Unternehmenssteuerreformgesetz III – Differenzbereinigung zum Nationalrat

„Heute haben wir eigentlich noch zwei Differenzen. Das heisst also, unter quantitativen Gesichtspunkten hat diese Differenzbereinigung tatsächlich gewirkt. Qualitativ gesehen muss man sagen, dass die verbliebenen Differenzen halt doch ziemlich einschenken.“
Zanetti Roberto am 9. Juni 16 im Ständerat, für die Kommission: Die Differenzbereinigungssitzung fand gestern Morgen um sieben Uhr statt. Deshalb habe ich noch kein Protokoll gesehen und muss mich also auf mein Gedächtnis stützen und allenfalls noch auf die Berichterstattung in den Medien, die da doch recht gut über den Verlauf unserer Kommissionssitzungen informiert sind. (Heiterkeit) Man hat ein bisschen den Eindruck, diese Unternehmenssteuerreform III liege quasi auf der Intensivstation. Entsprechend sind offensichtlich – eben nach Medienberichten – am Dienstagabend denn auch ziemlich hektische Aktivitäten im Gang gewesen. An diesen Aktivitäten waren allerdings nur die wichtigen Mitglieder der Kommission beteiligt; ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kommission weiss nicht, was da ganz genau passiert ist.
Wir erinnern uns: Am ersten Tag der ersten Woche haben wir eine erste Runde Differenzbereinigungen vorgenommen, und dann sind zehn oder elf Differenzen zurück in den Nationalrat gegangen. Heute haben wir eigentlich noch zwei Differenzen. Das heisst also, unter quantitativen Gesichtspunkten hat diese Differenzbereinigung tatsächlich gewirkt. Qualitativ gesehen muss man sagen, dass die verbliebenen Differenzen halt doch ziemlich einschenken. Wir haben nämlich einerseits die zinsbereinigte Gewinnsteuer. Da spricht man heute bei statischer Betrachtungsweise von 222 Millionen Franken Haben oder eben Nichthaben. Bei der zweiten Differenz – das hat der Präsident erwähnt – geht es um den Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer; da geht es um 150 oder um 154 Millionen Franken Haben oder Nichthaben.
Ich beschränke mich jetzt auf die Frage der zinsbereinigten Gewinnsteuer. Da haben wir verbundene Differenzen, einerseits bei der direkten Bundessteuer, andererseits im Steuerharmonisierungsgesetz. Bei der direkten Bundessteuer ist es relativ einfach. Da hat allerdings der Nationalrat noch eine Änderung vorgenommen. Bei der Berechnung des kalkulatorischen Zinses war ursprünglich von der Rendite von zehnjährigen Bundesobligationen, erhöht um einen Zuschlag von 50 Basispunkten, die Rede. Diese 50 Basispunkte hat man gestrichen. Es würde also jetzt allenfalls um den Zins auf zehnjährigen Bundesobligationen gehen. Da muss man einfach Ja oder Nein sagen, ob man diesen will oder nicht. Da besteht auch ganz klar eine Differenz zwischen den Räten, darüber können wir eigentlich frohen Herzens diskutieren.
Damit verbunden ist allerdings auch die zinsbereinigte Gewinnsteuer im Steuerharmonisierungsgesetz, und da liegt eben ein Konzept vor, das diese zinsbereinigte Gewinnsteuer mit einer Bedingung verknüpft, und diese Bedingung lautet, dass Kantone das freiwillig machen können – das bleibt, wie es immer angedacht war -, sie können das machen mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer, allerdings nur, wenn in ihrem kantonalen Recht dafür die Dividendenteilbesteuerung auf 60 Prozent festgelegt ist. Das ist eigentlich die materielle Ausgangslage.
Vielleicht ganz kurz zum Verlauf der Diskussion: Man hat erstens diskutiert, ob das überhaupt noch möglich ist und ob wir überhaupt auf diese Frage zurückkommen können. Dann hat die Kommissionsmehrheit, ohne dass eine ausdrückliche Beschlussfassung darüber vorgenommen wurde, implizit gefunden, dass man das machen kann. Gemäss einer Bestimmung im Parlamentsgesetz können offene Fragen im Differenzbereinigungsverfahren diskutiert werden. Die Argumentation der relativ knappen Mehrheit ist: Die NID-Frage ist noch relativ offen, und wir können diese NID-Frage mit einer Bedingung versehen – also kein Problem. Es gibt Leute, die da etwas kritischer sind und sagen, eigentlich sind es zwei Fragen, die wir hier politisch zu beantworten haben. Einerseits ist unbestrittenerweise die NID-Frage offen, andererseits ist die Teilbesteuerung der Dividenden geklärt worden. Da hat uns ja unsere Schwesterkommission freundlicherweise die Diskussion verweigert – für mich nach wie vor unverständlicherweise. Da gingen die Beurteilungen ein bisschen auseinander.
Man hat dann vom Sekretariat, das diese Frage in Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienst der Parlamentsdienste vorabgeklärt hat, ein Papier verlangt. Dieses ist gestern Abend zugestellt worden. In der Ausgangslage wird dargelegt, um was es geht, es wird der Wortlaut des entsprechenden Artikels im Parlamentsgesetz abgebildet, es ist Artikel 89. Auf einer knappen halben Seite wird dargelegt, dass es eben um eine Frage mit Bedingung geht und dass deshalb dieser Rückkommensantrag nicht nötig sei. Das ist ein bisschen eine Ermessensfrage, aber ich sage es noch einmal: Implizit hat die Kommission diese Frage beantwortet, indem sich eine Mehrheit für dieses Konzept, das Ihnen jetzt die Kommission vorlegt, geäussert hat.
Dann hat man zusätzlich – wir wissen ja, in dieser ganzen Geschichte sind die Kantone die Hautpartner in der Entscheidfindung – auch noch verlangt zu schauen, inwieweit die Kantone sich mit dieser Lösung des Konzepts der Mehrheit anfreunden können. Wir haben gestern Abend wiederum per Mail die Nachricht des Sekretärs der Finanzdirektorenkonferenz erhalten, und ich zitiere: „Der Antrag der WAK-S widerspiegelt die Position der Kantone, wie sie an der Plenarversammlung der FDK vom 12./13. Mai formuliert wurde.“ Auch hier seherische Fähigkeiten der Finanzdirektoren, die am 12./13. Mai eigentlich bereits haben sagen können, was wir dann gestern beschlossen haben.
Und dann, das ist für mich der entscheidende Satz: „Die Kantone akzeptieren die NID unter der Bedingung, dass die Teilbesteuerung der Dividenden harmonisiert auf mindestens 60 Prozent festgesetzt wird.“ Jetzt stellt sich auch hier die Frage: Die 60 Prozent als Mindestgrenze sind definiert, aber es ist freiwillig, und die Kantone können es einführen, wenn eben ihre Gesetzgebung diese Dividendenteilbesteuerung vorsieht. Also für mich ist die Frage jetzt offen: Ist jetzt das Konzept der Mehrheit mit der Position der Finanzdirektoren an der Plenarversammlung vom 12./13. Mai 2016 kompatibel oder nicht? Auch da, würde ich meinen, gibt es wohl ziemlichen Interpretationsspielraum.
Vielleicht noch schnell zu den Entscheidfindungen: In einer ersten Runde wurden 6 zu 6 Stimmen ausgemehrt. Das ist ein bisschen unglücklich und unelegant, und deshalb wurde eine erneute Abstimmung verlangt, und diese ist dann mit 7 zu 6 Stimmen – die ständerätlichen Kommissionen bestehen aus 13 Mitgliedern – entschieden worden, eben mit dieser Verknüpfung der NID einerseits bei der direkten Bundessteuer und andererseits freiwillig, verbunden mit einer Bedingung, im Steuerharmonisierungsgesetz als Antrag der Mehrheit. Eine Minderheit findet das ein bisschen ein gesetzgeberisches Gemurkse, macht Vorbehalte, ob das auch formell zulässig ist. Aber der Antrag der Minderheit kann Ihnen vom Vertreter der Minderheit viel besser dargelegt werden.
Ich mache das, was sich für den Referenten der Kommission gehört, ich ersuche Sie, gemäss der Mehrheit abzustimmen. Sie werden unschwer feststellen, dass ich mir selber im Rahmen des Abstimmungsverfahrens nicht allzu sehr Folge leisten werde. Das sind halt einfach die Widersprüche der Kommissionsberichterstatter. Aber die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, diesem Konzept zuzustimmen: NID obligatorisch bei der direkten Bundessteuer, NID fakultativ mit Bedingung im Steuerharmonisierungsgesetz.
Eine Zusammenfassung zu machen, finde ich relativ schwierig. Ich bin auch der Meinung, dass der Berichterstatter der Mehrheit in so einer Vorstellung mehr Moderator als selber Performer ist. Aber zwei Sachen möchte ich klarstellen:
Mehrmals sind Stellungnahmen zitiert worden. Es sind Stellungnahmen, die zum Zeitpunkt der Behandlung in der Kommission noch nicht vorlagen. Herr Ettlin und Herr Vonlanthen haben es vorexerziert: Sie haben die gleiche Zeitung gelesen, aber völlig unterschiedliche Informationen daraus gezogen. Das möchte ich hier einfach klären. Mit dem Rechtsgutachten der Parlamentsdienste ist es wie bei jedem Rechtsgutachten: Man hat das Gefühl, das Gegenteil wäre genauso gut möglich. Ich zitiere einen Satz: „Ob eine Frage noch offen ist, beurteilt sich anhand inhaltlicher Gesichtspunkte und ist letztlich immer eine Ermessensfrage.“ Im Fazit heisst es dann: „Der Antrag der WAK-S bezieht sich unseres Erachtens …“ Da könnte man auch „nach unserem Ermessen“ schreiben. Damit ist eigentlich alles offen.
Zum zweiten Punkt, wo auch unterschiedliche Interpretationen möglich sind. In der Stellungnahme des Sekretärs der Finanzdirektorenkonferenz heisst es: „Die Kantone akzeptieren den NID unter der Bedingung, dass die Teilbesteuerung der Dividenden harmonisiert und auf mindestens 60 Prozent festgesetzt wird.“ Jetzt haben das die Vertreter der Mehrheit als Alibi genommen, um ihre Postion zu vertreten. Die Vertreter der Minderheit haben das ebenfalls als Alibi genommen. In der Kommission haben wir gehört, dass der Kanton Glarus – ich glaube – bei 35 Prozent ist. Es gibt andere Kantone, die bei 70 Prozent sind. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Wenn so eine grosse Spannweite besteht und es jedem Kanton freisteht, das so beizubehalten, und die Einführung der NID freiwillig ist, finde ich es relativ grosszügig interpretiert, da von Harmonisierung zu sprechen.
Diese Korrektur wollte ich machen, weil ich als Sprecher der Mehrheit argumentativ quasi in einer Solidarhaftung in Bezug auf die Argumente der Diskussionsteilnehmer der Mehrheit stehe. Diese Solidarhaftung wollte ich einfach ein bisschen relativieren. Sonst gehe ich davon aus, dass die Meinungen mehr oder weniger gemacht sind oder doch in den nächsten Sekunden gemacht werden.