Finanzmarktinfrastrukturgesetz

Roberto Zanetti im Ständerat zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz

„Sie sehen im bundesrätlichen Entwurf: „Er“ – der Handelsplatz – „trifft wirksame Vorkehrungen, um Störungen in seinem Handelssystem zu vermeiden.“ Die Minderheit möchte das noch präzisieren und spezifizieren. Über die grundsätzliche Problematik herrschte eigentlich in der Kommission Einigkeit. Alle sehen, dass das ein Problem sein kann. Aber die Mehrheit geht davon aus, dass der Hochfrequenzhandel und das algorithmische Handeln eben mitgemeint sind. Das geht auch aus der Botschaft hervor, es geht aus der Diskussion in der Kommission hervor. Ich gehe davon aus, dass Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf das auch noch festhalten wird.
Die Minderheit wollte einfach ganz sicher sein, nach dem Motto „Die Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“. Wenn es schon so gemeint ist, schreiben wir das auch noch ins Gesetz. Wie gesagt, materiell besteht eigentlich keine Differenz. Es ist einfach die Frage, ob wir das noch ausdrücklich im Gesetz haben wollen. Die Mehrheit – die Kommission entschied mit 8 zu 3 Stimmen – findet, es sei nicht nötig, weil es eben mitgemeint ist, die Minderheit Fetz möchte es noch explizit erwähnt haben.
Obwohl ich der Minderheit angehöre, bitte ich Sie, wie es meiner Aufgabe entspricht, der Mehrheit zuzustimmen. Ich werde mich selbst nicht an meine Vorgabe halten, dafür bitte ich Sie um Verständnis.“

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