Shark finning: Abscheuliches Vorgehen

Zanetti im Ständerat zur Motion „Kein Import von Haifischflossen“ von Oskar Freysinger
„Zwei positive Sachen vorneweg: Es ist erstens zu begrüssen, dass der Bundesrat auf internationaler Ebene und mit verschiedenen Möglichkeiten alles tut, um den Hai zu schützen. Haie sind ja nicht unbedingt Sympathieträger, deshalb ist es bemerkenswert, dass sich der Bundesrat für sie einsetzt. Zweitens war positiv, dass wir uns in der Kommission alle einig waren, dass das „shark-finning“, das die Präsidentin auch erwähnt hat, etwas absolut Abscheuliches ist: Lebenden Tieren werden die Flossen weggeschnitten, und dann werden diese Tiere zurück ins Meer geworfen, wo sie elendiglich verenden – man muss sich das bildlich vorstellen, was das heisst!
Nehmen Sie statt Haifischflossen irgendeinen Rohschinken oder eine Kalbshaxe! Stellen Sie sich vor, man würde dort genau gleich vorgehen. Da wäre absolut klar: Uns allen würden sich die Mägen zusammenziehen, und wir würden alles tun, um das zu verbieten. Immerhin sind wir uns alle einig, dass das eine abscheuliche Sache ist.
Wir sind uns aber nicht einig über den Weg, um solche Praktiken zu verhindern. Ich kann als Privatperson, wenn ich das kritisiere, sagen: Ja gut, ich esse keine Haifischflossen, keine Haifischflossensuppe mehr. Ich kann auch irgendwo einen entsprechenden Kleber anbringen. Wenn aber die Frage mir als Gesetzgeber gestellt wird, dann muss ich sie, zumindest meines Erachtens, anders beantworten: Als Gesetzgeber muss ich eine Tat, die ich als verpönt beurteile, formell korrekt eben auch als verpönt deklarieren. Mit dieser formellen Regelung, wonach etwas von der Gesellschaft als verpönt erachtet wird, kann ich unter Umständen einen Nebeneffekt erzielen, indem nicht bloss die Tat an sich allenfalls sanktioniert werden kann, sondern indem dies auch eine präventive Wirkung entfaltet. Es kommt dann gar nicht mehr zu dieser Tat, weil die „Täter“ wissen, dass dies etwas ist, das gesellschaftlich verpönt ist.
Ich glaube, aufgrund dieser Überlegung hat auch der Nationalrat der Motion Freysinger zugestimmt. Er hat das immerhin mit 160 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung getan, also im Verhältnis 8 zu 1 hat er gewissermassen dieser gesellschaftlichen Sanktionierung zugestimmt. Das ist für mich ein Grund, wieso ich Ihnen beantrage, der Motion zuzustimmen.
Ein weiterer Grund ist, dass allenfalls Missverständnisse entstehen könnten. Ich halte noch einmal fest: Ich glaube, in der Kommission waren wir uns alle einig, dass das eine abscheuliche Praktik ist, die da ausgeübt wird. Wir sind uns wirklich einig. Aber ob das nach aussen auch entsprechend wahrgenommen wird oder ob das nicht falsch verstanden wird und man sagt, der Ständerat finde solch abscheuliche Praktiken offenbar in Ordnung, dafür kann ich keine Garantie übernehmen. Deshalb beantrage ich Ihnen nicht zuletzt auch aus diesen Reputationsüberlegungen, der Motion zuzustimmen. Auch wenn dieses Problem offenbar im tagtäglichen Leben selten vorkommt – unsere Rechtsordnung beinhaltet mehrere Vorschriften, die eher theoretischer und deklamatorischer Natur sind. Wir vergeben uns da nichts, wenn wir dieser Motion zustimmen. Immerhin setzen wir ein klares Signal, dass dieses „shark finning“, ich wiederhole mich zum x-ten Mal, schlicht und einfach unanständig, abscheulich und abstossend ist.
Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zuzustimmen.“
Bild: Margit Völtz / pixelio.de