Unternehmenssteuerreformgesetz III (USRIII)

Zanetti als Sprecher der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) erklärt u.a. die diversen Differenzen zum Nationalrat – die vollständige Debatte finden Sie auf www.parlament.ch.

Berichte zur USRIII

Gespräch zwischen Daniel Probst und Roberto Zanetti (Radio SRF)

Voten von Zanetti in der Debatte vom 30. Mai 2016

Zanetti am 30. Mai im Ständerat: „Erlauben Sie mir ein paar Vorbemerkungen, bevor wir wirklich ins harte Tagesgeschäft steigen. Die Unternehmenssteuerreform III ist in unserem Rat anlässlich einer ersten Beratung am vergangenen 14. Dezember 2015 intensiv diskutiert worden. Der Nationalrat hat das Geschäft am 16. und 17. März dieses Jahres beraten, und dabei eine beachtliche Anzahl ebenso beachtlicher Differenzen geschaffen. Es bleiben uns rund ein Dutzend Differenzen zu diskutieren. Mit Blick auf die heutige Traktandenliste und angesichts der politischen Bedeutung der Differenzen müssen wir uns ein bisschen sputen, wenn wir die Tagesordnungspunkte abtragen wollen. Ich werde mir deshalb alle Mühe geben, möglichst kurz zu bleiben, und ich lade Sie ein, ebenfalls auf allzu ausführliche steuerrechtliche Seminarien für Fortgeschrittene zu verzichten.
Trotzdem in aller Kürze zur Ausgangslage: Mit der Unternehmenssteuerreform III ging es ursprünglich darum, der internationalen Kritik Rechnung zu tragen und internationale Akzeptanz herzustellen, indem bei Gesellschaften mit kantonalem Steuerstatus bezüglich der kantonalen Steuern Steuerprivilegien beseitigt werden. Zweitens ging es darum, eine international kompetitive Unternehmenssteuerbelastung zu bewahren und damit eine Flucht hochmobiler Steuerpflichtiger zu verhindern bzw. auch in Zukunft ein attraktiver Standort für zuziehende Unternehmen zu sein. Schliesslich ging es auch noch darum, die finanzielle Ergiebigkeit der Unternehmenssteuer sowohl für Bund, Kantone und Gemeinden zu sichern. Es ist also ein ziemlich schwieriges Zieldreieck. Vor allem die Ziele einer kompetitiven Unternehmenssteuerbelastung und der Ergiebigkeit der Unternehmenssteuer stehen ja in einem gewissen Spannungsverhältnis. Hier politisch akzeptierte Gleichgewichte zu finden, dürfte recht schwierig sein, und um dies zu erreichen, müssen Kompromisse eingegangen und muss auf Maximalforderungen verzichtet werden, und zwar von allen Seiten. So ist denn auch sowohl in der ständerätlichen als auch in der nationalrätlichen Debatte das geflügelte Wort des überladenen Fuders mehrmals gefallen.
Unsere Kommission hat sich an ihren Sitzungen vom 11./12. April und vom 2. Mai 2016 während insgesamt über acht Stunden intensiv mit den Differenzen auseinandergesetzt. Für eine Differenzbereinigung ist das relativ viel Zeit. Wir haben bei dieser Gelegenheit noch einmal eine Vertretung der Finanzdirektorenkonferenz angehört. Die Finanzdirektorenkonferenz hat sich zusätzlich mit einem Schreiben vom 17. Mai 2016 an uns und an die Mitglieder des Nationalrates gewandt. Ich werde mir bei den einzelnen Differenzen erlauben, die jeweilige Position der Kantone zu erwähnen, ist es doch so, dass insbesondere im Ständerat der Stimme der Kantone sehr aufmerksam zugehört wird.
Aufgrund der Beschlüsse des Nationalrates hatte im Rahmen der Sitzung vom 11./12. April eine satte Mehrheit unserer WAK – im Rahmen einer Risikoabschätzung für den Fall einer Referendumsabstimmung – den Versuch eines Kompromisses ins Auge gefasst. Dabei hätte insbesondere die Dividendenteilbesteuerung im Steuerharmonisierungsgesetz erneut diskutiert werden sollen. Das Konzept sah eine Mindestbesteuerung von 60 Prozent vor. Daneben hätte bezüglich zinsbereinigter Gewinnsteuer dem Nationalrat gefolgt und die Tonnage Tax in eine separate Vorlage ausgegliedert werden sollen. Zusätzlich sollte betreffend Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer am Beschluss unseres Rates festgehalten werden, also an einem um ein bisschen höheren Anteil, als ihn der Bundesrat seinerzeit vorgesehen hatte. Diesem Konzept ist an der Sitzung vom 11./12. April mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt worden. Da aber bezüglich der Dividendenteilbesteuerung keine Differenz zwischen den Beschlüssen der beiden Räte besteht, musste die WAK einen Antrag auf Rückkommen an die Schwesterkommission stellen; sie hat diesen Antrag zuhanden der WAK-NR mit 10 zu 2 Stimmen verabschiedet. Das hat unsere WAK schon einmal gemacht, bei der Revision des Alkoholgesetzes – vielleicht erinnern Sie sich daran. Die WAK-NR allerdings lehnte seinerzeit ein Rückkommen unverständlicherweise ab, stellte aber kurz darauf in der gleichen Sache ihrerseits einen Rückkommensantrag, dem die WAK-SR selbstverständlich zustimmte.
Aufgrund der für die WAK-NR eher peinlichen Vorgeschichte ging die WAK-SR davon aus, dass im vorliegenden Fall dem Antrag zugestimmt werde. Es kam aber anders. Die WAK-NR hat mit 15 zu 10 Stimmen den Antrag abgelehnt. Ich kann Ihnen sagen – ich bin auch autorisiert worden, das zu sagen -, dass das Verständnis für diesen Entscheid in der WAK-SR gegen null tendierte. Der Entscheid der Schwesterkommission wurde als Affront und unfreundlicher Akt empfunden. Es fielen ziemlich deutliche Worte. Es hatte zur Folge, dass in einer ersten Runde gefällte vorbehaltene Beschlüsse – so sagt man dem glaube ich im Militär – noch einmal diskutiert wurden und dann zum Teil auch verworfen wurden. Das war in der zweiten Sitzung vom 2. Mai. Der Rückkommensantrag ist von unserer Schwesterkommission zwischen den beiden Sitzungen, zwischen dem 11./12. April und dem 2. Mai, abgelehnt worden. Das hat eben gewisse Auswirkungen und erklärt dann auch vielleicht ein paar auf den ersten Blick widersprüchlich erscheinende Entscheide, die Ihnen jetzt unterbreitet werden. Es hat aber damit zu tun, dass der ursprünglich beabsichtigte Kompromiss oder das Konzept für einen möglichen Kompromiss eben geplatzt ist. So viel zur Vorgeschichte und zur Ausgangslage. Damit können wir in die eigentliche Differenzbereinigung einsteigen.“

(kein Video vorhanden)

 

Wir befinden uns da nicht nur in der gesetzgeberischen Feinmechanik, sondern in der Mikromechanik. Ich versuche also, dieses Thema möglichst einfach und nachvollziehbar zu erklären, damit auch ich verstehe, was ich Ihnen hier jetzt erzähle.
Mit dem Wegfall der Steuerstatus unterliegen bisherige Statusgesellschaften einer höheren Besteuerung. Stille Reserven, die als Statusgesellschaft gebildet wurden, sollen gemäss Artikel 78g Steuerharmonisierungsgesetz gesondert besteuert werden. Dies soll im Ressourcenausgleich berücksichtigt werden. Damit soll ein schonender Übergang zum neuen Recht ermöglicht werden, und zwar ein schonender Übergang für die betroffenen Kantone.
Die allgemeine Anweisung an den Bundesrat, gemäss Fahne Entwurf des Bundesrates, soll mit der Formulierung gemäss Nationalrat konkretisiert werden. Zusätzlich soll die vorgeschlagene Lösung auch für einen vorzeitigen freiwilligen Verzicht auf den besonderen Steuerstatus gelten; das scheint offenbar zunehmend zu einem Thema zu werden. Da war gesetzgeberisch keine Lösung vorgesehen, deshalb erfolgt diese Ergänzung.
Sie sehen, dass die WAK-SR noch einen Schlusssatz angehängt hat. Mit dieser Ergänzung im letzten Satz von Absatz 1 soll eine degressive Berücksichtigung der Beta-Faktoren und damit eine Glättung des Übergangs in das neue Steuerregime erreicht werden.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 1 Stimmen und in Übereinstimmung mit der Verwaltung, dem ergänzten Nationalratsbeschluss zuzustimmen. Die Kantone unterstützen den Antrag der WAK-SR, der auf einen ursprünglichen Antrag der WAK-NR zurückzuführen ist und der gemäss Verwaltung die optimalste Lösung für die sich stellenden Fragen darstellt.
Es gibt keinen Minderheitsantrag, und ich bin froh, wenn jetzt nicht noch irgendein Spontanantrag kommt, weil das mich in meinen Erklärungsmöglichkeiten doch an den Rand der Verzweiflung bringen würde.

Die Tonnage Tax ist vom Nationalrat eingeführt worden. Es gibt offenbar einzelne – es handelt sich wirklich um einzelne – Kantone, die sich von deren Einführung einiges versprechen. Im Zusammenhang mit dieser Tonnage Tax sind allerdings zahlreiche Fragen aufgetaucht. So ist nicht klar, ob die Verfassungsmässigkeit gegeben ist. Es wurden auch Fragezeichen bezüglich einzelner Formulierungen gesetzt; diese Formulierungen müssten überprüft und allenfalls überarbeitet werden. Und schliesslich wurde bemängelt, dass zu dieser Tonnage Tax keine Vernehmlassung durchgeführt worden ist; das müsste also noch gemacht werden. Daher stellte sich die Frage, ob man die Sache einfach integral streichen oder ob man sie allenfalls in dieser Vorlage streichen und dann in einer separaten Vorlage noch einmal zur Debatte stellen soll.
Die Kommission hat sich mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Streichung hier im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer entschieden. Wir haben ja teilweise in zwei Etappen entschieden. Doch in einer ersten Lesung hat sie mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Vorlage und für Eintreten auf diese neue Vorlage gestimmt. Wir kommen dann nachher auf die Vorlage 3 zu sprechen, zu der es ein paar Wochen später ein etwas knapperes Ergebnis gegeben hat. Die Kommission hat in der zweiten Lesung, im Anschluss an die Ablehnung des vorhin erwähnten Rückkommensantrages durch die WAK-NR, mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen Eintreten und Rückweisung an den Bundesrat beschlossen.
Die Kantone beantragen Festhalten am seinerzeitigen Beschluss des Ständerates, wonach auf die Einführung einer Tonnage Tax verzichtet werden soll. Als Eventualantrag soll gemäss Antrag der WAK-SR – Streichung aus dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer und Schaffung einer Vorlage 3 – verfahren werden. Doch im Hauptantrag beantragen Ihnen die Kantone – wie gesagt -, nicht auf Sache einzutreten.
Eine Detailberatung der Formulierungen hat nicht stattgefunden, weil eben offenbar sehr viele, auch redaktionelle Unebenheiten vorliegen. Die Idee der Kommission ist eindeutig: entweder nicht darauf einzusteigen oder dann einzutreten und die Rückweisung zu beschliessen. Wenn dann der Bundesrat nach verfassungsrechtlichen Abklärungen, nach allfälligen redaktionellen Bereinigungen und nach gewalteter Vernehmlassung eine entsprechende Vorlage unterbreitet, steht es dem Parlament immer noch frei, der Vorlage zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Bezüglich der Vorlage 3 beantragt eine Minderheit Nichteintreten, und da es eine Minderheit Zanetti ist, wird mich Kollegin Fetz vertreten, damit ich nicht als gespaltene Persönlichkeit im Raum stehe. Wie gesagt unterstützen die Kantone die Minderheit, also keine Einführung der Tonnage Tax.

Es geht bei diesem Paket um die Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer. Diese soll bei der direkten Bundessteuer für den Bund obligatorisch eingeführt werden. Sie würde gegenüber der ursprünglichen bundesrätlichen Botschaft zu Mindereinnahmen von rund 260 Millionen Franken führen. Die Einführung im Steuerharmonisierungsgesetz wäre für die Kantone freiwillig. Je nachdem, wie viele Kantone teilnehmen würden, ergäben sich Einnahmenausfälle zwischen rund 50 Millionen Franken – dies der Anteil an der direkten Bundessteuer, der mit der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer für den Bund wegfallen würde, nämlich rund 20 Prozent – bis zu über 340 Millionen Franken, wenn alle Kantone sie einführen würden. Diese Zahlen sind jeweils Schätzungen aufgrund einer statischen Betrachtungsweise. Über die technischen Details der zinsbereinigten Gewinnsteuer wurde bereits diskutiert. In einer ersten Lesung im Rahmen der Konzeptdebatte in der WAK wäre die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen worden; dies hätte Zustimmung zum Nationalrat bzw. Zustimmung zur Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer bedeutet. Nach dem Entscheid der Schwesterkommission zum Rückkommen und zum erwähnten Konzept beantragt Ihnen nun die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten am Entscheid des Ständerates und somit Ablehnung der Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer. Dies erfolgt trotz gewissen Sympathien für dieses Institut – was Sie dem Abstimmungsergebnis der ersten Runde entnehmen können -, aber mit Blick auf die Mindereinnahmen von rund 260 Millionen Franken für den Bund und bis zu 340 Millionen Franken für die Kantone und mit Blick auf das vielzitierte überladene Fuder. Eine Minderheit hält an der Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer fest. Der Antrag der Minderheit wird von Frau Keller-Sutter begründet.
Einfach noch ein Hinweis: Sollte der Minderheitsantrag durchkommen, bestünde keine Differenz zum Nationalrat. Das ursprüngliche Konzept und die Hoffnung, in einer zweiten Runde doch noch auf einen Kompromiss zählen zu können, würden sich also zerschlagen. Der jetzt schon tote Kompromiss würde zusätzlich noch einmal totgeschlagen; dies einfach, damit man weiss, was man macht. Wer die Türe zu einem Kompromiss offenhalten will, darf der Minderheit nicht zustimmen.
Die Mehrheit der Kantone – nicht die Kantone, die Mehrheit der Kantone – teilt diese Beurteilung, begrüsst es also, keine Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer vorzunehmen. Eine Minderheit würde eine solche begrüssen. Das gesagt, damit da Offenheit und Transparenz hergestellt sind.
Ich beantrage Ihnen, festzuhalten gemäss Mehrheitsantrag in der zweiten Runde nach geplatztem Kompromiss

Ich habe mich bei der Vorstellung dieser Differenz, wie es sich für eine Differenzbereinigung gehört, sehr kurz gefasst. Sie haben jetzt die Vor- und Nachteile dieser zinsbereinigten Gewinnsteuer ausführlich, wortreich und blumig dargestellt; das ist zweifellos kein Problem. Ich habe mir jetzt aber bei ein paar Voten vorgestellt, wie diese in der Mehrzweckhalle XY auf dem Podium tönen würden. Da muss ich Ihnen sagen: Wenn Frau Keller-Sutter sagt, dass die Wirtschaft das wünscht, dann ist das wenig überraschend. Ich als Raucher wünsche mir auch tiefere Tabaksteuern, das ist doch keine Überraschung. Oder Sie sagen, wenn ein Unternehmen gut kapitalisiert sei, dann sei das volkswirtschaftlich vernünftig. Ja, ein gutamortisiertes Einfamilienhaus ist die beste Prävention gegen Altersarmut. Ich ziehe also nicht bloss die Schuldzinsen ab, sondern auch die Eigenmittel, die über den von den Banken geforderten zwanzig Prozent Eigenmittel liegen. Das wäre auch eine tolle Sache. Fragen Sie einmal in einer Mehrzweckhalle, ob das ein Eigenheimbesitzer wünschen würde. Natürlich wird er Ja sagen. Fragen Sie einen genialen Mitarbeiter, der eine gute Idee bei seinem Arbeitgeber deponiert und von diesem eine Prämie erhält, ob er einverstanden sei, seine Prämie nur zu 10 Prozent zu versteuern. Natürlich wird er Ja sagen. Und, und, und, da kann man unzählige Beispiele machen.
Ich habe mich vorhin kurz gefasst, ich mache es jetzt wieder und sage: Das schreit nach einer paradoxen Intervention. Wer diese Unternehmenssteuerreform III versenken will, muss für den NID stimmen. Wer ihr in der Referendumsabstimmung wirklich den Hauch einer Chance geben will, muss jetzt gegen den NID stimmen, so einfach ist das. Sonst, ich komme wieder mit dem überladenen Fuder, werden Sie in einer Referendumsabstimmung untergehen. Ich freue mich bereits auf ein paar Wortgefechte mit steuerrechtlichen Spezialisten, ich würde dann einfach den kommunikativen Nahkampf wählen und nicht die steuerrechtliche Exegese. Und ich sage Ihnen, ich würde in der Mehrzweckhalle gewinnen.
Deshalb, überladen Sie das Fuder wirklich nicht, stimmen Sie mit der Mehrheit, lehnen Sie diesen NID ab. Träumen Sie davon, ihn in einer Unternehmenssteuerreform IV, V oder VI dann einführen zu können. Hier hat er keine Chance, sonst stirbt das ganze Projekt.

(kein Video vorhanden)

Bei Absatz 1 geht es um den Kantonsanteil an den Bundessteuern. Der Bundesrat hat eine Erhöhung gegenüber der jetzigen Situation vorgeschlagen. Der Ständerat ist anlässlich seiner ersten Beratung noch ein bisschen hinaufgegangen, indem er den Kantonsanteil höher angesetzt hat, als vom Bundesrat vorgeschlagen. Der Nationalrat ist dem Bundesrat gefolgt. Hier haben wir also eine Differenz.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, am ursprünglichen Beschluss, d. h. am höheren Kantonsanteil festzuhalten, und die Kantone – das wird Sie nicht überraschen – teilen diese Auffassung.
Das ist, kurz gesagt, der springende Punkt.

Zunächst möchte ich mich beim Bundesrat für die klaren Worte bedanken. Es ist so: Was den Bund kostet, wird irgendwo eingespart. Dies, damit wir wissen, worum es hier geht.
Zu Absatz 4 hat der Nationalrat beschlossen, dass die Kantone die Auswirkungen auf die Gemeinden berücksichtigen sollen. In einer ersten Lesung – in der ersten Runde der Differenzbehandlung – hat die Kommission mit 10 zu 2 Stimmen Festhalten, also Streichen dieser Gemeindeberücksichtigungsregel beschlossen. In einer zweiten Lesung war es dann knapper: Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung Festhalten. Dabei macht die Kommissionsmehrheit insbesondere institutionelle Vorbehalte geltend. Gemäss Meinung der Kommissionsmehrheit sollte der Bundesgesetzgeber nicht in das Verhältnis zwischen den Kantonen und ihren Gemeinden eingreifen. Im Übrigen ist man der Meinung, dass dieser Absatz lediglich deklaratorischen Charakter und keine konkrete Rechtswirkung hat. Die Minderheit Germann findet, dass auf all die Lippenbekenntnisse zur Bedeutung der Gemeinden in unserem Staat auch Worte folgen sollen. Herr Germann wird dies fulminant vertreten.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, diesen Absatz zu streichen. Die Kantone unterstützen den Mehrheitsantrag.

Hier geht es um die Begrenzung der Ermässigungen im Zusammenhang mit dem Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Ich mache hier schnell einen Exkurs: Wir behandeln Artikel 24a Absatz 1, nachher folgen Artikel 25a Absatz 1 und Artikel 25b. Gemäss Nationalrat soll eine Gesamtentlastungsbegrenzung von 80 Prozent in Artikel 25b stipuliert werden. Auf eine Entlastungsbegrenzung bei Patenten und vergleichbaren Rechten und beim Forschungs- und Entwicklungsaufwand soll gemäss Nationalrat verzichtet werden. Der Ständerat hatte seiner Zeit eine Begrenzung bei den Patenten und verlgeichbaren Rechten und beim Forschungs- und Entwicklungsaufwand definiert. Eine Gesamtbegrenzung fehlte im ursprünglichen ständerätlichen Konzept.
Die Kantone haben in ihrem Schreiben von Mitte Mai nicht zuletzt zur Vermeindung einer weiteren Disharmonisierung gefordert, dass sowohl eine Begrenzung von 90 Prozent bei der Patentbox im jetzt vorliegenden Artikel 24a als auch eine 150-Prozent-Begrenzung bei der Inputförderung gemäss Artikel 25a Absatz 1 festzuhalten seien. Zusätzlich soll noch quasi eine Rückversicherung mit einer Gesamtentlastungsbegrenzung auf 80 Prozent in Artikel 25b festgeschrieben werden. Sie sehen also das nationalrätliche Konzept mit der Gesamtbegrenzung und das ständerätliche Konzept mit den Einzelbegrenzungen bei Forschung, Entwicklung und Patenbox. Und dann die Vermählung dieser beiden Konzepte; das wäre gewissermassen die Forderung, wie sie die Kantone aufgestellt haben.
Bei der Patentbox gemäss Artikel 24a Absatz 1 beantragt Ihnen die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen, an unserem Beschluss festzuhalten, d. h. an der 90-Prozent-Begrenzung. Eine Minderheit Schmid Martin beantragt, dem Nationalrat zu folgen, also keine Begrenzung vorzusehen.

Jetzt sind wir eben bei dieser Begrenzung von 150 Prozent Forschungs- und Entwicklungsaufwand. Ursprünglich hat der Ständerat diese 150 Prozent eingeführt, nachdem der Bundesrat keine entsprechende Begrenzung vorgesehen hatte. Der Nationalrat hat diese Begrenzung weggenommen. Damit soll den Kantonen mehr Handlungsspielraum gegeben werden, wonach man sogar mehr als 150 Prozent abziehen können soll. Der Bundesrat meinte, es sei schon nicht ganz einfach, einen Abzug von 150 Prozent zu erklären. Entsprechend dürfte es schwieriger sein, einen Abzug von 200 oder 250 Prozent zu erklären. Jedenfalls könnte es zu zusätzlichen Steuerausfällen kommen. Doch wie Herr Schmid vorhin gesagt hat, ist finanzpolitisch die Gesamtbegrenzung gemäss Artikel 25b wichtig.
So gesehen bricht die Welt nicht in Trauer aus, wenn jetzt da gemäss Mehrheit verfahren würde. Doch immerhin beharrt eine Minderheit darauf, diese 150-Prozent-Grenze beizubehalten. Den Antrag der Minderheit wird Ihnen Herrn Bischof begründen. Auch hier: Die Kantone unterstützen den Antrag der Minderheit. Die ziehen es also vor, dass hier doppelt oder dreifach genäht werde. Das verstehe ich ein bisschen.

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Hier geht es darum, ob bloss der Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Inland abziehbar sein soll oder auch jener im Ausland. Die Mehrheit der Kommission von 8 zu 4 Stimmen beantragt Ihnen, am ursprünglichen Entscheid festzuhalten und damit bloss Forschungs- und Entwicklungsaufwand im Inland als abziehbar zuzulassen. Begründet wird das mit der Forschungs- und Entwicklungsförderung hier im Inland. Vorhin hat der Kommissionspräsident Martin Schmid gesagt, es gehe um die Förderung des Forschungsstandortes Schweiz. Eine inländische steuerliche Berücksichtigung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Ausland erscheint der Mehrheit der Kommission relativ schwierig kommunizierbar. Also auch hier wieder: „Wie erklär ich’s meinem Kind?“ – wie soll man erklären, dass Aufwendungen im Ausland hier in der Schweiz absetzbar sein sollen? Dann hätte man das Gefühl, dass den inländischen Forschungsförderungsbemühungen entgegengewirkt werde. Aufgrund der Freiwilligkeit für die Kantone wäre auch hier eine zusätzliche Disharmonisierung unter den Kantonen möglich. Das wird auch als Argument gegen solche Abziehbarkeit von Forschungsaufwendungen im Ausland ins Feld geführt.
Eine Minderheit will den Kantonen diese Möglichkeit der Abziehbarkeit von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Ausland eröffnen. Herr Noser wird diese Minderheit begründen.
Auch hier unterstützen die Kantone den Mehrheitsantrag, bloss Aufwendungen im Inland für abziehbar zu erklären.

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Geschätzter Kollege Noser, zwei kleine Korrekturen: Ich habe hier nicht als Vertreter der SP gesprochen, sondern als Vertreter der Kommissionsmehrheit. Ich habe das während der ganzen Übung so gemacht und mich mit persönlichen Wertungen sehr zurückgehalten. Das ist mir nicht immer leicht gefallen. Aber noch einmal: Es war die Mehrheit der Kommission, die ich vertreten habe.
Ich bin auch Mitglied der Redaktionskommission, und bin es mich deshalb gewohnt, ganz genau zu lesen. In Zeile 5, „durch Dritte“, da ist nicht von einem Drittel die Rede, sondern es heisst „durch Dritte“. In der zweituntersten Zeile heisst es auch „durch Dritte“; es ist nicht von einem Drittel die Rede. Es ist mein geschultes Auge als Mitglied der Redaktionskommission, das die Wörter wirklich bis zum Schluss der Buchstaben liest.
Aber noch einmal: Ich vertrat die Mehrheit der Kommission und nicht die SP. Die SP-Delegation hat in der Kommission nicht die Mehrheit; das merkt man den Beschlüssen der Kommission gelegentlich auch an.

Gemäss Aussagen der Verwaltung in der Kommission ist vonseiten des Bundesrates keine harmonisierte Definition, was Forschungs- und Entwicklungsaufwand genau sein soll, vorgesehen. Damit könnte also jeder Kanton selber entscheiden, was er für abzugsberechtigt hält. Das ginge wiederum mit einer Disharmonisierung unter den Kantonen einher, und ich erinnere Sie daran, dass wir uns immer noch im Steuerharmonisierungsgesetz bewegen. Das wäre also irgendwie ein bisschen komisch. Deshalb beantragt Ihnen die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen, festzuhalten. D. h., dass der Bundesrat hier definieren können soll, was genau Forschungs- und Entwicklungsaufwand bedeuten soll. Wenn es anders herauskommt, wenn also jeder Kanton auf eigene Rechnung drauflos fuhrwerkt, würde das für interkantonal tätige Unternehmungen bedeuten, dass sie vier oder fünf, oder je nachdem, in wie vielen Kantonen sie aktiv sind, noch mehr unterschiedliche Steuerregimes erfüllen müssten. Auch das wäre keine administrative Vereinfachung, die wir doch alle so dringend wünschen.
Ich bitte Sie deshalb, der Kommissionsmehrheit zu folgen. Die Kantone unterstützen die Kommissionsmehrheit. Die Minderheit wird Ihnen von Herrn Kollege Schmid begründet.

Die Problematik ist bereits angesprochen worden. Da ist eine erfreuliche Änderung vorgenommen worden. In der Kommission haben wir erstens den Grundsatz mit der Gesamtentlastungsbegrenzung von 80 Prozent und zweitens die Änderung des letzten Satzes einstimmig gutgeheissen.
Der Nationalrat hat beim letzten Satz beschlossen: „Die Kantone können eine abweichende Quote vorsehen.“ Abweichende Quote heisst, dass es nach oben oder nach unten gehen kann. Die ständerätliche Kommission beantragt Ihnen, das zu konkretisieren oder zu präzisieren: „Die Kantone können eine geringere Ermässigung vorsehen.“ Lediglich eine geringere, aber eben nicht eine höhere als die definierten 80 Prozent.
Bei diesen beiden Punkten handelt es sich also um einen einstimmigen Antrag der Kommission. Der Minderheitsantrag zum ersten Satz ist hinfällig; der ist mit der Abstimmung über die NID hinfällig geworden.

Der Nationalrat hat eine Kapitalsteuerermässigung für Konzerndarlehen beschlossen. Auch das wäre freiwillig, die Kantone können das tun. Diese ursprünglich schon vom Bundesrat angedachte Möglichkeit wurde aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken verworfen. Sie ist also nicht in die Vorlage aufgenommen worden. Nun hat sie der Nationalrat wieder aufgenommen. Damit soll die Standortattraktivität erhöht und ein zusätzlicher Ersatz für die bisherige Privilegierung von Statusgesellschaften bezüglich Kapitalsteuer geschaffen werden. Die Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen. Eine Minderheit beantragt, an der ursprünglichen Formulierung festzuhalten, also ohne diese Konzerndarlehensgeschichte. Die Minderheit wird von Frau Fetz begründet. Die Kantone – das sei erwähnt – unterstützen hier die Mehrheit.

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