Auslagerung Steuerdatenbearbeitung
Gem. Art. 2 des DBG (SR 642.11) wird die direkte Bundessteuer unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen veranlagt und bezogen.
In einzelnen Kantonen erfolgt die digitale Aufbereitung der Steuererklärungen durch private Firmen. Namentlich bekannt ist die ausgelagerte digitale Aufbereitung der solothurnischen Steuererklärungen durch eine schweizerische Tochter einer US-amerikanischen Unternehmung. In diesem Zusammenhang ersuchen wir den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Ist der Bund bzw. der Bundesrat im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion über die Veranlagung und den Bezug der Bundessteuer von den Kantonen vorgängig über die geplante Auslagerung der Steuerdatenbearbeitung an Private informiert und zu einer Beurteilung deren Zulässigkeit eingeladen worden.
2. Falls JA: Wie begründet der Bundesrat eine seinerzeitige ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung einer Auslagerung der Bearbeitung höchst sensibler Daten an Private, insbesondere an schweizerische Tochtergesellschaften ausländischer Konzernmütter?
3. Wie beurteilt der Bundesrat eine allfällige seinerzeitige Genehmigung im Lichte der neusten Enthüllungen über Datenlecks, illegalen Datenhandel und den gigantischen Datenhunger insbesondere ausländischer Nachrichtendienste?
4. Hat der Bundesrat Kenntnis über eine angebliche gesetzliche Datenherausgabepflicht US-amerikanischer Unternehmen samt ihren ausländischen Tochtergesellschaften gegenüber US-amerikanischen Nachrichtendiensten?
5. Wie beurteilt der Bundesrat die Handlungsmöglichkeiten schweizerischer Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzernmütter bezüglich der Einhaltung sowohl der schweizerischen als auch der US-amerikanischen Rechtsvorschriften, wenn tatsächlich eine gesetzliche Datenherausgabepflicht für ausländische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Konzernmütter bestehen sollte?
6. Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko, dass auf diesem Weg höchst sensible Daten in falsche Hände geraten könnten?
7. Falls Frage 1. mit NEIN beantwortet wird: Erachtet es der Bund im Nachhinein und unter Berücksichtigung der neusten Entwicklungen und Erkenntnisse als zulässig und vertretbar, wenn höchst sensible Daten durch Private, insbesondere durch schweizerische Tochtergesellschaften ausländischer Konzernmütter bearbeitet werden? Falls JA: Wie begründet er das? Falls NEIN: Was gedenkt er dagegen zu unternehmen?