Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket. Bundesgesetz

Ich will den Antrag meiner Minderheit kurz begründen. Der Präsident hat das zum Teil bereits getan, indem er gesagt hat, so werde Geld von einer Kasse zur andern verschoben. Natürlich geht, aus der Sicht der Finanzministerin, weniger Geld raus. Das ist klar, und das ist aus ihrer Sicht sehr erfreulich. Wenn ich Finanzminister wäre, wovor mich Gott bewahren möge, würde ich mich auch freuen und sagen: „Doch, betriebswirtschaftlich resultieren da für die Bundeskasse netto weniger Ausgaben.“ Aber gesamtgesellschaftlich oder volkswirtschaftlich gesehen ist das, wie wenn Sie im privaten Haushalt Geld aus der Ferienkasse nehmen, um damit die Einkäufe finanzieren zu können. Eine echte Einsparung ist das nicht, deshalb finde ich das wenig sinnvoll.
Das zweite Problem ist, und das finde ich eigentlich fast noch wichtiger, die Verlässlichkeit: Seinerzeit sind bis 2017 diese 2 Prozent vereinbart worden, und ich finde, der Bund sollte sich in Vereinbarungen als verlässlicher Partner zeigen. Ich selber habe eine Festhypothek. Zum Zeitpunkt, als ich diese Festhypothek abschloss, war der Zins ein marktgängiger Zins, mittlerweile hat sich aber der Markt geändert. Ich kann jetzt aber nicht zur Bank gehen und sagen: „Liebe Freunde, die Marktverhältnisse haben sich geändert, jetzt ändert mal meinen Hypothekarzins!“ Feste Vereinbarungen – das ist ja gerade der Witz! – sollen fest sein.
Ich sehe auch ein, dass die AHV durch diese Übung nicht existenziell bedroht wird; ich will da nicht in Panik machen. Aber es ist eben auch kein Befreiungsschlag für die Bundeskasse. In den Waagschalen wird auf beiden Seiten relativ wenig verändert, und ich finde, dass das Ergebnis den Kollateralschaden und den Vertrauensschaden letztlich nicht rechtfertigt. Die Bundeskasse wird nicht saniert, und die AHV kann sagen: „Wir haben doch etwas abgemacht, aber das gilt jetzt nicht mehr!“ Das ist also ein gewisser Vertrauensschaden. Ich glaube, das ist es nicht wert.
Deshalb bitte ich Sie, mit der Minderheit zu stimmen und sich dem Nationalrat anzuschliessen.