Polizei soll ohne Blaulicht und Sirene auf die Jagd
Das Strassenverkehrsgesetz fordert Sanität, Feuerwehr und Polizei zum Einsatz von Warnsignalen bei «dringlichen Dienstfahrten» auf. So dürfen Einbrecher und Raser nur mit Sirene und Blaulicht verfolgt werden.
Der Ständerat verabschiedetedie Motion des Solothurner SP-Ständerats Roberto Zanetti zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes für Blaulichtorganisationen einstimmig an den Nationalrat.
Auch der Bundesrat empfiehlt sie zur Annahme. Laut Zanetti, der den Verband der kantonalen Polizeibeamten in Solothurn präsidiert, ist der Einsatz von Warnsignalen nicht in allen Fällen sinnvoll. Wenn es darum gehe, einen Einbrecher in flagranti zu stellen oder bei einem Raser eine Nachfahrmessung zu machen, gleiche der Einsatz von Blaulicht und Sirene einem Selbstboykott. Kriminelle seien gewarnt und dadurch viel schwerer zu fassen. Deswegen will Zanettidie Klausel über den Einsatz von Warnsignalen aus dem Gesetzestext gestrichen haben. Würde man es beim jetzigen Wortlaut belassen, wäre im schlimmsten Falle sogar ein Ausweisentzug beim Fahrer der Blaulichtorganisationen möglich.
Sicherheit im Strassenverkehr
Erst im September wurde eine Aargauer Kantonspolizistin vom Bundesgericht wegen Raserei verurteilt. Die Polizistin hatte vor drei Jahren in Leibstadt mit einem zivilen Dienstauto einen Raser verfolgt. Die Radarfalle gab 110 Stundenkilometer an, erlaubt gewesen wären 50 km/h. Das Bundesgericht setzte die Strafe bei 30 Tagessätzen à 110 Franken plus einer Busse von 750 Franken an.
Das Strafmass erfolgte aber noch nicht nach «Via sicura», das seit 2013 in Kraft ist. Das Gesetzespaket soll für mehr Sicherheit im Strassenverkehr sorgen und Raser härter bestrafen. Unter «Via sicura» hätte die Aargauer Polizistin mit mindestens einem Jahr Gefängnis und zwei Jahren Fahrausweisentzug rechnen müssen.
Roberto Zanettisagt gegenüber der «Nordwestschweiz»: «Die Gesetzesänderung ist kein Freipass für Raserei.» Die Sorgfalt müsse auch in Zukunft über den besondern Verhältnissen einer «dringlichen Dienstfahrt» stehen.
«Besondere Umstände»
Der Aargauer SP-Nationalrat Max Chopard lanciert zurzeit eine ähnliche Motion. Zusätzlich fordert er neben der Lockerung der Warnsignalpflicht aber die Möglichkeit zur milderen Bestrafung für Polizisten. So sollen Tempomessungen aus dem fahrenden Auto und Observationen als «besondere Umstände» gelten, die der Justiz ermöglichen sollen, auf Bestrafung zu verzichten.
Quelle: Solothurner Zeitung vom 9. Dezember 2014