einsetzen und nicht für die Kinder reicher Familien.“ Wenn man ihn liest, versteht man den Satz aufgrund der Gross- und Kleinschreibung sowie der Zusammen- und Getrenntschreibung. Dann erschliesst sich einem die sprachliche Schönheit dieses Satzes. Er zeigt das Problem auf: Wir würden tatsächlich gewisse Steuerpflichtige begünstigen, aber nicht unbedingt diejenigen, die es am nötigsten hätten. Um wiederum mit einem Bild zu schliessen: Man kann der Initiative nicht den Gebrauch der Giesskanne vorwerfen, sondern es würde eher mit dem Gartenschlauch in den Swimmingpool gespritzt, also dorthin, wo es schlicht und einfach nicht nötig ist.
Deshalb noch einmal: Bei 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt Ihnen die WAK, Volk und Ständen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Einfach zur Klarstellung des Unterschiedes zwischen Mehrheits- und Minderheitsvoten: Kollege Bischof hat vom steuerbaren Einkommen gesprochen, ich habe vom Einkommen gesprochen und das Erwerbseinkommen gemeint. Das hat mathematisch halt schon unterschiedliche Folgen. Damit das einfach klar wird: Wir sehen die Welt nicht immer durch die gleiche Brille. Immerhin sind wir uns aber in der Mathematik einig: zwei und zwei gibt vier, weder weniger noch mehr. Einfach damit das geklärt ist.
Dann ist die Bemerkung gefallen, dass bei Mittelstandshaushalten die prozentuale Wirkung nicht vernachlässigt werden könne. Es ist von den Minderheitsvertretern zum Teil erwähnt worden, dass man mit Prozenten an der Ladenkasse halt keine hohen Sprünge macht; da bezahlt man mit Franken und Rappen.
Dann gewissermassen zum Vertreter des Schwesterkantons von Solothurn – die Freiburger Farben sind ja Schwarz und Weiss, unsere Rot und Weiss -: Wenn Kollege Schwaller sagt, in Freiburg sage man, das Bessere sei der Feind des Guten, dann muss ich sagen, dass es bei uns genau umgekehrt heisst: Das Gute ist der Feind des Besseren. Man kann, wenn man optimistisch ist, ja sagen, diese Initiative meine es wirklich gut, aber verhindere unter Umständen Besseres. Das sage ich zur Ehrenrettung der Kommissionsmehrheit. Wir sind auch familienfreundlich, wir sind kinderfreundlich. Wir versprechen uns aber etwas von der Machbarkeitsstudie, die der Bundesrat in Aussicht gestellt hat und die den Titel „Übergang zum System der objektiven Leistungsfähigkeit“ trägt. Wenn dort wirklich gute neue Lösungen kommen, dann können der Kanton Freiburg und der Kanton Solothurn wieder schwesterlich vereint am gleichen Strick in die gleiche Richtung ziehen.
Ich wollte das einfach gesagt haben, damit nicht der Eindruck entsteht, die Mehrheit der Kommission sei nicht familienfreundlich. Das sind wir selbstverständlich, aber wir sehen eben bessere Lösungen und nicht bloss gute Lösungen.