Staatsrechnung 2015
„Ich berichte Ihnen zum Bundesamt für Gesundheit (BAG), zum Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie zum Institut für Virologie und Immunologie (IVI).“
Zanetti Roberto am 9. Juni 16 im Ständerat, für die Kommission: „Zum Bundesamt für Gesundheit: Ich erspare Ihnen alle Zahlen. Gestern hiess es, was man lesen könne, solle man nicht mehr vortragen. Ich gehe davon aus, dass Sie die Zahlen im Detail analysiert haben. Deswegen zur Debatte, die wir auch in den Subkommissionen geführt haben: Das BAG muss mehr als 20 Gesetze anwenden oder umsetzen. Beim Eigenaufwand von rund 153 Millionen Franken gibt es eine Abweichung nach unten – also weniger Ausgaben – von rund 2,2 Millionen Franken, dies entspricht 1,4 Prozent. Rund die Hälfte davon entfällt auf den Beratungsaufwand. Dies wurde mit Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten erklärt – Verzögerungen, die zum Teil bereits im Parlament bzw. bei der parlamentarischen Behandlung eingetreten sind, zum Teil aber auch, weil geeignetes Personal nicht rekrutiert werden konnte. Im Transferbereich liegt man um 0,1 Prozent bzw. 3,9 Millionen Franken unter den Zahlen des Voranschlages. Hier geht es vor allem um die Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung. Dort liegt man rund 1,2 Millionen Franken unter dem Budget; bei einem Gesamtvolumen von 2,3 Milliarden Franken ist das vernachlässigbar, es ist weniger als ein halbes Promille. Eine Erklärung zum Beratungsaufwand: Offenbar sind insgesamt rund 22 externe Fachkräfte internalisiert worden. Das war seinerzeit nicht zuletzt auch ein Auftrag von unserer Seite.
Zum Bundesamt für Sozialversicherungen: Im Bundesamt für Sozialversicherungen sind 99,6 Prozent Transferausgaben. Wenn sich also im Transferbereich etwas im Promillebereich verändert, hat das zahlenmässig eine beträchtliche Auswirkung. Wenn hingegen im Eigenbereich substanzielle Veränderungen passieren, macht das bei der Gesamtrechnung wenig oder nichts aus, eben aufgrund dieses Verhältnisses zwischen Transferausgaben und Eigenbereich.
Wir haben nachgefragt, welche Institutionen mit Zahlungen unterstützt werden. Man konnte uns da erschöpfend Auskunft geben. Es sind im Wesentlichen drei Institutionen, die den Löwenanteil der Beiträge aus diesem Amt kriegen. Dann ist uns erläutert worden, dass auf den Anlagen der AHV natürlich dasselbe Problem wie bei allen andern Anlagen besteht und ein Verlust resultiert hat, nämlich rund 237 Millionen Franken. Das ist einfach die Zinssituation, die sich da niederschlägt. Davon sind sowohl die Institutionen der zweiten oder allenfalls sogar der dritten Säule, aber natürlich auch der ersten Säule betroffen.
Ich komme zum Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Es ist das zweite Mal, dass dieses Amt als Gesamtkonstrukt Rechnung ablegt. Vorher waren es ja zwei getrennte Einheiten, eben zu Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Dort gibt es an sich nichts Spezielles zu berichten.
Wir haben uns insbesondere mit dem seinerzeitigen Medienwirbel auseinandergesetzt, wo in allen Zeitungen zu lesen war, dass dieses Amt offenbar mehr Geld ausgibt, als es eigentlich müsste. Das ist dann auch entsprechend von eminenten Finanzpolitikern aus dem Nationalrat kommentiert worden. Damit klargestellt ist, was da war: Früher machte man diese Qualitätsuntersuchungen in verschiedenen Instituten. Diese sind dann zu einem Institut zusammengelegt worden. Das heisst, der Betrag, der im Parlament für Qualitätssicherung gesprochen wird, wird an einen einzigen Adressaten ausgerichtet. Der Bundesrat hat seinerzeit Kürzungen dieses Betrages beantragt. Die Kürzungen sind im Parlament abgelehnt worden. Das Bundesamt hat einen Vertrag mit diesem Institut, selbstverständlich mit einem Budgetvorbehalt, wie sich das gehört. Im Normalfall bedeutet der Budgetvorbehalt eben, dass man dann weniger bezahlt, als im Vertrag steht, wenn dann das Parlament weniger beschliesst. Jetzt ist hier das Umgekehrte passiert. Der Bundesamtsdirektor stand vor der Frage: Halte ich mich an den Vertrag oder halte ich mich an den Parlamentsbeschluss? Da muss ich Ihnen als Parlamentarier sagen, der sich zwar seinerzeit für die Kürzung der Budgetposition eingesetzt hat, dass sich der Bundesamtsdirektor selbstverständlich an die Parlamentsbeschlüsse halten muss. Das hat er gemacht, und das hat dann einen Riesenwirbel gegeben. Da wurde von Skandal und weiss der Kuckuck was gesprochen. Wenn es ein Skandal war, war es ein Skandal der mangelhaften Recherche der entsprechenden Journis, die darüber berichtet haben.
Dann war es ein Skandal der übereifrigen Reaktionen gewisser Finanzpolitiker, die sich einfach ihrer Beschlüsse nicht mehr bewusst waren. Was die etwas pikierte Stellungnahme des Empfängers dieser Zahlungen – d. h., dass er so überrascht reagiert hat – betrifft, könnte man allenfalls sogar sagen: Wenn jemand 80 Prozent seiner Einnahmen aufgrund eines Parlamentsbeschlusses generieren kann, dann würde ich von diesem eigentlich erwarten, dass er die Debatte im Parlament verfolgt und in der Zeitung liest, was ihm dann in ein paar Monaten ins Haus kommt; da war wirklich sehr viel Lärm um nicht allzu viel. Jedenfalls bin ich der Meinung, dass der Bundesamtsdirektor absolut korrekt und so, wie es sich für einen Beamten gehört, reagiert hat, indem er nämlich Parlamentsbeschlüsse umgesetzt hat.
Zum Schluss noch zum Institut für Virologie und Immunologie (IVI): Da hat man ein universitäres Institut mit einer Amtsstelle aus der Verwaltung zusammengeschlossen. Es gab offenbar in der ersten Zeit etwas Kulturprobleme, die universitäre Kultur gegen die Verwaltungskultur. Das war jedes Mal ein Thema. Diese Turbulenzen haben sich offensichtlich in der Zwischenzeit gelegt, so dass aus diesem Institut IVI nichts Besonderes mehr zu berichten ist. Der Kulturkampf scheint dort beendet zu sein.“