Weiterentwicklung der Armee. Änderung der Rechtsgrundlagen

Zanetti in der Ständeratsdebatte vom 10. März 2015: „Es ist wirklich fast alles gesagt worden, deshalb versuche ich mich kurzzufassen. Zuerst ein Geständnis: Ich habe seinerzeit – ich glaube, es war 1989 – der Armeeabschaffungs-Initiative zugestimmt, und zwar aus Überzeugung. Ich war ein Kind der Armee 61 und habe sehr viel Leerlauf erlebt. Ich war in einer Sinnkrise, und deshalb habe ich dieser Initiative zugestimmt.

Inzwischen, kann ich Ihnen sagen, würde ich das nicht mehr machen. Nicht nur, weil ich mich verändert habe, sondern vor allem, weil sich die Armee verändert hat. Heute sage ich, dass die Armee ein taugliches Instrument zur Wahrung der Sicherheit und zum Schutz der Bevölkerung ist, und zwar darum, weil sie sich eben entwickelt hat. Der Schritt von der Armee 61 zur Weiterentwicklung der Armee ist ein beachtlicher Schritt, er geht in die richtige Richtung. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Von mir aus hätte man auch grössere Schritte und ein bisschen mutigere Schritte machen können. Aber immerhin ist man von den unseligen Panzerschlachten und von Rotland gegen Blauland und von all diesen Scherzen weggekommen. Auch Artilleriegefechte finden nicht mehr statt, und von Flächenbombardements spricht man auch nicht mehr.
Aber damit ich diese Reform nicht allzu sehr kompromittiere und nur rühme, will ich doch auch ein paar Vorbehalte anbringen. Ich hätte es ohne Weiteres gerne auch ein bisschen kleiner und billiger gehabt. Aber Kollege Baumann: Selbstverständlich halte ich mich getreu an die Parlamentsbeschlüsse. Ich habe gar keine Anträge gestellt, und zwar wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit. Aber ursprünglich hat der Bundesrat von 80 000 Armeeangehörigen gesprochen; jetzt sind wir, wenn wir alle zusammenzählen, bei 150 000 oder 155 000. Ich würde sagen: Da hat man die hunderttausender Vorgabe des Parlamentes recht grosszügig interpretiert. Was meine Treue zu den Parlamentsbeschlüssen betrifft: Wie gesagt, ich halte mich daran und stelle keine Anträge, aber man hat das ziemlich grosszügig gemacht.
Zum Betrag: Wie gesagt, ich hätte es gerne ein bisschen günstiger gehabt. Das Parlament hat entschieden, als Demokrat halte ich mich daran. In der Sicherheit durch Kooperation hätte ich mir auch ein bisschen mutigere Stellungnahmen oder Positionierungen vorstellen können. Die internationale Friedensförderung fristet immer noch ein bisschen ein Schattendasein. Auch da hätte man vermutlich weitergehen können. Auf die Assistenzdienste im Innern werden wir ein wachsames Auge halten müssen. Dass in ernsten Situationen die Armee zu Hilfe kommen darf und kommen soll, ist für mich unbestritten. Wir müssen aber aufpassen, dass da nicht Missbrauch betrieben wird. Wenn eine Lawinensituation besteht und ganze Talschaften abgeschnitten sind, ist es selbstverständlich, dass die Armee zu Hilfe eilt. Aber Schneeräumungen über die Pässe sind nicht Sache der Armee, sondern Sache der Kantone. Ähnliche Beispiele könnte man aufzählen; das werden wir im Auge behalten müssen.
Ich bin der Meinung, dass weitere Entwicklungsschritte unvermeidlich sein werden, weil sich die Welt eben auch ändert. Als Fazit aber aus den Diskussionen in der Kommission, die ich im Übrigen auch als sehr produktiv, konstruktiv und auch kollegial empfunden habe, muss ich Folgendes sagen: Damit wir einen nächsten Entwicklungsschritt machen können, muss ein Generationenwechsel, und zwar nicht bei der Generalität, sondern bei den Sicherheitspolitikerinnen und Sicherheitspolitikern stattfinden. Der nächste Schritt einer Weiterentwicklung der Armee weg von der Zivilgesellschaft wäre dann eine „Näherentwicklung“ der Armee hin zur Zivilgesellschaft.
Ich werde mir im Rahmen der Detailberatung noch ein paar Punkte vorbehalten, bei denen ich allenfalls auch Optimierungsvorschläge hätte. Ich mache mir aber keine Illusionen über den Ausgang allfälliger Anträge.
Immerhin als Fazit: Ich beantrage Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten. Wenn im Rahmen der Detailberatung nicht allzu viele Unglücke passieren, werde ich dann auch der bereinigten Vorlage zustimmen, dies unter dem Vorbehalt, dass keine Verrücktheiten passieren.“

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